Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Berechnung der Zinsen _Mathegenie_???
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Berechnung der Zinsen _Mathegenie_???

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Denise 2011
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 15:29    Titel: Berechnung der Zinsen _Mathegenie_??? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich weiss nicht ob ich hier richtig bin aber vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

B hat vor einiger Zeit ein Auto für 16435 € gekauft. Der Kredit der dafür aufgenommen wurde beträgt mit Restschuldversicherung und Bearbeitungskosten 18136,29 € ( Versicherungsbeitrag 1173,05€ Bearbeitung 528,24€)
Mit Zinsen beträgt der zu zahlende Betrag 23019,36€ ( Darlehnszins nominal 7,03% effektiver Jahreszins 8,25% )
Der Kredit läuft über 84 Monate und wird mit monatlich 274,04€ abbezahlt.
Bis jetzt wurden 7947,16€gezahlt. Es stehen also noch 15072,2€ aus.
So und jetzt nach den ganzen Zahlen endlich zu meiner Frage Verlegen
B ist es jetzt möglich den Darlehensbetrag komplett vorzeitig zu tilgen
Meine Frage: Wieviel muss B jetzt ohne Zinsen ( die ihm ja warscheinlich bei vorzeitiger Tilgung erlassen werden) zurückzahlen?? Also wie hoch ist die Summe der Zinsen auf dem Restbetrag von 15072,2€

Die Summe der Zinsen auf dem Gesamtrückzahlungdbetrag beläuft sich auf 4883,07€

Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

Schon mal ganz lieben Dank und einen schönen Sonntag noch
Denise Sehr glücklich
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Ja, eine Kündigung ohne Vorfälligkeitsentschä#digung ist jederzeit möcglich.

Ohne Gewähr (die korrekten Zahlen liefert eh die Bank) meint mein Taschenrechner:

In den 15072 € sind ca. 2223 Zinsen enthalten, so dass der Rückzahlbetrag 12849 ausmachen sollte. Hinzu kommt ggf. noch eine Bearbeitungsgebühr der Bank (vieleicht so 50 €). Die Restschuldversicherung kann auch gekündigt werden. Hier kommt dann der Rückkaufswert hinaus. Nach 29 Monaten ist hier wenig zu erwarten (vieleicht 100 - 150 €)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Ja, eine Kündigung ohne Vorfälligkeitsentschä#digung ist jederzeit möcglich.

Das hängt ja wohl von den konkreten Vereinbarungen im Darlehensvertrag ab, oder!?
Der Fragesteller hat leider keine Angaben dazu gemacht, ob eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit im Darlehensvertrag vereinbart wurde oder nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Ja, eine Kündigung ohne Vorfälligkeitsentschä#digung ist jederzeit möcglich.

Das hängt ja wohl von den konkreten Vereinbarungen im Darlehensvertrag ab, oder!?


Nein, das Kündigungsrecht ergibt sich aus §489 BGB.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
elemic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Äh das ist nicht ganz richtig ....

Als Folge des § 489 BGB steht dem Darlehensgeber nach § 490 Abs. 2 (" ...Der Darlehensnehmer hat dem Darlehensgeber denjenigen Schaden zu ersetzen, der diesem aus der vorzeitigen Kündigung entsteht...") eine Vorfälligkeitsentschädigung zu.

Ohne Angaben um was für eine "Art des Darlehens" es sich handelt (siehe auch nebelhörnchen), sind hierzu keine genauen Angaben zu einer eventuellen Entschädigung möglich
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 08:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

elemic hat folgendes geschrieben::
Äh das ist nicht ganz richtig ....

Als Folge des § 489 BGB steht dem Darlehensgeber nach § 490 Abs. 2 (" ...Der Darlehensnehmer hat dem Darlehensgeber denjenigen Schaden zu ersetzen, der diesem aus der vorzeitigen Kündigung entsteht...") eine Vorfälligkeitsentschädigung zu.


Äh das ist in diesem Fall mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit doch ganz richtig ....

§ 489 Absatz 1, zweiter Spiegelstrich, bezieht sich auf nicht mit Grundpfandrechten abgesicherte Darlehen (vulgo: Ratenkredit).
§ 490 Absatz 2 bezieht sich auf mit Grundpfandrechten abgesicherte Darlehen (vulgo: Baudarlehen).

[/quote]
Ohne Angaben um was für eine "Art des Darlehens" es sich handelt (siehe auch nebelhörnchen), sind hierzu keine genauen Angaben zu einer eventuellen Entschädigung möglich[/quote]

Es handelt sich um eine Autofinanzierung. Diese wird typischerweise als Ratenkredit herausgelegt. Auch die Bearbeitungsgebühr und die Restschuldversicherung sowie Betrag und Zinssatz sind absolut typisch für Ratenkredite und genauso untypisch für grundpfandrechtlich abgesicherte Darlehen.

elmic hat natürlich Recht: Es ist aus dem posting nicht auszuschliessen, dass zusätzlich eine Grundschuld als Sicherheit haftet und damit die Regeln des ehemaligen Verbraucherkreditgesetzes nicht anzuwenden sind.

Dennoch halte ich die Wahrscheinlichkeit, dass wir hier von einem Ratenkredit reden für wirklich hoch.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.