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Verfasst am: 25.09.05, 15:29 Titel: Berechnung der Zinsen _Mathegenie_???
Hallo,
ich weiss nicht ob ich hier richtig bin aber vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
B hat vor einiger Zeit ein Auto für 16435 € gekauft. Der Kredit der dafür aufgenommen wurde beträgt mit Restschuldversicherung und Bearbeitungskosten 18136,29 € ( Versicherungsbeitrag 1173,05€ Bearbeitung 528,24€)
Mit Zinsen beträgt der zu zahlende Betrag 23019,36€ ( Darlehnszins nominal 7,03% effektiver Jahreszins 8,25% )
Der Kredit läuft über 84 Monate und wird mit monatlich 274,04€ abbezahlt.
Bis jetzt wurden 7947,16€gezahlt. Es stehen also noch 15072,2€ aus.
So und jetzt nach den ganzen Zahlen endlich zu meiner Frage
B ist es jetzt möglich den Darlehensbetrag komplett vorzeitig zu tilgen
Meine Frage: Wieviel muss B jetzt ohne Zinsen ( die ihm ja warscheinlich bei vorzeitiger Tilgung erlassen werden) zurückzahlen?? Also wie hoch ist die Summe der Zinsen auf dem Restbetrag von 15072,2€
Die Summe der Zinsen auf dem Gesamtrückzahlungdbetrag beläuft sich auf 4883,07€
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Schon mal ganz lieben Dank und einen schönen Sonntag noch
Denise
Ja, eine Kündigung ohne Vorfälligkeitsentschä#digung ist jederzeit möcglich.
Ohne Gewähr (die korrekten Zahlen liefert eh die Bank) meint mein Taschenrechner:
In den 15072 € sind ca. 2223 Zinsen enthalten, so dass der Rückzahlbetrag 12849 ausmachen sollte. Hinzu kommt ggf. noch eine Bearbeitungsgebühr der Bank (vieleicht so 50 €). Die Restschuldversicherung kann auch gekündigt werden. Hier kommt dann der Rückkaufswert hinaus. Nach 29 Monaten ist hier wenig zu erwarten (vieleicht 100 - 150 €)
Ja, eine Kündigung ohne Vorfälligkeitsentschä#digung ist jederzeit möcglich.
Das hängt ja wohl von den konkreten Vereinbarungen im Darlehensvertrag ab, oder!?
Der Fragesteller hat leider keine Angaben dazu gemacht, ob eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit im Darlehensvertrag vereinbart wurde oder nicht.
Als Folge des § 489 BGB steht dem Darlehensgeber nach § 490 Abs. 2 (" ...Der Darlehensnehmer hat dem Darlehensgeber denjenigen Schaden zu ersetzen, der diesem aus der vorzeitigen Kündigung entsteht...") eine Vorfälligkeitsentschädigung zu.
Ohne Angaben um was für eine "Art des Darlehens" es sich handelt (siehe auch nebelhörnchen), sind hierzu keine genauen Angaben zu einer eventuellen Entschädigung möglich
Als Folge des § 489 BGB steht dem Darlehensgeber nach § 490 Abs. 2 (" ...Der Darlehensnehmer hat dem Darlehensgeber denjenigen Schaden zu ersetzen, der diesem aus der vorzeitigen Kündigung entsteht...") eine Vorfälligkeitsentschädigung zu.
Äh das ist in diesem Fall mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit doch ganz richtig ....
§ 489 Absatz 1, zweiter Spiegelstrich, bezieht sich auf nicht mit Grundpfandrechten abgesicherte Darlehen (vulgo: Ratenkredit).
§ 490 Absatz 2 bezieht sich auf mit Grundpfandrechten abgesicherte Darlehen (vulgo: Baudarlehen).
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Ohne Angaben um was für eine "Art des Darlehens" es sich handelt (siehe auch nebelhörnchen), sind hierzu keine genauen Angaben zu einer eventuellen Entschädigung möglich[/quote]
Es handelt sich um eine Autofinanzierung. Diese wird typischerweise als Ratenkredit herausgelegt. Auch die Bearbeitungsgebühr und die Restschuldversicherung sowie Betrag und Zinssatz sind absolut typisch für Ratenkredite und genauso untypisch für grundpfandrechtlich abgesicherte Darlehen.
elmic hat natürlich Recht: Es ist aus dem posting nicht auszuschliessen, dass zusätzlich eine Grundschuld als Sicherheit haftet und damit die Regeln des ehemaligen Verbraucherkreditgesetzes nicht anzuwenden sind.
Dennoch halte ich die Wahrscheinlichkeit, dass wir hier von einem Ratenkredit reden für wirklich hoch.
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