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Koffer steht in München

 
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robertine
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.11.2004
Beiträge: 53
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 13:46    Titel: Koffer steht in München Antworten mit Zitat

meine Freundin ist für eine Woche in Südfrankreich und das ohne Koffer!

Der Koffer steht seit Sonntag in München und ist - trotz mehrmaliger Reklamation - bis Heute nicht angekommen.

Meine Freundin sitzt in einem kleinen Ort fest - ohne Möglichkeit die Wäsche - bzw. Kleidung zu wechseln. Das ist kein Urlaub!
Sie hat diese Reise gewonnen undt wahrscheinlich nie mehr die Möglichkeit so eine Reise zu machen. Was hat sie für Rechte bzw. Anspruch auf Entschädigung, da sie bereits viele zusätzliche Kosten hatte.
Für Hinweise auf rechtliche Möglichkeiten bin ich (im Namen meiner Freundin) sehr dankbar, da diese Reise für sie das Gegenteil einer Erholung ist.

Mit lieben Grüßen von robertine, die weiß warum sie lieber zuhause bleibt
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Rolf22
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 523

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

was sagt denn die Fluggesellschaft? Normalerweise wird ein zurückgebliebener Koffer mit der nächsten Maschine transportiert. Dazu hinterläßt man am Schalter die Adresse. Gewöhnlich wird der Koffer mit einer Spedition oder per Taxi vom Flughafen innerhalb eines Tages ausgeliefert. Darauf hat deine Freundin einen Anspruch. Drei Tage Wartezeit sollten ausreichen, um einen Anspruch auf Ersatzgarderobe, Kosmetika etc. abzuleiten. Die Quittungen kann Sie später einreichen, wobei auf die "Verhältnismäßigkeit" zu achten ist.
Gruß
Rolf
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robertine
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.11.2004
Beiträge: 53
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die Reise ging ab Nürnberg, mit der Lufthansa und in München musste sie umsteigen für den Flug nach Marseille. In München muss wohl allgemeines Chaos geherrscht haben, denn da sollen mehr als 100 Koffer stehen geblieben sein.
Bei der telefonischen Reklamation wurde ihr gesagt, das sie halt warten muss, bis der Koffer kommt. Die Dame am Telefon war anscheinend auch schon genervt und so war auch ihr Ton.
Um Ersatzkleidung kaufen zu können, muss man erst einmal genügend Geld haben, denn es fehlt ja an allem - von der Unterwäsche bis zu den Schuhen. Die Preise für Kleidung sind sehr hoch und das nächste Geschäft ist nur mit dem Taxi zu erreichen. ( Sie hat für eine Fahrt - 8 KM - bereits 25€ bezahlt)
Sie hat nur das zur Verfügung was sie am Reisetag am Leibe trug.
Für mich ist es auch nicht erklärbar, das die Lufthansa es nicht schafft, den Koffer mit der nächsten Maschine nach zu senden.
Sie wird die Reise morgen abbrechen, wenn der Koffer heute nicht kommt. Sie ist mit den Nerven am Ende. Wer entschädigt sie dafür?

Vielleicht weiß noch jemand etwas genaues?
Danke schon mal im Voraus.
robertine

Geschockt
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mosaik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 07:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich richtig gelesen habe, hat die Freundin den Urlaub als Pauschalreise gewonnen.

Bei Pauschalreisen ist die verspätete Gepäckauslieferung bei Anreise in den Urlaubsort ein Reisemangel. Da gibt es natürlich schon auch die Möglichkeit Mängel zu rügen, aber da sie ja nichts für die Reise bezahlt hat, hat sie auch keinen Anspruch auf Geld-Rückzahlungen.

Wie schon von @Rolf22 geschrieben kann man sich das Notwendigste besorgen und mit dem Reiseveranstalter (--> gilt nur bei Pauschalreisen! ansonsten mit der Fluglinie) verrechnen. Ob da natürlich auch Taxikosten übernommen werden, müsste man sich von der Reiseleitung des Veranstalters bestätigen lassen.

Bricht sie die Reise ab, wird sie - weil nichts bezahlt - möglicherweise auch keine Entschädigung erhalten. Ob ihr in diesem Fall eine Entschädigung wegen vertanem Urlaub zusteht, wage ich zu bezweifeln.

Der springende Punkt ist, dass sie die Reise gewonnen und nicht bezahlt hat.

Sie kann natürlich versuchen über den "Käufer" der Reise, also, dort, wo sie die Reise gewonnen hat, eine Entschädigung zu erreichen.

Gruß
Peter
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robertine
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Anmeldungsdatum: 16.11.2004
Beiträge: 53
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Peter, danke für Deine ausführliche Antwort.
Meine Freundin hat die Reise durch einen Wettbewerb – für den sie auch etwas tun musste - gewonnen. Sie hat einen Kurs bei einem Aquarellmaler in der Provence gewonnen. Die Reise wurde natürlich von einer Firma organisiert, aber sie hat den Wert der Reise gewonnen und der ist erheblich gemindert durch die Umstände.

Gestern hat sie nun den Koffer erhalten, also war sie 3 volle Tage ohne Gepäck. Was es heißt, nur das zu besitzen, was man am Leibe trägt, kann man wohl nur nachempfinden, wenn man es selber erlebt hat. (Es mangelt an allem, das fängt bei der Zahnbürste an …..)

Für mich gesehen, ist die Lufthansa für Schadensersatz zuständig, denn die war für den Transport zuständig. Meiner Freundin sind Kosten entstanden, die nicht voraussehbar waren. Zu den - zu erstattenden Kosten - gehören für mich auch die Taxikosten, denn sie hatte sonst keine Möglichkeit, in den größeren Ort zu kommen, dass es keine Busverbindung gibt.

Im Prospekt für Urlaubsreisende steht auch, das der Ort nur mit dem PKW zu erreichen ist.
Jetzt warte ich ab was sie macht, denn sie wird – da sie jetzt ihr Gepäck hat - den Urlaub bis zum Ende auskosten.

Lieben Gruß sendet robertine


PS:
> Reiseleitung des Veranstalters < die gibt es nicht, da sie als Einzige die Reise gwonnen hat. Vielleicht vom Hotel?? Eine Bestätigung für die Notwendigkeit eines Fahrzeugs?
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmals, wenn es sich um eine Pauschalreise handelt - Flug plus Unterkunft usw. - ist NICHT die Fluglinie dafür zuständig, sondern der Veranstalter der Reise - irgendwer muss ja die Reise dem Kurs zusammen gestellt haben.

Und bei einer Pauschalreise muss eine örtliche Vertretung schriftlich dem Kunden mitgeteilt worden sein, an die sich der Kunde bei Fragen und Problemen wenden kann. Bei dieser Stelle muss man das Kofferproblem "anmelden" und sich rückbestätigen lassen, dass nicht nur ein frisches T-Shirt, Unterwäsche, Waschutensilien und eventuell Nachthemd anfallen, sondern notwendigerweise auch Taxifahrten, um dies alles einzukaufen.

So, wenn das Ganze aber lediglich Flug extra und Kurs extra sein sollte, dann ist die Fluggesellschaft dafür zuständig. Dann braucht man nicht unbedingt eine Genehmigung vorab einholen. Es reicht die Aufbewahrung der Belege. Allerdings bleibt hier die gleiche Unkannte der Taxirechnung(en). Sollte die Fluglinie irgendwelche gekauften Artikel nur teilweise ersetzen mit dem Hinweis, dass man sie noch weiter verwenden kann, muss man die Gesellschaft fragen, ob es voll ersetzt wird, wenn man diesen Artikel zurück schickt an die Fluglinie.

Einreichen sollten man sowieso in jedem Fall alles - es ist halt die Frage, ob die Taxirechnung(en) anerkannt werden.

Bezüglich Minderung der Reise: natürlich kann eine Minderung im Sinne des Reiserechts entstanden sein. Aber die Minderungsansprüche richten sich nach der Höhe des bezahlten Reisepreises. Hat man selbst nichts bezahlt, bekommt man nichts zurück. Theoretisch gesprochen: bei Reiseabbruch hat der Reisende selbst keinen Anspruch auf eine neue Reise. Diese Ansprüche kann nur der Auftraggeber der Reise, der Zahlende verlangen.

Nur eben bei vertanem Urlaub bin ich mir nicht ganz klar, ob nicht ein Richter für die drei Tage in der Tat Bargeld zuspricht - aber eben auch nur, wenn es sich um eine Pauschalreise handelt. Bei Flug gebucht und Kurs extra = zwei Einzelleistungen kennt das Reiserecht keine Entschädigung wegen vertanem Urlaub.

Gruß Peter
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moro
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

robertine hat folgendes geschrieben::
Sie wird die Reise morgen abbrechen, wenn der Koffer heute nicht kommt. Sie ist mit den Nerven am Ende. Wer entschädigt sie dafür?


Vor einigen Jahren habe ich an einer dreiwöchigen Rundreise teilgenommen. Einer Teilnehmerin der Reisegruppe wurde bei einer Fähre der Koffer versehentlich nicht mitbefördert. Trotz intensiver Bemühungen des Reiseleiters gelang es zwei Wochen lang nicht, den Koffer wieder heranzuschaffen - der reiste immer irgenwie der Gruppe hinterher, die ja ständig unterwegs war. Die Dame kaufte sich im nächsten Ort Zahnbürste und Unterwäsche zum Wechseln und nahm es im übrigen mit Humor. Am Ende meinte sie noch gut gelaunt, sie hätte nie gedacht, mit wie wenig Gepäck man tatsächlich reisen könne.

Warum muss man bei jedem kleinen Missgeschick gleich mit den Nerven am Ende sein und rundum nach Entschädigung rufen?

Gruß,
moro
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JamreQ
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

schließe mich meinem vorredner an - gerade in der provence kann man doch von luft und liebe (und knobi!) leben Winken Natürlich ist es ärgerlich, aber wenn man es so sieht, dass Ihre Gesamtkosten sich dann nur auf die Taxifahrt und Ausgaben für U-Wäsche und Zahnbürste summieren, kommt sie doch günstig weg-

sie sollte sich lieber freuen dass sie überhaupt so billig in Urlaub kommt. Andere müssen teuer dafür zahlen. Ist doch schön, dass sies gewonnen hat. Kleinere Miseren können auch dann passieren, wenn man viel bezahlt hat ... so gesehen hatte sie echt Glück.

Wie ist denn das Wetter heute in der Provence? Ich wünsch deiner Freundin einen schönen Resturlaub, und dass sie es nicht so schwernimmt ... Cool
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robertine
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Anmeldungsdatum: 16.11.2004
Beiträge: 53
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

"Warum muss man bei jedem kleinen Missgeschick gleich mit den Nerven am Ende sein und rundum nach Entschädigung rufen? "

Das ist Ansichtssache! Kleines Missgeschick?

Wer möchte gerne jeden Tag in den gleichen Klamotten rumlaufen, zuschauen, wie andere in den Swimmingpool hupfen und man selber dann daneben steht? Mir würde das jedenfalls auch nicht passen und wäre enttäuscht von dem Ergebnis der Reise. Ich glaube auch, dass die Vorstellungen von einer Reise eine große Rolle spielen.

Diese Reise ist wahrscheinlich die letzte - "weitere" - Reise, die sie in ihrem Leben macht. Nicht jeder hat die Möglichkeit Reisen zu finanzieren, aber das sollte hier sowieso keine Rolle spielen. Es geht doch darum, dass die Lufthansa unfähig ist einen Koffer "mit dem Reisenden zusammen" zu transportieren. Wenn der Reisende täglich seinen Aufenthaltsort ändert, ist das auch noch zu verstehen, aber meine Freundin befindet sich in einem kleinen Nest in der Provence und rührt sich nicht vom Fleck.

Dass sie die Reise gewonnen hat, heißt doch noch lange nicht, das sie nun dankbar sein soll, das sie überhaupt da sein darf?

Seltsame Einstellung. So nach dem Motto: Reisender 2. Klasse?
Ich denke, dass sie die letzten 2 Tage noch genießen kann und sie morgen - mit Koffer- wieder in der Heimat landet.

Vielen Dank für Eure Ratschläge, die ich gerne an sie weiter leite.

Euch wünsche ich ein schönes Wochenende - an dem Petrus auch einmal ein Einsehen mit der arbeitenden Bevölkerung hat - wenn er es sich nicht noch anders überlegt.
liebe Grüße
von robertine
_________________
was ist Recht? wo beginnt das "Unrecht" ?
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Dos
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Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ist das Pauschalreiserecht nicht nur für entgeltliche Reiseverträge gegeben (vgl. § 651 a Abs. 1 Satz 2 BGB: "den vereinbarten Reisepreis zu zahlen")? Wenn es eine völlig kostenlose "Pauschalreise" war, dann müsste sie ihre Ansprüche gegen den Veranstalter auf die allgemeinen schuldrechtlichen Normen stützen (z.B. kein SchE wegen entgangenen Urlaubs), und der "Veranstalter" würde sich vermutlich darauf berufen, dass die Haftung bei unentgeltlichen Verträgen idR auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gemindert ist (vgl. §§ 521, 599 BGB).
Gruß, dos
_________________
Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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JamreQ
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt ja auch drauf an, wo sie die Reise gewonnen hat.

Hat Person C die Reise bei Unternehmen A gewonnen und ist Unternehmen A Vertragspartner von Veranstalter B, der die Reise durchführt, so kann Person C Kontakt zu A aufnehmen, die dann bei B reklamieren. Oder?

Andererseits kann es natürlich auch sein, dass C die Reise z.B. vom Reisebüro A gewonnen hat, welches als Veranstalter aufgetreten ist und den Flug von D, den Kurs von E und den Transfer von F und das Hotel von G als Paket verlost hat.

Dann siehts schlecht aus.
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

möchte wieder mal was Praktisches einwerfen:

Es irrt der Kunde, wenn er meint, die Lufthansa wäre nicht fähig gewesen, sein Gepäck zu verladen - zu transportieren!

Die Abfertigung und Transport am Flughafen von Gepäckstücken ist stets Sache des Flughafenbetreibers. Das heißt, der Fehler ist nicht Lufthansa passiert, sondern der Betreibergesellschaft.

Theoretisch natürlich könnte der Koffer falsch gekennzeichnet worden sein. Doch aufgrund der Technik, die hinter einem Koffertag (=Kofferanhänger am Flughafen) steckt, macht dies zu 99,9 % unwahrscheinlich.

Aber von der Haftung her gesehen - nochmals kurz:
bei Pauschalreisen --> der Reiseveranstalter
bei Flugbuchung allein --> die Fluglinie

Da ich nun bald 25 Jahre im Reisegeschäft arbeite, verstehe ich schon die Emotionen der Kundin. Wer selten bis nie reist, für den stellen dann ein paar Tage weit weg schon ein echtes Erlebnis dar. Aber man sollte sich trotzdem nicht den Urlaub verderben lassen - es gibt Schlimmeres.

Vielleicht noch eine Anekdote zum nix-Koffer-da:
Treffen aller wichtigen Reiseveranstalter für Italien in einem 4-Sterne-Hotel im Süden von Italien. Darunter auch der damalige Boss von Touropa Austria samt seiner Frau. Doch - sein Gepäck ward nicht da: alle Empfänge, Auftritte im Fernsehen und den Gala-Abend sah man die beiden mit der (Original-) Reise-Jean und einem T-Shirt (wahrscheinlich schon jeden Tag a neues...) - stets mit viel Applaus begrüßt, stand der Manager grinsend und achselzuckend im Mittelpunkt... und genoß die paar Tage Italien!

Gruß
Peter
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JamreQ
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt ja auch drauf an, wo sie die Reise gewonnen hat.

Hat Person C die Reise bei Unternehmen A gewonnen und ist Unternehmen A Vertragspartner von Veranstalter B, der die Reise durchführt, so kann Person C Kontakt zu A aufnehmen, die dann bei B reklamieren. Oder?

Andererseits kann es natürlich auch sein, dass C die Reise z.B. vom Reisebüro A gewonnen hat, welches als Veranstalter aufgetreten ist und den Flug von D, den Kurs von E und den Transfer von F und das Hotel von G als Paket verlost hat.

Dann siehts schlecht aus.
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robertine
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Anmeldungsdatum: 16.11.2004
Beiträge: 53
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 14:44    Titel: wieder zuhause Antworten mit Zitat

so - nun hat sich die Sache erledigt. Meine Freundin ist wieder in der Heimat gelandet und hat sich nach großer Aufregung beruhigt.

Bei der Ankunft sind wir dann gleich ins Lufthansa - Büro gegangen und meine Freundin hat ihre Rechnungen vorgelegt. Sie bekommt das Meiste ersetzt. Es sind trotzdem einige Ungereimheiten geblieben.

Die KLeidung, die sie gekauft hat, sollte sie zur Hälfte bezahlen. Da sie die Sachen nur gekauft hat, damit sie einmal die Kleidung wechseln konnte, gibt sie nun die Sachen zurück. Das ist OK, aber im Nachhinein ärgere ich mich trotzdem, denn sie soll die Sachen nun reinigen lassen und dann der Lufthansa zusenden.

Das übernehme ich jetzt für sie, da ich vor Ort wohne, aber seltsam finde ich es schon. Wenn es mein Fall wäre, dann hätte ich die übernahme der Reinigung abgelehnt, aber so wollte ich meine Freundin nicht noch mehr aufregen.

Zum Abschluss möchte ich Euch noch einmal herzlich DANKE sagen und hoffe, das Euch und mir so etwas nie passiert.
Liebe Grüße von robertine und Kater Tom
Winken
_________________
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