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Reisebeginn wurde von Reiseveranstalter verschoben

 
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Nightwatch
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Anmeldungsdatum: 21.09.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 20:01    Titel: Reisebeginn wurde von Reiseveranstalter verschoben Antworten mit Zitat

Hallo!

Ein Bekannter von mir hat eine Pauschalreise in die Türkei gebucht. Eine Woche vor Abflug hat sich jetzt der Reiseveranstalter gemeldet und mitgeteilt das der vorgesehene Flug überbucht ist. Aus diesem Grund wäre der vorgesehene Reisebeginn leider nicht mehr einzuhalten, d.h. meinen Bekanntem wurde angeboten entweder einen Tag früher zu fliegen (ist aber aus urlaubstechnischen Gründen nicht möglich) oder zwei Tage später. Das wäre zwar zeitlich noch zu schaffen, allerdings würde der Flug anstatt wie geplant von Köln/Bonn von Stuttgart aus starten und beim Rückflug wäre es ebenso. Und das möchte mein Bekannter nicht.
Daher nun meine Frage: Ist in diesem Fall ein Rücktrit ohne Entschädigungsansprüche seitens des Reiseveranstalterst von der Reise möglich bzw. gerechtfertigt?

Im vorraus schonmal vielen Dank für die Antworten!
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 07:30    Titel: Antworten mit Zitat

Vereitelt der Reiseveranstalter die Reise, wie in diesem Fall, so steht dem Kunden ein kostenloses Rücktrittsrecht zu und eine Entschädigung wegen Nichterfüllung des Reisevertrages. Diese Entschädigung könnte beispielsweise die Höhe der zum Zeitpunkt der Absage der Reise anfallende Stornosatz des Reiseveranstalters sein.

Höchstwahrscheinlich wird sich der Veranstalter weigern zu zahlen und eine Klage wird notwendig sein. Diese wird der Veranstalter meines Dafürhaltens zu 100 Prozent aber verlieren...

Der Reisevertrag wurde auf ein bestimmtes Datum abgeschlossen - wird daran einseitig vom VA geändert, so stellt dies einen Vertragsbruch dar.

Gruß
Peter
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peterO
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Anmeldungsdatum: 10.10.2004
Beiträge: 1080

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

mosaik hat folgendes geschrieben::
Der Reisevertrag wurde auf ein bestimmtes Datum abgeschlossen - wird daran einseitig vom VA geändert, so stellt dies einen Vertragsbruch dar.

Gruß
Peter
Hallo Peter!
Wenn ich Deine anderen Beiträge zu diesem Thema richtig verstanden habe, bezieht sich das auf den Abflugtag.
Bleistift: Ausschreibung = 15. August 4:30 - Der Kunde freut sich Cool - Nach Ticketausdruck = 15. August 11:55 Weinen Keine Ansprüche Frage
Ausschreibung wie oben, Ticket = 16. August 0:05 Anspruch Frage
Und das Ganze in mein "Lieblingsland" Türkei; Mr. Green Ich habe mal wieder in DUS über 10 Stunden wegen Pickup + Heimtransport von Bekannten gewartet. Sehr böse Sehr böse
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

@peterO --> ja grundsätzlich richtig:

Hinflugtag ... 10...: der Hinflug muss am 10. beginnen
Rückflugtag: 14...: der Rückflug muss vor Mitternacht beendet sein

Alle Verschiebung vor den 10. und nach dem 14. muss der Kunde mal grundsätzlich nicht hinnehmen, hat Anspruch auf kostenfreien Rücktritt und Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages.

Über die Flugzeitenänderungen am 10. und 14. kann man aber dann viel debattieren und es gibt hier zig verschiedene Urteile. Da kommt es dann tatsächlich auf den Einzelfall an, ob ein Reisemangel vorliegt oder ob sogar ein kostenfreier Rücktritt möglich wäre.

Gruß
Peter
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peterO
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Anmeldungsdatum: 10.10.2004
Beiträge: 1080

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

mosaik hat folgendes geschrieben::
@peterO --> ja grundsätzlich richtig:
Rückflugtag: 14...: der Rückflug muss vor Mitternacht beendet sein
Rückflug muss vor Beginn der Geisterstunde beendigt sein?? Im Ticket stehend oder real?
Bei einigen Angeboten, Spanien, Malle Cool oder Kanaris ist Landung in D oft weit nach 24:00 - lt Tickets! Aber Abflug vor Mitternacht
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Der letzte gebuchte Reisetag beendet den Reisevertrag. Folgendlich ist jede über Miternacht hinaus gehende Rückkehr ein Reisemangel.

Daher zählt die effektive Landezeit und nicht, was vielleicht vorher irgendwo stand.

Was manche Reiseveranstalter machen und was erlaubt wäre, sind zwei paar Schuhe.
Umgekehrt, was manche Urlauber glauben an Rechte zu besitzen und was sie dann tatsächlich haben, können auch zwei paar Schuhe sein.

Ebenso gibt es in Verträgen des täglichen Lebens manchmal irgendwelche Klauseln, die man unterschreibt, aber grundsätzlich sittenwidrig und daher ungültig sind - trotz Unterschrift.

Hinter diesen Kleinigkeiten bin ich halt ständig her, sprich einlesen und nachlesen. Und, ich gebe es auch gerne zu, manche früher gegebene Auskunft revidiere ich heute, weil ich noch mehr über diese Materie weiß. Übrigens revidieren auch Fachleute in Fachbüchern von einer Auflage zur anderen manchmal ihre Meinung. Reiserecht ist was Lebendiges, sich Änderndes...

Gruß
Peter
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