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Warum? Das war keine rhetorische Frage, ist einem Bekannten von mir tatsächlich passiert - und laut seinen Aussagen wurde dort von niemandem ein Ausweis verlangt, es hätte jeder, der den Namen eines Wahlberechtigten kennt, an dessen Stelle wählen gehen können.
Bei mir hat eben auch keiner nach dem Ausweis gefragt. Die Wahlbenachrichtigung hat gereicht.
Theoretisch geht es auch ohne dieselbe nur mit Namen.
Der Ausweis sollte in jedem Fall verlangt werden. Das sehen viele Wahlhelfer allerdings nicht so eng.
Was das für tatsächliche Folgen haben könnte, hab ich mich in dem Moment auch gefragt. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Ich habe mir das auch überlegt. Lt. BWO muss der Personalausweis ja auch nicht verlangt werden...
Aber: Wenn jemand tatsächlich unbefugt wählt, kann es ja derjenige, dem die Wahlbenachrichtigung fehlt, merken und denjenigen, der an seiner Stelle gewählt haben, anzeigen (§107a StGB - bis zu 5 Jahre).
Und ich schätze, wenn man keine Wahlbenachrichtigung hat, wird der Perso durchaus verlangt...
Was mir auch etwas aufstößt, ist, dass in der Wahlkabine bei uns Buntstifte liegen... aber ich werde bei der Auszählung zuschaun, dann können sie nicht bescheißen _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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Und ich schätze, wenn man keine Wahlbenachrichtigung hat, wird der Perso durchaus verlangt...
das steht doch in der Zeitung und anderwo sicherlich auch. Tzttztztz. Was soll Köhler von mir denken, wenn ich ihn ancalle, und ihm im SKANDAL-Ton mitteile, dass meine Tante Ingeborg ihre Wahlbenachrichtungskarte verloren hat und jetzt stattdessen die von meinem Onkel Ludwig nimmt und auch für ihn wählen geht. Das geht doch gar nicht. Das checken die Wahlhelfer sicherlich beim Wählen.
Oder wenn Ingeborg für ihre fünfzig Jahre jüngere Tochter Lara zur Wahl geht.
flo2 hat folgendes geschrieben::
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Was mir auch etwas aufstößt, ist, dass in der Wahlkabine bei uns Buntstifte liegen... aber ich werde bei der Auszählung zuschaun, dann können sie nicht bescheißen
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 24.09.05, 13:12 Titel:
Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Was das für tatsächliche Folgen haben könnte, hab ich mich in dem Moment auch gefragt.
Eine Wahl *könnte* angefochten werden, *wenn* tatsächliche Anhaltspunkte für eine über statistisches Grundrauschen hinausgehende Wahlbeeinflussung durch in fremdem Namen wählende Personen vorliegen.
Die bloße Möglichkeit im Sinne von "es hätte ja auch jemand anders für mich wählen können" dürfte nicht genügen.
AFAIK gab es auch schon Anfechtungen mit dieser Begründung, die natürlich dann auf die jeweiligen Wahllokale beschränkt erfolgreich waren. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Grds. wird der Ausweis nicht verlangt, wenn die Benachrichtigungskarte dabei ist.
Allenfalls findet eine stichprobenartige Kontrolle statt oder bei Abweichungen (sieht aus wie 40, lt Wählerverzeichnis aber über 60; kommt durchaus vor).
Wer ohne Karte kommt wird aber grds. nach dem Ausweis gefragt, wobei da auch ausnahmen möglich sind (ist bekannt, kann die Idendität anderweitig verifizieren).
Die Wahlleitung sagt da:Nich päpstlicher sein, als der Papst
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