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Vollstreckung im EU-Ausland

 
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Chavah
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Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 3873

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 08:12    Titel: Vollstreckung im EU-Ausland Antworten mit Zitat

Hey, kann mir jemand sagen, wie ich ein deutsches Gerichtsurteil in der EU vollstrecken kann?

Danke!

chavah
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moro
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Um was für ein Urteil handelt es sich, Zivil- und Handelssachen? Ehesachen? Und um welchen EU-Staat handelt es sich? (Es gibt immer noch Unterschiede.)

Gruß,
moro
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Chavah
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Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 3873

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht um Familienrchts/Unterhaltsanglegenheiten.

chavah
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moro
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es um einen Unterhaltstitel geht, kommt eine Vollstreckung nach der EuGVVO vom 22.12.2000 in Betracht (Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung).

Hier ist der Text:

http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/ir_htm/vo_44-2001_22122000.htm

Die Artt. 32 ff regeln die Anerkennung und Vollstreckung solcher Titel.

Die konkret anzugehenden Gerichte finden sich im Anhang II zu Art. 39.

Im Verhältnis zu Dänemark gilt jedoch nicht diese Verordnung, sondern das (sehr ähnliche) EuGVÜ:
http://dejure.org/gesetze/EuGVUE/

Gruß,
moro
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Chavah
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Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 3873

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz, ganz vielen Dank!

chavah
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