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Fortgesetzte rechtswidrige Beschlagnahme

 
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Roland Späth
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 17.09.05, 23:49    Titel: Fortgesetzte rechtswidrige Beschlagnahme Antworten mit Zitat

Immer häufiger tritt-zumindest in BW/ Stuttgart- die Polizei mit rechtswidrigen Beschlagnahmen auf den Plan. So wurden mir vor ein paar Wochen mehrere Antifa Aufnäher mit HAkenkreuz und Aufschrift "halte deine Umwelt sauber" oder "gegen Nazis" beschlagnahmt, obschon nach höchstrichterlicher Rechtsprechung-BGH und OLG Stuttgart,diese erlaubt sind und seit zig Jahren auch unbeanstandet im freien Handel und zig tausendfach auf Kleidung vorwiegend Jugendlicher zu finden sind. Die Beschlagnahme erfolgte auch in Verbindung mit rechtswidriger Durchsuchung ohne Durchsuchungsbeschluss.
Nach Beschäftigung mit dieser Sache eröffnet sich ein Kongloimerat aus Staatsschutz, Staatsanwälten und Polizeidirektion,die bewusst die bestehende Rechtssprechung ignorieren und Terz gegen vorwiegend Jugendliche in den Innenstädten machen. Insbesondere etwas punkig Aussehende werden immer unbeliebter, der Handel ist unzufrieden mit den Umsatzergebnissen und sucht Sündenböcke. Da sind Gruppenbildende Jugendliche "Rechtsstörer" willkommener Anlass, dicke Backen zu machen. das Netz ist auch voll von Beschwerden über willkürliche "verdachtsunabhängige Personenkontrollen" , die u.a. gegen die Vorgenannten Jugendlichen gründlich überzogen werden. So werden regelmässig vor einem gaffenden Mob körperliche Durchsuchungen durchgeführt udn Kleidung gefilzt. Zwar sindc auch hier schon Urteile über die Verhältnismässigkeit ergangen, das ficht aber die Polizei nicht an.
Eine rechtl. Überprüfung ist schwierig. Im ersten Fall der rechtswidrigen Beschlagnahme setzte das Verwaltungsgericht die Klage aus, ein Kostenentscheid solte der entscheidung des Strafprozesses analog folgen.
Im vorliegenden Fall hat der Berichterstatter auf den zurückliegenden Fall verwiesen und eine Zuständigkeit des Vwg. in Fällen der Stpo verneint,d as Amtsgericht widerum hat für BW eine Zuständigkeit verneint,so dass nach dieser Sachlage keine gerichtl. Beschwerde gegen Beschlagnahme mgl. wäre, was ein Witz ist.Nach BW Polizeirecht handelt es sich um eienn Verwaltungsakt und damit ist das Vwg zuständig. Allerding scheint eine gewisse Befangenheit nicht auszuschliessen sein, da immer der gleiche Richter und die gleiche Kammer entscheiden.
Ich gedenke, ein konsequentes Vorgehen gegen die Willkür der Polizeiund des Staatsapparates ist hier angebracht, insbesondere auch, um die betroffenen Kinder und Jugendlichen zu schützen und sie somit nicht noch mehr in Staatsverdossenheit versinken zu lassen.
Inzwischen wurde mir auch ein Fall bekannt, bei dem einem Jugendlichen die Kleidung zerstört wurde um ein solches Emblem beschlagnahmen zu können. In einem anderen fall habe cih beobachtet, wie ein Polizist die Jacke eines Punks in dne Dreck geworfen hat um diese zu fotografieren - Schriftzug mit 3 Abkürzungsbuchstaben.
In allen Fällen wird mit Anzeige wegen VErwendung von Kennzeichen verfassungfeindlicher Organisationen gedroht, die i.d.R. aber entweder keine Folge finden oder eingestellt werden,da KEINE Chance auf einen Strafbefehl besteht. Somit handelt es sich um Nötigung, im Falle rechtswidirger Beschlagnahme würde ich sogar von schwerem Landfriedensbruch ausgehen,da es sich um bewaffnete Hiorden handelt, die gegen die verfassungsgemässen Rechte auf freie Meinungsäusserung mit rechtswidrigen Handlungen und Gewalt vorgehen .
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ChrisC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 01:28    Titel: Antworten mit Zitat

Die von ihnen angesprochene Rechtsprechung ist mir nur für Aufnäher bekannt, die ein zerbrochenes Hakenkreuz oder ein Hakenkreuz das in einen Mülleimer geworfen wird in Verbindung mit den von ihnen genannten Sprüchen zeigen. Für "vollständige" Hakenkreuze in Verbindung mit den von ihnen genannten Sprüchen ist sie mir nicht bekannt.

Für die rechtliche Überprüfung einer Beschlagnahme ist erst einmal wichtig zu wissen auf welcher Rechtsgrundlage sie erfolgt ist. Bei strafprozessualen Maßnahmen ist das Amtsgericht zuständig, bei polizeirechtlichen Maßnahmen das Verwaltungsgericht.
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Roland Späth
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 09:37    Titel: Eben diese Aufnäher sind es! Antworten mit Zitat

Um eben diese Aufnäher handelt es sich.

Das Amtsgericht erklärt sich für Baden Württemberg für nicht zuständig, das VwG ist in dieser Sache noch unbeholfen, verweist auf Stpo.
Rechtsgrundlage soll "Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen" sein, ist aber wie bereits erwähnt durch BGH und OLG Stuttgart höchstrichterlich entschieden.
Durchsuchung ist ebenfalls rechtswidrig,da , auch im Falle von tatsächlichen Artikeln, wie bspw. alte Litaratur,Orden etc. , der Besitz(das Mitführen) solcher Gegenstände nicht strafbar wäre, sondern nur das öffentlich Zugänglich machen.
Natürlich wird von Polizeiseite aus bestritten,dass eine Durchsuchung stattgefunden hätte, ebenso wie Beleidigungen durch die Beamten. Aber das ist natürlich nebensächlich, da dies hinlänglich bekannt ist, wie rüde der Umgangston mit "Ordnungsstörern" ist und wie aussichtslos eine Verfolgung derartiger Attacken.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 20:54    Titel: Re: Fortgesetzte rechtswidrige Beschlagnahme Antworten mit Zitat

Roland Späth hat folgendes geschrieben::
obschon nach höchstrichterlicher Rechtsprechung-BGH und OLG Stuttgart,diese erlaubt


Zumindest OLG-Urteile haben keine bindende Wirkung, oder seit wann ist in DE das case law eingeführt?

Roland Späth hat folgendes geschrieben::
So werden regelmässig vor einem gaffenden Mob körperliche Durchsuchungen durchgeführt


Sonst haben wir aber keine Vorurteile gegen Passanten? Mit den Augen rollen

Roland Späth hat folgendes geschrieben::
Allerding scheint eine gewisse Befangenheit nicht auszuschliessen sein, da immer der gleiche Richter und die gleiche Kammer entscheiden.


Was hat das mit Befangenheit zu tun? Sind Ihnen "Geschäftsverteilungsplan" und "gesetzlicher Richter" geläufige Begriffe? Wenn Sie z.B. an Ihrem örtlichen LG immer wieder Zivilprozesse führen, werden Sie auch mit hoher Wahrscheinlichkeit immer vor dem selben Richter landen.

Roland Späth hat folgendes geschrieben::
wie ein Polizist die Jacke eines Punks in dne Dreck geworfen hat um diese zu fotografieren - Schriftzug mit 3 Abkürzungsbuchstaben.


Um welche Abkürzung handelte es sich?

Roland Späth hat folgendes geschrieben::
würde ich sogar von schwerem Landfriedensbruch ausgehen,da es sich um bewaffnete Hiorden handelt


Schön zu sehen, wie man langsam von der Sachlichkeit in die, ich sage mal, Q-verdächtige Ecke abgleitet. Mit den Augen rollen
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DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 19.09.05, 23:39    Titel: Antworten mit Zitat

Die Zuständigkeit ist eigentlich relativ klar: Wird im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen beschlagnahmt, so ist nach §98 STPO das zuständige Amtsgericht für den Beschlagnahmeort zuständig für eine richterliche Überprüfung oder Bestätigung. Gegen dessen Entscheidung kann man das Rechtsmittel der Beschwerde einlegen, das beim Landgericht entschieden wird (§73 GVG). Gegen dessen Entscheidung hilft nur noch Verfassungsbeschwerde.
Ansonsten: Die Ausgrenzungs-Problematik ist auch aus Hamburg im Stadtteil Ottensen bekannt. Als Abhilfe käme eventuell in Frage, dort regelmäßig Versammlungen gegen polizeiliche Ausgrenzung durchzuführen, notfalls jeden Tag.
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Roland Späth
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ein bisschen Polemik muss sein, um sich etwas abzureagieren. So etwas geht ja nicht ganz spurlos an einem vorbei, auch wenn man guter Dinge ist.
Zumindest haben OLG Urteile für die unteren Gerichte richtungsweisende Wirkung, da oft schon hier Ende des Rechtsweges ist.
Gaffender Mob ist genau das ,was in Polizeikreisen als Ordnungsstörer mit Platzverweis bedroht ist, wird dort auch noch ganz anders bezeichnet. Wobei im Normalfall der Bürger bei den angesprochenen Aktionen gern gesehen ist, während ein kurzer Wortwechsel mit dem Betroffenen zu heftigen Reaktionen der sich gestört fühlenden Beamten führt.(Verbringungsgewahrsam wegen Störung einer Amtshandlung etc.)Nein, Vorurteile gegen Passanten habe ich nicht, da ich tägl. mit ihnen zu tun habe. Eine gewisse Menschenkenntnis allerdings schon.
Befangeheit darf immer dann vermutet werden, wenn sich eine bestimmte Kammer und ein bestimmter Richter mit ener bstimten Sache befasst und es zu offensichtlichen,tendenziellen Vorkommnissen führt. Deshalb führen ja auch nur ganz wenige Verfahren gegen Behärden zum Erfolg, bzgl. der Polizei nur ganz krasse Verfehlungen. Sanktioniert werden sie allemal nicht.
Die Abkürzung war mir nicht geläufigun offenbar auch nicht strafrelevant. Aber selbst wenn, darf sich die Polizei nicht die Blösse geben und Kleidung durch den Dreck ziehen.
Ich darf hier gleich einführen,dass ich seit 36 Jahren solche Hhandlungsweisen aus dem tägl. Alltag kenne und mir auch die Ausdrücke der Beamten gegen bestimmte Leute durchaus geöäufig sind, ebenso das vor die Füsse werfen der Ausweispapiere bei Personenkontrollen. Wer nur hinter seinem Schreibtisch sitzt ,mag dies für überzogen halten, aber es sind definitiv Fakten und keine Einzelfälle. In diesem Zusammenhang hatte ich auch einmal eine Beschlagnahme von Filmmaterial zur Dokumantation solchen Handelns, der Ausgang dürfte wohl klar sein.
Q-verdächtig-Kuverdächtig- ist mir kein Begriff, lasse mich da gern aufklären.
Bewaffnete Übergriffe gegen die Verfassung, was ist das? Kein Aufruhr, schwerer Landfriedensbruch?Gesetze gelten für alle, und wenn Sie die Begründungen für Verurteilungen wegen Landfriedensbruch bspw. aus den siebzigernm aber auch heute, lesen, dann ist die Schwelle dazu wohl sehr niedrig.
So auch der Verfassugsbruch der Regierung oder die strafbare Volksverhetzung der Opposition zu Beginn des Irakkrieges, Rechtsbeugung durch Bundesanwaltschaft.
Klar, das ringt Ihnen sicher ein müdes Lächeln ab, macht mich Q-verdächtig. Wer aber,wie ich, ein Strafverfahren wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes- das es ja nach dem Gesetz gar nicht geben kann, wenn der Betreffende nicht im Lande weilt- am Hals hat und sich andererseits Politiker in schweren verfassungsrechtlichen Straftaten austoben, der hat nun mal einen anderen Blick für solche Dinge.
Manche sind halt gleicher als Andere, allerdings dürfte nach dem CDU Debakel in BW wohl auch wieder etwas Wind aus diesen Segeln genommen sein.
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Roland Späth
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 19:40    Titel: Herr Schaffrath Antworten mit Zitat

Wie dumm von mir, Q-verdachtig ist Polizeijargon und bedeutet natürlich Querulant, klar! Manchmal sitzt man halt auf der Leitung. Dass ihr euch auch überall rumtreiben müsst und immer schön alles bestreiten, denn die Polizei tut ja nur Gutes. Wer das bestreitet, ist Q-verdächtig, ein Spinner oder pot. krimineller Chaot.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 19:55    Titel: Re: Herr Schaffrath Antworten mit Zitat

Roland Späth hat folgendes geschrieben::
Dass ihr euch auch überall rumtreiben müsst


Ich bin kein Polizist, nicht mal im entferntesten.
Schön aber, daß Sie mit dem Verfolgungswahn ein weiteres Querulantenkriterium erfüllt haben.
=> http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=22

Noch mal zur Klarstellung: ich sage nicht, daß die oben angesprochenen Vorwürfe gegen Polizisten in jedem Fall unzutreffend sind. Ich störe mich nur an einigen Details in der Art, wie sie hier präsentiert werden.
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kuaja
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 20.09.05, 20:08    Titel: Re: Herr Schaffrath Antworten mit Zitat

Roland Späth hat folgendes geschrieben::
(..) denn die Polizei tut ja nur Gutes. Wer das bestreitet, ist Q-verdächtig, ein Spinner oder pot. krimineller Chaot.


Korrekt.
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Roland Späth
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 17:57    Titel: Verfolgungswahn Querulanten Antworten mit Zitat

Von Verallgemeinerungen kann hier nirgends die Rede sein, wie im Kommentar von jaeckel zu Querulanten. Es ist nur so, dass Verfehlungen von Polizisten nahezu nicht geahndet werden. Wer dies bestreitet und als VErallgemeinerung ansieht,der geht ganz einfach an der Realität vorbei.
Von Verfolgungswahn zu reden, wenn man die Vermutung äussert,dass jemand auf Grund seiner Äusserungen und Ausdrucksweise zu einer bestimmten Berufsgruppe zählt, ist geradezu lächerlich. Das ist genau die gleiche Art und Weise, wie die Reaktion, wie sie in Form von "Verschwörungstheorien" bei Zweifeln an bestimmten Vorkommnissen der Weltgeschichte.
So hat sich zwar alles bewahrheitet,was zu Anfang des Irakkrieges von Kriegsgegnern vorgebracht wurde, trotzdem ziehen sich die US- Befürworter noch immer mit "Verschwörungstheorie" aus der Affäre.
Wer sich einmal die Punkte angeschaut hat,wie man einen "Verschwörungstheoretiker " erkennt,der sieht viele Paralellen zu dem, was Jaeckel bzgl. Querulanten offenbart.
Was aber ganz arg in der "Argumentationskette" stört, ist die Unterstellung nicht auf Argumente einzugehen. Meist ist es doch geanu so,dass jene, die Andere als Querulanten bezeichnen, nicht auf Argumente eingehen, meist mit dem Hinweis darauf,dass es sich nicht lohne, auf "Hirngespinste" zu reagieren.
Aber egal, ich kann damit umgehen, ob ich nun als Querulant oder Verschwörungstheoretiker bezichtigt werde. Mir geht es hier darum, Möglichkeiten zu eruieren, um die beschriebenen Terrormassnahmen gegen unbescholtene Jugendliche zu bekämpfen.
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