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Mietansprüche

 
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Bones
Gast





BeitragVerfasst am: 25.10.04, 16:16    Titel: Mietansprüche Antworten mit Zitat

Hi,
also ich bin vorkurzem 18 geworden,
da meine oma gestroben ist, und ich bisher mein zimmer mit meinem 7jahre jüngenen Bruder teilen musste habe ihre wohnung von meiner mutter bekommen.
Seit einem streit mit meinem Vater will dieser nun dann ich ihm miete für die wohnung zahle. Ich habe allerdings kein eigenes Einkommen da ich momentan noch Schüler bin.

Jetzt meine frage:
Hat er das recht mir mein eitgenes zimmer streitig zumachen,
kann er für die miete die wohung verlangen
und kann ich, wenn ich ausziehe, von ihm unterhalt verlangen?

für alle sinnvollen beiträge schon mal Danke im voraus.

Mfg Bones
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.10.04, 08:17    Titel: Re: Mietansprüche Antworten mit Zitat

Zitat:
Hat er das recht mir mein eitgenes zimmer streitig zumachen,


ich nehme mal an, dein "eigenes zimmer" befindet sich innerhalb des eigentums deines vaters; d.h. ihm gehört die wohnung oder er bezahlt dafür miete


Zitat:
kann er für die miete die wohung verlangen


natürlich
Zitat:

und kann ich, wenn ich ausziehe, von ihm unterhalt verlangen?


sofern du dich noch in der ausbildung befindest- ja!
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auaox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2004
Beiträge: 117
Wohnort: Bad Wildungen

BeitragVerfasst am: 27.10.04, 00:40    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Wissens nach kannst Du auch von ihm Unterhalt verlangen, wenn Du zuhause wohnst; Eltern sind i. d. R. nur sogar nur zu Naturalunterhalt verpflichtet -> dazu gehört Obdach (Miete), Nahrung, Kleidung und ein angemessenes Taschengeld. Sobald Du Einkommen hast, wird dieses natürlich angerechnet. Falls Dein Vater Dir keinen Naturalunterhalt mehr gewähren wil (kann er machen, da Du volljährig bist), kann er Dir gemäß den Düsseldorfer Tabellen entsprechenden Unterhalt bar zahlen (muss er, wie o. e., solange Du in Ausbildung bist).
Ergo, wenn er Deine Wohnung als eigene Wohnung betrachtet, kann er als Vermieter auf Zahlung von Miete bestehen. Du wiederum kannst ihn auf Zahlung von Unterhalt verklagen, i. d. R. angelehnt in Höhe an die Düsseldorfer Tabellen. Wenn das Geld nicht reicht, kannst Du den Rest beim Sozialamt beantragen.
Du wirst dabei viel Zeit und Nerven opfern, dich entgültig mit Deinen Eltern verkrachen, ggf. noch mit anderen Verwandten (die Dich aufgrund der Agitation Deines Vaters dann als Lausejungen sehen), Du wirst ggf. auf Sozialhilfeniveau leben müssen, Dein Vater wird je nach Einkommen eher weniger als mehr auf der Tasche haben, möglicherweise wird die Stadtkasse belastet - und freuen werden sich Eure Anwälte Auf den Arm nehmen
_________________
Ich bin nicht befugt, verbindliche Rechtsauskünfte zu erteilen. Alle meine Postings geben nur meine allgemeine persönliche Meinung zum Thema wieder. Wenn Sie Rechtsrat benötigen, wenden Sie sich bitte an eine dafür berechtigte Person.
- auaox -
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.10.04, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ich nehme mal an, dein "eigenes zimmer" befindet sich innerhalb des eigentums deines vaters


eben nicht!!
sonst würd ichs ja einsehen, das haus gehört meiner mutter!
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.10.04, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Dein Wohnraum sich nicht in einem Besitzum befindet, an dem Dein Vater zumindest Miteigentümer ist, hat er auch keine gesetzliche Grundlage irgendwelche dahingehenden Zahlungen von Dir zu verlangen.
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