Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Ist eine Wahl noch gültig, wenn ...
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Ist eine Wahl noch gültig, wenn ...

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verfassungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
abc
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.12.2004
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 12:57    Titel: Ist eine Wahl noch gültig, wenn ... Antworten mit Zitat

von den Wählern nicht mal ein Ausweis verlangt wird?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mastercut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ja!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
abc
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.12.2004
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Warum? Das war keine rhetorische Frage, ist einem Bekannten von mir tatsächlich passiert - und laut seinen Aussagen wurde dort von niemandem ein Ausweis verlangt, es hätte jeder, der den Namen eines Wahlberechtigten kennt, an dessen Stelle wählen gehen können.

[quote="mastercut"]Ja![/quote]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Bei mir hat eben auch keiner nach dem Ausweis gefragt. Die Wahlbenachrichtigung hat gereicht.

Theoretisch geht es auch ohne dieselbe nur mit Namen.
Der Ausweis sollte in jedem Fall verlangt werden. Das sehen viele Wahlhelfer allerdings nicht so eng.
Was das für tatsächliche Folgen haben könnte, hab ich mich in dem Moment auch gefragt.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kuaja
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 14:53    Titel: Re: Ist eine Wahl noch gültig, wenn ... Antworten mit Zitat

abc hat folgendes geschrieben::
von den Wählern nicht mal ein Ausweis verlangt wird?


SKANDAL

Ich call mal kurz bei Köhler durch. *g*
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe mir das auch überlegt. Lt. BWO muss der Personalausweis ja auch nicht verlangt werden...

Aber: Wenn jemand tatsächlich unbefugt wählt, kann es ja derjenige, dem die Wahlbenachrichtigung fehlt, merken und denjenigen, der an seiner Stelle gewählt haben, anzeigen (§107a StGB - bis zu 5 Jahre).

Und ich schätze, wenn man keine Wahlbenachrichtigung hat, wird der Perso durchaus verlangt...

Was mir auch etwas aufstößt, ist, dass in der Wahlkabine bei uns Buntstifte liegen... aber ich werde bei der Auszählung zuschaun, dann können sie nicht bescheißen Winken
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kuaja
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

flo2 hat folgendes geschrieben::
I
Und ich schätze, wenn man keine Wahlbenachrichtigung hat, wird der Perso durchaus verlangt...

das steht doch in der Zeitung und anderwo sicherlich auch. Tzttztztz. Was soll Köhler von mir denken, wenn ich ihn ancalle, und ihm im SKANDAL-Ton mitteile, dass meine Tante Ingeborg ihre Wahlbenachrichtungskarte verloren hat und jetzt stattdessen die von meinem Onkel Ludwig nimmt und auch für ihn wählen geht. Das geht doch gar nicht. Das checken die Wahlhelfer sicherlich beim Wählen.
Oder wenn Ingeborg für ihre fünfzig Jahre jüngere Tochter Lara zur Wahl geht.

flo2 hat folgendes geschrieben::
I
Was mir auch etwas aufstößt, ist, dass in der Wahlkabine bei uns Buntstifte liegen... aber ich werde bei der Auszählung zuschaun, dann können sie nicht bescheißen Winken


SKANDAL
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
abc
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.12.2004
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 18.09.05, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, meintest du nicht vielleicht Enkelin? Winken

kuaja hat folgendes geschrieben::
Oder wenn Ingeborg für ihre fünfzig Jahre jüngere Tochter Lara zur Wahl geht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 24.09.05, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Was das für tatsächliche Folgen haben könnte, hab ich mich in dem Moment auch gefragt.


Eine Wahl *könnte* angefochten werden, *wenn* tatsächliche Anhaltspunkte für eine über statistisches Grundrauschen hinausgehende Wahlbeeinflussung durch in fremdem Namen wählende Personen vorliegen.
Die bloße Möglichkeit im Sinne von "es hätte ja auch jemand anders für mich wählen können" dürfte nicht genügen.

AFAIK gab es auch schon Anfechtungen mit dieser Begründung, die natürlich dann auf die jeweiligen Wahllokale beschränkt erfolgreich waren.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 07:36    Titel: Antworten mit Zitat

Grds. wird der Ausweis nicht verlangt, wenn die Benachrichtigungskarte dabei ist.
Allenfalls findet eine stichprobenartige Kontrolle statt oder bei Abweichungen (sieht aus wie 40, lt Wählerverzeichnis aber über 60; kommt durchaus vor).
Wer ohne Karte kommt wird aber grds. nach dem Ausweis gefragt, wobei da auch ausnahmen möglich sind (ist bekannt, kann die Idendität anderweitig verifizieren).
Die Wahlleitung sagt da:Nich päpstlicher sein, als der Papst
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verfassungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.