Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 24.09.05, 12:07 Titel: Widerspruch und dann ??
Hallo allerseits,
nehmen wir mal an, daß ein Mieter vom Vermieter die Kündigung erhält und daß für diese Kündigung keine Gründe angeführt wurden und auch keine gängigen Gründe (Eigenbedarf, Mietrückstände usw.) existieren. Auf Anraten des Anwalts wird ein Widerspruch versandt (per Einschreiben mit Rückschein). Aber was passiert dann ?? Muß jetzt der Vermieter aktiv werden ?? Geht es dann gleich vors Gericht ??
Wenn du einen unbefristeten Mietvertrag hast ,muß er dir schriftlich mit Grund
kündigen ,und das im Namen des Eigentümer.
Dann kannst du bis 2 Monate vor Kündigungsdatum (wann du raus sollst) Widerspruch einlegen.
Danach wird der Vermieter aktiv (Räumungsklage) und das Gericht prüft den Grund
des Vermieters.
Zudem gibts noch Sozialklausel wenn du nicht gleich ne neue angemessene Wohnung
findest usw.
Nimm dir auf jeden Fall nen Anwalt.
Mich würde der genaue Kündigungsgrund interessieren
MfG
Pedro
----------------------------------
Alle Angaben ohne Gewähr
Zuletzt bearbeitet von pedro43 am 24.09.05, 14:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
Wenn es sich um ein 2 Familienhaus in dem der Mieter und VM wohnt handelt, dann braucht der VM keinen Grund angeben bei der Kündigung. Dann verlängert sich allerdings die Kündigungsfrist um 3 Monate. Gegen eine solche Kündigung wird auch ein Widerspruch nicht viel nützen. Dies dürfte nur teuer werden für den Mieter.
es wurde kein Kündigunsgrund angegeben. Es hieß einfach: "hiermit kündige ich zum 30.06.2006". Immerhin fristgerecht.
Es ist zwar ein Zweifamilienhaus, aber dieses wird von 2 Mietparteien bewohnt.
Ändert das etwas an der Sachlage ??
Handelt es sich um ein 2-Familienhaus, so hat der VM nur die erleichterte Kündigungsregelung, wenn er eine der Wohnungen selbst bewohnt.
Dabei verlängert sich dann die vertraglich vereinbarte oder die gesetzliche Kündigungsfrist um 3 Monate, es ist keine Begründung nötig. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.