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tazarian
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.02.2005
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 00:33    Titel: Antworten mit Zitat

Mich würde das mit der Zwangsräumung mal interessieren. Wie würde das ablaufen? Ich habe z.Z. ein ähnliches Problem. Wenn meine Ex sich weigert die Kündigung zu unterschreiben, ich dann aber abhaue und die Miete nicht mehr zahle ( die von meinem Konto abgebucht wird) was würde/könnte der Vermieter dann mit Wohnung und Ex machen?

Und anderstrum, was wäre wenn sie abhaut. Ohne ihre Unterschrift kann ich doch die Wohnung nicht kündigen. Klage auf Unterschrift könnte ich mir nicht leisten (bin Azubi).

Oder was mir grad durch den Kopf geht: wenn ICH extrem gegen die Hausordnung verstoße, kann uns der Vermieter dan BEIDE rauswerfen? Oder nur mich und ich muss dann weiter Miete zahlen.


Und was ist nun aus Brasil gewurden?
_________________
Ich möchte keine von dieser unerlaubten, kostenlosen Rechtsberatung, sondern nur ein paar gerichtliche Abläufe erklärt bekommen.
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

Die Idee keine Miete mehr zu zahlen um dann die Kündigung zu bekommen ist so ziemlich die dümmste die man haben kann. Weil das nur noch teurer wird. Der VM muss dann im übrigen nicht kündigen, er kann auch einfach auf Zahlung der Miete klagen. Dann muss die Miete gezahlt werden, es ist nicht gekündigt worden, Anwalts- und Gerichtskosten kommen auch noch hinzu. Selbst bei einer Kündigung muss der Mieter dann die Kosten und vermutlich Schadensersatz bezahlen. Insbesondere wenn es zur Zwangsräumung kommt. Da dürfte dann eine Summe von 10.000 Euro locker zusammen kommen.

Die Idee mit der Hausordnung verstoßen ist genauso quatsch. Der VM kann deswegen eh nicht sofort kündigen und wenn die Ex widerspruch einlegt kommt es zum Verfahren. Wenn dann der VM gewinnt, kann die Ex vermutlich gegen Sie Schadensersatz verlangen.

Wie man es auch dreht und wendet, die aufgeführten Ideen sind wesentlich teurer als eine Klage auf Unterschrift. Das einfachste ist die Ex auf Zustimmung zu verklagen, dies wird man vermutlich gewinnen und die Ex darf dann die Anwaltskosten auch noch tragen. Alleine vor diesem Hintergrund dürfte die Ex einlenken und die Unterschrift leisten.
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RM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Das einfachste ist die Ex auf Zustimmung zu verklagen, dies wird man vermutlich gewinnen und die Ex darf dann die Anwaltskosten auch noch tragen...


Es geht sogar noch weiter...
Wird einer der Beteiligten auf Zustimmung zur Kündigung verurteilt bzw. wird die Zustimmung durch das Urteil ersetzt, hat der Kläger auch Anspruch auf Schadenersatz.
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