Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Sonderumlage - zahlen oder nicht ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Sonderumlage - zahlen oder nicht ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
undine
Gast





BeitragVerfasst am: 18.09.04, 17:32    Titel: Sonderumlage - zahlen oder nicht ? Antworten mit Zitat

guten tag, folgendes: in unserer WEG wurde in 2002 beschlossen eine größere sanierung durchzuführen, faßt vollständig finanziert durch verdoppelung der rücklage sowie (falls nötig) einer sonderumlage fällig vor auftragsvergabe. Durchführung in 2004.

nun hatte es sich herausgestellt das ca. 200.000 zur Finanzierung fehlen Weinen (von 500.000 Euro), die sonderumlage wurde von´der Verwaltung mitgeteilt und angefordert/eingezogen.

Dann.....wurde mitgeteilt das die Sanierung NICHT in 2004 durchgeführt wird weil die bisherigen Angebote nicht dem tatsächlichen Aufwand entsprechen würden und das weitere kosten in nicht unerheblicher Höhe hier zu zahlen sind. Wie sieht das nun aus, hatte dieser Larifari-Beschluß jemals gültigkeit (keine genaue Summe, keine aufteilung wieviel von wem, keine fälligkeit (Datum)??

Bin ich hier überhaupt zur Zahlung verpflichtet. Muß diese Maßnahme nicht komplett NEU beschlossen werden. der Beschluß bezieht sich ausdrücklich auf 2004?
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 18.09.04, 17:49    Titel: Re: Sonderumlage - zahlen oder nicht ? Antworten mit Zitat

undine hat folgendes geschrieben::
guten tag, folgendes: in unserer WEG wurde in 2002 beschlossen eine größere sanierung durchzuführen, faßt vollständig finanziert durch verdoppelung der rücklage sowie (falls nötig) einer sonderumlage fällig vor auftragsvergabe. Durchführung in 2004.

nun hatte es sich herausgestellt das ca. 200.000 zur Finanzierung fehlen Weinen (von 500.000 Euro), die sonderumlage wurde von´der Verwaltung mitgeteilt und angefordert/eingezogen.

Dann.....wurde mitgeteilt das die Sanierung NICHT in 2004 durchgeführt wird weil die bisherigen Angebote nicht dem tatsächlichen Aufwand entsprechen würden und das weitere kosten in nicht unerheblicher Höhe hier zu zahlen sind. Wie sieht das nun aus, hatte dieser Larifari-Beschluß jemals gültigkeit (keine genaue Summe, keine aufteilung wieviel von wem, keine fälligkeit (Datum)??

Bin ich hier überhaupt zur Zahlung verpflichtet. Muß diese Maßnahme nicht komplett NEU beschlossen werden. der Beschluß bezieht sich ausdrücklich auf 2004?
Nach oben
Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 20.09.04, 10:30    Titel: Re: Sonderumlage - zahlen oder nicht ? Antworten mit Zitat

Teilen Sie doch Ihre Rechtsauffassung dem Verwalter mit und fordern Sie Ihn auf eine Versammlung einzuberufen. Noch besser sammeln Sie Unterschriften für eine neue Egentümerversammlung.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
undine
Gast





BeitragVerfasst am: 20.09.04, 11:21    Titel: Re: Sonderumlage - zahlen oder nicht ? Antworten mit Zitat

Vielen dank, das werde ich wohl tun. aber meine "eigentliche" Frage ist:
´Muß ich diese Sonderumlage in 2004 zahlen obwohl die für 2004 beschlossene Maßnahme nicht durchgeführt wird. Kann diese Dachsanierung auch ohne erneute Beschlußfassung in das Jahr 2005 "vertagt" werden? Ist der in 2002 beschlossene Beschluß ohne genaue festsetzung der Kosten, ohne verteilungsschlüssel oder fälligkeit überhaupt gültig, oder fehlt es ihm an Bestandskraft weil nicht ordnungsgemäß beschlossen? Geschockt
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 20.09.04, 12:17    Titel: Re: Sonderumlage - zahlen oder nicht ? Antworten mit Zitat

Beschlossen ist beschlossen. Wenn es sich verzögert, so ändert das nichts am Beschluss an sich sondern es ändert sich nur der Zeitpunkt der Durchführung.
Die Kostenverteilung ist bereits geregelt. Es geht immer nach MEA (miteigentumsanteile. i.d.R. in Tausendstel ausgedrückt.).
Wenn der Auftrag vergeben ist, aber Einzelne Wohnungseigentümer die Sonderumlage nicht zahlen können, so haften die Anderen Wohnungseigentümer dafür. Deshalb ist es besser, abzuwarten bis alle bezahlt haben und dann erst den Auftrag zu vergeben.
Nach oben
undine
Gast





BeitragVerfasst am: 20.09.04, 17:44    Titel: Re: Sonderumlage - zahlen oder nicht ? Antworten mit Zitat

womit ich ein Problem habe ist die Tatsche das hier ein "Open end" Beschluß gefaßt wurde, also ein Beschluß der in seiner Kostenhöhe nicht festgelegt ist.

Bei einer Beschlußfassung ist doch gerade die Höhe der Kosten ein wichtiges Kriterium das entscheident für Ja oder Nein steht. es ist doch ein Unterschied wenn beschlossen wird die Finanzierung soll vollständig aus der Sonderumlage erfolgen und hernach sind es Tausende von Euros die hier fliessen sollen Böse .

ICh denke auch das ein Beschluß sehr wohl wörtlich genommen werden darf und das der Zeitpunkt der Ausführung auch einzuhalten ist. vor allen wenn man 2 Jahre Vorlaufzeit hatte. Kann sich hierzu jemand konkret äussern????

Vielleicht hat noch jemand einen Tip.....
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 20.09.04, 17:47    Titel: Re: Sonderumlage - zahlen oder nicht ? Antworten mit Zitat

Finanzierung natürlich nicht aus der Sonderumlage, sondern aus der Rücklage.....siehe oben....habe ich mich verschrieben.....
Nach oben
RM
Gast





BeitragVerfasst am: 21.09.04, 19:09    Titel: Re: Sonderumlage - zahlen oder nicht ? Antworten mit Zitat

Die Eigentümer haben einen weiten Spielraum für die Abfassung von Beschlüssen. Wenn ein Beschluss gefasst wurde, ohne eine Kostenobergrenze festzulegen, mag dieser Beschluss mit Aussicht auf Erfolg anfechtbar gewesen sein. Die Anfechtungsfrist ist ein Monat ab Beschlussfassung. Ein derartiger Beschluss ist allerdings kaum nichtig und damit gültig, bis er vom Gericht aufgehoben wird. Dass sich die Durchführung der Maßnahme verzögert, ändert zunächst nichts an der Gültigkeit des Beschlusses.
Auch wenn ohne vollständige Kenntnis des Beschlusstextes eine Bewertung mit viel Unsicherheit verbunden ist, neige ich doch zu der Auffassung, dass die Sonderumlage gezahlt werden müsste.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 22.09.04, 00:40    Titel: Re: Sonderumlage - zahlen oder nicht ? Antworten mit Zitat

Folgender Text macht mir ein wenig Kopfzerbrechen:

Voraussetzung für die Zahlungspflicht eines Wohnungseigentümers ist stets ein Eigentümerbeschluß, aus dem sich der Gesamtbetrag der Inanspruchnahme ebenso ergibt wie der auf die einzelnen Wohnungseigentümer entfallende Betrag; dies gilt für die Verpflichtung zu einer Sonderzahlung ebenso wie für die Zahlungspflicht aufgrund des Wirtschaftsplans oder der Jahresabrechnung (BGH NJW 1985, 912; BayObLGZ 1987, 86, 96). Auch die Verpflichtung zur Zahlung einer Sonderumlage hat einen Eigentümerbeschluß über den Gesamtbetrag der Umlage und dessen betragsmäßige Verteilung auf die einzelnen Wohnungseigentümer zur Voraussetzung (BGHZ 108, 44, 47). Diese Voraussetzungen sind vorliegend nicht erfüllt.


In unserem fall wurde eine Faßt vollständige Finanzierung aus der Rücklage beschlossen. evtl. Mehrkosten sollten aus einer Sonderumlage finanziert werden. Es war also nie die Sonderumlage insgesamt bekannt, sondern nur geschätzte Gesamtkosten. und statt der "faßt vollständigen Finanzierung" stand jetzt eine sonderumlage von Euro 200.000 an und weitere noch nicht bezifferte kosten.
Es stimmt also nichts am Beschluß. Zwischen "Faßt vollständiger Finanzierung" und einer Umlage von "bisher 40 % der Gesamtkosten" und m e h r sehe ich keine Umsetzung eines Beschlusses.
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.