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Nur Ärger mit gebuchtem Hotel

 
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Was-tun
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 22:51    Titel: Nur Ärger mit gebuchtem Hotel Antworten mit Zitat

Hallo,
bräuchte dringend Hilfe.
Ich habe am 15.8.05 mit meinem 15 jähr. Sohn eine Reise nach Fuerteventura angetreten.Laut Katalog wurde uns eine ansprechende und komfortable Ferienanlage( 4 Sterne ) mit weitläufig angelegtem Garten zugesagt,mit schönem Pool eleganter Empfangshalle und schönem Zimmer mit Kühlschrank.Meerblick hatte ich extra gebucht,Kosten 90,00€ extra.Vor Ort angekommen,stellten wir aber fest,dass in der Empfangshalle die Sitzgruppen schmutzig und aufgeschlitzt waren.Auch das Zimmer war extrem verschmutzt,an den Wänden befanden sich zerdrückte Moskitossamt der dazugehörigen Blutflecke,ebenso auf den Einbauschrank und an den Fliesen im Bad.Das Balkongeländer wackelte stark und war lose,dass ich meinem Sohn den Aufenthalt nicht gestattete.In den Blumenkübeln auf dem Balkon,waren Statt Blumen Zigarettenkippen und Unkraut.Den Meerblick zierte ein hoher Baukran und ein Schuttplatz.Der Kühlschrank funtionierte nicht und war mit Schimmel im Inneren bedeckt.Kakerlaken liefen uns im gesamten Hotel über den Weg.Das Essen (AL) war teilweise ungenießbar,tgl. gab es das selbe.Insbesondere lagen auf dem Bufett auch vergammelte und schimmelige Lebensmittel.Bei den Stoffservietten und den Tischdecken fand man noch Spuren von den Vorgängern.Auf dem Flur,ca.1,50m von unserem Zimmer waren erhebliche Bauarbeiten,die Fenster wurden herausgeschlagen,von morgens 7:30 bis abends um 18:30 teilweise sogar bis 20:00.
Nachts hörte man den Lärm der Hotelbar,dass man bis 2:00 nicht schlafen konnte.Der Pool war so verdreckt,die Pumpe lief einige Tage nicht,wurde dann ausgebaut.Offentsichtlich waren Abflüsse verstopft,dass dadurch Kloake hochkam,diese wurde mit einem Besen beseitigt,dieser dann im Pool gereinigt.Anschließend stieg ein Mann im Gummianzug, Gummihandschuhen und Gasmaske in den Pool und verteilte Chlor.Selbst Stunden später drang einem noch ein beisender Geruch in die Nase.Natürlich durfte mein Sohn nicht in den Pool.Auch die Liegen waren total verschimmelt,dass wir auch darauf verzichtet haben.Bereits am zweiten Tag unseres Aufenthalts,habe ich mich bei der Reiseleitung beschwert,mir wurde nur gesagt,dass ich die einzige sei die sich beschwert aber sie werde meine Anliegen weiterleiten.Nachdem sich am vierten Tag noch nichts getan hatte,ging ich erneut zu der Reiseleitung.Nun standen schon etliche Gäste bei ihr,mit den gleichen Beschwerden.Ich bat erneut um Verlegung in ein anderes Hotel oder aber um sofortigen Rückflug.Mir wurde gesagt,dass kein Flug frei sei, wir aber bei nächstmöglicher Gelegenheit umziehen könnten.Erst am 24.8.05 war der Umzug in ein anderes Hotel möglich.Dafür musste ich aber 60,00€ zahlen und die Taxikosten von 15,00€. Da wir erst gegen Mittag in das andere Hotel fahren konnte und unser neues Zimmer auch noch nich geputzt war,war dieser Tag auch verloren.Im neuen Hotel war kein Zimmer mit Meerblick frei,obwohl ich ja dafür bei der Buchung gezahlt habe.Der Weg zum Strand ging über 138 Stufen,was mir durch Luftprobleme fast nicht zu bewältigen war.Auch hier mußte ich nachts das Reinigungspersonal anfordern,da sich in unserem Zimmer Kakerlaken befanden.
Ich habe die einzelnen Punkte meiner Beschwerden aufgeschrieben und sie wurden von der jeweiligen Reiseleitung auch unterschrieben.Außerdem habe ich Bilder gemacht und von anderen Gästen die Adressen als Zeugen.
Wieder daheim bin ich zum Anwalt,dieser hat das Reiseunternehmen angeschrieben und eine Reisepreisminderung von 70 % geltend gemacht.Außerdem forderte er noch 332,35 € pro Person,also 664,70 € für Schadensersatz.Als Frist setzte er den 19.9.05.
Das Reiseunternehmen hat sich aber nicht gemeldet und wie ich aus verschiedenen Foren aus dem Internet entnommen habe,werden sie sich auch nicht melden.
Da ich keinen Rechtsschutz habe,kämen nun die Kosten für eine Klage auf mich zu.
Laut meinem Anwalt wären das um die 800,00 €. Da ich auch schon 100,00 € für den Brief gezahlt habe, bin ich nicht sicher ob ich Klage einreichen soll.Nicht ,dass ich am Ende mehr zahle als ich Entschädigung bekomme.
Was würdet ihr mir raten?
Rechtsmittelbeihilfe werde ich auch nicht bekommen.
Schon jetzt vielen Dank für eure Antworten.
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Klabautermann
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Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 865

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

Klagen.

Die Kosten zahlt der Verlierer und der ist hier sonnenklar.

Es gibt nur eine "Gretchenfrage":

Das war doch hoffentlich nicht ein völlig unbekannter, kleiner Reiseveranstalter, der über Nacht vielleicht schon pleite gegangen ist?

In dem Fall wäre nichts zu holen und die Kosten blieben hängen...

...wer war es denn?
_________________
Als der Herrgott dereinst die Arbeitszeit der Pharmareferenten mit deren Einkommen verglich,
wandte er sich ab und weinte bitterlich!
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Was-tun
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Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 04:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Es ist schon ein großer ( A..tours ).
Ich bin mit zwei anderen Gästen dieses Hotels noch in Kontakt,diese waren jetzt auch beim Anwalt.
Könnte man gegebenenfalls eine Sammelklage einreichen,wäre das sinnvoll?
Vielen Dank nochmal für eure Hilfe.
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 07:16    Titel: Antworten mit Zitat

Es wird wohl zwei Möglichkeiten geben:

a) abwarten

b) den Anwalt weiter beschäftigen (zweites Schreiben mit Androhung der Klagserhebung...)

Mehr Möglichkeiten scheinen im Moment nicht gegeben zu sein.

Gruß
Peter
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Was-tun
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Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
mein Anwalt hat schon im ersten Brief folgendes geschrieben:
Wir haben sie daher aufzufordern diesen Betrag innerhalb vorgenannter Frist (19.9.05) an unsere Mandantin auszugleichen und uns über die Zahlung in Kenntnis zu setzen. Sollten die Ansprüche unserer Mandantin bis zum Ablauf der vorgenannten Frist nicht ausgeglichen sein, werden wir dieser zu weiteren, gerichtlichen Schritten raten.
Da der Brief per Einschreiben mir Rückschein an den Reiseveranstalter ging,wissen wir,dass er ihn erhalten hat.Aber bis heute hat sich nichts getan.
Ist der Veranstalter verpflichtet sich zu melden, oder kann er abwarten,bis es zur Klage kommt ?
Würde ein weiterer Brief überhaupt Sinn machen?
Falls ich mich auf eine Klage einlasse,muss ich ja in Vorlage treten.Bekomme ich diese Kosten ( ca.800,00€ ) auch zurück,wenn mir vom Gericht ein geringerer Betrag als gefordert zuerkannt wird ?
Danke für weitere Antworten.
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mosaik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 07:02    Titel: Antworten mit Zitat

Was-tun hat folgendes geschrieben::
...werden wir dieser zu weiteren, gerichtlichen Schritten raten.
Da der Brief per Einschreiben mir Rückschein an den Reiseveranstalter ging,wissen wir,dass er ihn erhalten hat.Aber bis heute hat sich nichts getan.
Ist der Veranstalter verpflichtet sich zu melden, oder kann er abwarten,bis es zur Klage kommt ?


... nun ja, das sollte eigentlich der Anwalt beantworten und in die Tat umsetzen. Grundsätzlich wird es wohl auch von der Länge der Frist abhängen, ob der Veranstalter schon antworten muss oder nicht. Ich meine, im Sommer ist eine vierwöchige Frist sicherlich anzusetzen.

Was-tun hat folgendes geschrieben::
...Würde ein weiterer Brief überhaupt Sinn machen?


... nach oben erwähnten Inhalt des ersten Schreibens nicht mehr notwendig, aber man müsste dann auch "Schritte" setzen...

Was-tun hat folgendes geschrieben::
...Falls ich mich auf eine Klage einlasse,muss ich ja in Vorlage treten.Bekomme ich diese Kosten ( ca.800,00€ ) auch zurück,wenn mir vom Gericht ein geringerer Betrag als gefordert zuerkannt wird ?


... wird ein Gegner als schuldig verurteilt, kann er auch zur Kostenübernahme des Klägers verurteilt werden; wird ein Gegner teilschuldig verurteilt, kann er auch zur Teil-Kostenübernahme des Klägers verurteilt werden.

Gruß
Peter
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