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Wie in der Überschrift erwähnt, geht es um die Rückkehr in eine GKV.
Das Thema wurde warscheinlich schon behandelt, aber ich konnte nichts finden.
Folgender Fall liegt vor:
Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Dezember 2004 nach kurzer Arbeitslosigkeit.
Seither nicht Krankenversichert. Nun besteht der Wunsch nach einer GKV.
1. Wie kann hier vorgegangen werden?
2. Was passiert bei Wiederaufnahme einer KV-pflichtigen Festanstellung?
Ich sehe hier momentan eigentlich auch nur eine Versicherungspflichtige Beschäftigung, um wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen.
Wenn der Selbstständige jedoch bei zu seiner Selbstständigkeit im Dezember 2004 gesetzlich versichert war, dürfte er dann jetzt auch mit 55 Jahren wieder in der GKV aufgenommen werden. Denn die Regelung bzgl. der 55 Jahre sagt, dass Versicherungsfrei ist, wer in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert war und das 55. Lebensjahr vollendet hat.
Bei der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung muss jedoch beachtet werden, dass dann die hauptberufliche Selbstständigkeit aufgegeben werden muss, da ansonsten weiterhin keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht.
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