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A und B sind seit 1997 im gesetlichem Gueterstand / Zugewinngemeinschaft verheiratet. Die Hochzeit fand in Deutschland statt wo sich zu dieser Zeit auch der Wohnsitz von A und B befand. 2000 zogen A und B nach Spanien wo allein A ein Haus kaufte. Beim Notar wurde A nach ihrem Gueterstand gefragt und sie legte den deutschen gesetzlichen Guetersand aus. Faelschlicherweise hat der Notar den spanischen gesetlichen Gueterstand eingetragen (zusammenschmelzung des Eigentums). A und B stehn jetzt zu je 100% im Grundbuch.
Nun hat B Zahlungschwierigkeiten in Deutschland fuer ein Darlehn welcher er ohne A aufgenommen hat. Es besteht nun die Moeglichkeit das die Glaubiger beim spanischem Grundbuch nachfragen ob B eine Immobilie besitz. Laut Grundbuch ist dieses der Fall.
FRAGE: Kann der deutsche Glaubiger auf das Haus zugreifen weil B faelschlicherweise im Grundbuch steht oder gilt das deutsche Gesetz des Gueterstandes?
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