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Verfasst am: 24.09.05, 22:54 Titel: Befugnisse der Polizei gegenüber der Bundeswehr
Die Befugnisse der Landespolizei sind in den Polizeiaufgabengesetzen der Länder geregelt. Eine Einschränkung dieser Befugnisse gegenüber der Bundeswehr ergibt sich aus dem PAG nicht. Einschränkungen aufgrund anderer Gesetze sind mir - abgesehen von Rechtsnormen, die während des Verteidigungsfalls Anwendungen finden - nicht bekannt.
Ist ein Polzeivollzugsbeamter damit gegenüber Soldaten der Bundeswehr - beispielsweise auch Feldjägern gegenüber - zum Beispiel im Straßenverkehr weisungsbefugt?
Liegen keine erhöhten Anforderungen daran vor, daß die Polizei in einen Militärischen Sicherheitsbereich eindringt?
Verfasst am: 25.09.05, 00:04 Titel: Re: Befugnisse der Polizei gegenüber der Bundeswehr
MAM hat folgendes geschrieben::
Ist ein Polzeivollzugsbeamter damit gegenüber Soldaten der Bundeswehr - beispielsweise auch Feldjägern gegenüber - zum Beispiel im Straßenverkehr weisungsbefugt?
Liegen keine erhöhten Anforderungen daran vor, daß die Polizei in einen Militärischen Sicherheitsbereich eindringt?
"Weisungsbefugt" ist ein Polizeibeamter eigentlich nur gegenüber seinen dienstlichen Untergebenen. Wenn er von im Einzelfall vorgesehen Rechten im Straßenverkehr Gebrauch nimmt, etwa vom Anhalterecht, gilt das für jeden Verkehrsteilnehmer. Sicherlich mag es etwas schwierig sein, mit den Mitteln der Verkehrspolizei einen Panzer tatsächlich zum Anhalten zu zwingen, aber der Fahrer wird wohl in der Regel ohne Zwang anhalten, wenn die Polizei das per roter Kelle verlangt. Die Feldjäger könnten - ähnlich wie Feuerwehr oder DRK - mit Sonderrechten (Blaulicht) unterwegs sein. Dann wird aber die Verkehrspolizei kaum versuchen, sie zu stoppen.
Ein "militärischer Sicherheitsbereich" sind öffentliche Straßen normaler Weise nicht.
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