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Hausfinanzierung über 15 Jahre an 75 jährige?

 
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data
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 22.09.05, 18:40    Titel: Hausfinanzierung über 15 Jahre an 75 jährige? Antworten mit Zitat

Bank A finaziert der 65-jährigen Kreditnehmerin B ein Haus, der 75 jährige Ehemann C zieht darin ein!

Die monatliche Kreditbelastung von B beträgt € 800,00. Die gemeinschaftliche Rente beträgt € 2.500,00! Die Kreditlaufzeit beträgt 15 Jahre!

Soweit passt ja alles: Aber: Wenn C vor 90 stirbt, dann bleibt für B nur noch € 1.200,00 Rente, abzgl. Nebenkosten dann so ca. € 200,00 zum leben!

Darf Bank A soetwas machen? Ist da nicht der Verwertungsfall vorprogrammiert? Klar, dass es keine Resrtschuldversicherung im Todesfall von C gibt!

D.
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 05:45    Titel: Antworten mit Zitat

Da die Kreditnehmerin 65 Jahre alt ist, läuft der Kredit ab, wenn sie 80 Jahre alt ist.

Sollen die Banken keine Kredite mehr an Ältere vergeben?

Im Übrigen ist es die Sache der Bank, mit wem sie Geschäfte macht.
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data
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 05:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Sollen die Banken keine Kredite mehr an Ältere vergeben?


Das ist nicht die Frage! Wenn B ohne C den Kredit zurückzahlen könnte wäre alles OK!
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ttom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.08.2005
Beiträge: 174

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 06:56    Titel: Antworten mit Zitat

200,- Euro zum Leben wird denkbar knappt, aber dennoch hat Rembrandt recht, es ist Sache der Bank, mit wem sie Geschäfte macht.

Anderes Beispiel: B ist 30 Jahre alt, single, verdient richtig gutes Geld, kauft sich ein Haus und lässt es über 20 Jahre finanzieren. Zwei Jahre später wird B arbeitslos und kann die Raten nicht mehr aufbringen. Und? - Dann hat B in diesem Fall Pech gehabt, die Bank hat das Risiko bereits einkalkuliert.
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data
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Bank A hat gleichzeitig eine Altershöchstgrenze für einfache (ungesicherte) Ratenkaufkredite von 65 Jahre! Diese gilt pauschal für sog. "Ladentischfinanzierungen". Bank A ist deshalb auch schon von älteren Menschen stark unter Beschuß genommen worden! Stichwort: "Altersdiskriminierung".

Bank A kann sich später dann auf die Vorfälligkeitsentschädigung berufen, laut BGH, wie ich an anderer Stelle hier gelernt habe! Sollte der Kredit widererwarten vorzeit abgelöst werden... In der Regel schätze ich mal, das dann auf die Witwe B so ca. € 10.000,00 Bearbeitungsgebühr zukommen werden! B und C wissen dies, glauben aber an eine Lebenserwartung von C von 110 Jahren!

Sorgen machen sich die Kinder der beiden (D und E)! Diese befürchten, dass B einen großen Fehler macht, denn C will das Haus!
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Hier sind 2 Themen zu differenzieren:

data hat folgendes geschrieben::

Bank A hat gleichzeitig eine Altershöchstgrenze für einfache (ungesicherte) Ratenkaufkredite von 65 Jahre! Diese gilt pauschal für sog. "Ladentischfinanzierungen". Bank A ist deshalb auch schon von älteren Menschen stark unter Beschuß genommen worden! Stichwort: "Altersdiskriminierung".


Bei ungesicherten Darlehen besteht naturgemäß ein erhebliches Risiko der Bank, da im Todesfall keine Rückzahlung des Darlehens erfolgt. Dieses Risiko will die Bank nicht tragen.

Im Baudarlehensfall hat die Bank kein Risiko, da eine volle Sicherheitendeckung vorliegt.

data hat folgendes geschrieben::

Bank A kann sich später dann auf die Vorfälligkeitsentschädigung berufen, laut BGH, wie ich an anderer Stelle hier gelernt habe! Sollte der Kredit widererwarten vorzeit abgelöst werden... In der Regel schätze ich mal, das dann auf die Witwe B so ca. € 10.000,00 Bearbeitungsgebühr zukommen werden!


Diese Sorge ist unbegründet. Der Kredit geht auf die Erben über. Diese können ihn weiterführen oder (dann natürlich gegen VFE) kündigen, wenn sie das Haus verkaufen.
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data
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Diese Sorge ist unbegründet. Der Kredit geht auf die Erben über. Diese können ihn weiterführen oder (dann natürlich gegen VFE) kündigen, wenn sie das Haus verkaufen.


Das setzt dann aber vorraus, dass B und C am besten gleichzeitig sterben! Bleibt die 10 Jahre jüngere B alleine, dann lebt diese von € 200!

Prima Geschäft, für die Bank!
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 19:25    Titel: Re: Hausfinanzierung über 15 Jahre an 75 jährige? Antworten mit Zitat

data hat folgendes geschrieben::
Bank A finaziert der 65-jährigen Kreditnehmerin B ein Haus, der 75 jährige Ehemann C zieht darin ein!

Die monatliche Kreditbelastung von B beträgt € 800,00. Die gemeinschaftliche Rente beträgt € 2.500,00! Die Kreditlaufzeit beträgt 15 Jahre!

Soweit passt ja alles: Aber: Wenn C vor 90 stirbt, dann bleibt für B nur noch € 1.200,00 Rente, abzgl. Nebenkosten dann so ca. € 200,00 zum leben!

Darf Bank A soetwas machen? Ist da nicht der Verwertungsfall vorprogrammiert? Klar, dass es keine Resrtschuldversicherung im Todesfall von C gibt!

D.

Die Frage ist doch eher: Dürfen B und C so einen Kredit aufnehmen, wenn sie sich über die Risiken bewusst sind?
Ist dieses Verhalten verantwortungsbewusst gegenüber dem Letztsterbenden, der durch die Kreditbelastung ggfs. in der Altersarmut landet (so ein Haus will ja auch unterhalten und repariert werden) bzw. in der Zwangsversteigerung landet und dadurch grosse finanzielle Verluste erleidet?
Wäre es nicht besser, von der jetzt vorhandenen Luxusrente von 2.500,- Euro monatlich eine nette und altengerechte Wohnung zu mieten?

Es ist m. E. völliger Blödsinn, die Schuld für das eigene Versagen (Lebenserfahrung sollte ja eigentlich genug vorhanden sein) bei der Bank zu suchen, die den Kredit ja mit dem Haus abgesichert hat und nur deshalb in das Kreditgeschäft einwilligen wird.
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data
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 19:45    Titel: Re: Hausfinanzierung über 15 Jahre an 75 jährige? Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Die Frage ist doch eher: Dürfen B und C so einen Kredit aufnehmen, wenn sie sich über die Risiken bewusst sind?


SIcher dürfen sie das! Solange beide leben klappt ja alles! Auch beim Tod von B oder C wäre alles organisierbar, solange die Bank nicht auf die VFE besteht! Denn das Haus könnte ja mit einem überschaubaren Verlust veräußert werden! Wenn B und C einen Verzicht auf VFE von A vereinbaren und A das akzeptiert wäre das eine saubere Sache! Was aber wenn A auf die VFE besteht?

In diesem Alter gilt mietezahlen oft als Schande, da man lieber Zinsen an die Bank zahlt, aber Werte schafft!
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 19:48    Titel: Re: Hausfinanzierung über 15 Jahre an 75 jährige? Antworten mit Zitat

data hat folgendes geschrieben::
nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Die Frage ist doch eher: Dürfen B und C so einen Kredit aufnehmen, wenn sie sich über die Risiken bewusst sind?


SIcher dürfen sie das! Solange beide leben klappt ja alles! Auch beim Tod von B oder C wäre alles organisierbar, solange die Bank nicht auf die VFE besteht! Denn das Haus könnte ja mit einem überschaubaren Verlust veräußert werden! Wenn B und C einen Verzicht auf VFE von A vereinbaren und A das akzeptiert wäre das eine saubere Sache! Was aber wenn A auf die VFE besteht?

In diesem Alter gilt mietezahlen oft als Schande, da man lieber Zinsen an die Bank zahlt, aber Werte schafft!

Ob Sondertilgungen möglich sind oder eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen wäre, ist bei Abschluss des Kreditvertrages frei verhandelbar!
Sofern die Bank Sondertilgungen unentgeltlich zulässt, sind aller Voraussicht nach aber die Zinsen etwas höher.
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