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Wir haben über einen deutschen Reiseveranstaltung einen Hin- und Rückflug (Linie) nach Chicago sowie ein Mietauto gebucht.
Bei der Rückreise am 22.09.05 passierte folgendes:
Abflugszeitpunkt war bereits auf vin 17:40 auf 18:15 (Ortszeit) verschoben.
Wegen 'traffic caused by rerouting' (Hurrikan Rita in Texas) im Flugzeug wartend sitzend bis 22:35.
Ankunft in Paris statt 9:05 (MESZ) um 12:30 und somit den Anschlußflug (10:20) verpasst.
Die Fluggesellschaft (Air France) hat jedoch NICHT selbständig den nächsten Flug nach München gebucht (13:20) sondern fast alle Mitreisenden mussten sich an einen Transferschalter anstellen und dies selber anfragen. Unser Weiterflug nach München wurde dann auf den Flug um 18:20 umgebucht. Dieser ging dann nochmals verspätet ab, sodaß wir schließlich genau um 20:00 anlamen.
Wir haben einen Gutschein für ein Mittagessen und eine Telephonkarte mit 10 gesprächsminute bekommen.
Nun meine Frage:
Besteht nun ein Anspruch auf Zahlung seitens der Fluglinie wegen (nichttechnischer) Verspätung von 8:05 Stunden und wemgegenüber muß dieser Anspruch ggf. geltend gemacht werden.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 25.09.05, 15:25 Titel:
Hallo Alete,
nach meiner Meinung besteht kein Anspruch, da das Flugticket die Beförderung von A über B nach C vorsah und dies die Fluggesellschaft auch am angegebenen Rückreisetag durchgeführt hat.
"Heavy weather" gehört zur Rubrik der nicht zu beeinflussenden Umstände; wer weiss auch, ob evtl. der 13:20-Flug der Air France ausgebucht war und somit eine Umbuchung auf diese Maschine noch möglich war ?
gemäß der geltenden Verordnung zu diesem Thema hat die Fluggesellschaft bei Verspätungen für Essen und Getränke, gegebenfalls für eine Unterbringung zu sorgen. Es ist jedoch keine Entschädigung vorgesehen.
Haftet eine Fluggesellschaft für einen Anschlussflug, so ist sie für diesen Weitertransport verantwortlich und muss sich darum kümmern, den schnellstmöglichen Anschluss zu organisieren.
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