Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rücktritt von Internetauktionshaus [Name geändert] kauf?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rücktritt von Internetauktionshaus [Name geändert] kauf?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schadens- u. Produkthaftungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Gast






BeitragVerfasst am: 27.10.04, 11:20    Titel: Rücktritt von Internetauktionshaus [Name geändert] kauf? Antworten mit Zitat

Ich habe bei Internetauktionshaus [Name geändert] ein notebook ersteigert, angegeben waren 14 tage Lieferzeit nach drei wochen bekam ich auf meine Anfrage die Nachricht ,dass das Notebook nächste woche versendet werden soll. Nach ablauf dieser Woch war immer noch nichts da und daraufhin schrieb ich dem Verkäufer 2 emails, erst nach der zweiten kam die Antwort das bei der Anlieferung vom Anbieter ein Schaden aufgetreten ist und das jetzt erst ab ende dieser mit dem neuen zu rechnen sei (dann kann es erst zu mir Versendet werden)

Kann ich von diesem Kaufvertrag zurücktreten?

Ich habe keine Lust mehr noch länger auf das Notebook zu Warten.
Nach oben
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.10.04, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

> Kann ich von diesem Kaufvertrag zurücktreten?

Nur wenn Sie nachweislich dem VK eine letzte Nachfrist gesetzt haben und diese verstrichen ist. "14 Tage Lieferzeit" begründet kein terminliches Fixgeschäft i.S.d. BGB, sodaß kein automatischer Lieferverzug vorliegt.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 28.10.04, 09:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe dem Verkäufer per email eine Frist bis zum Freitag den 29.10.04 gesetzt.

Also kann ich bei nichteinhaltung dieses Termines vom Vertrag zurücktreten?
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 28.10.04, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Nur per Einschreiben mit Rückschein,schau mal bei Internetauktionshaus [Name geändert] rein im Forum dort ist alles beschrieben.
Nach oben
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 28.10.04, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Ich habe dem Verkäufer per email eine Frist bis zum Freitag den 29.10.04 gesetzt.

Also kann ich bei nichteinhaltung dieses Termines vom Vertrag zurücktreten?


Können Sie denn den Zugang der eMail beweisen?
Die Antwort des anderen Gastes ist völlig zutreffend.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 29.10.04, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist natürlich schwer zu Beweisen habe diese email zwar direkt über die Internetauktionshaus [Name geändert] Seite versendt und habe eine Kopie an mich geschickt, aber ich ich denke mal das mir das auch nicht bringt?
Nach oben
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 29.10.04, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Nö, denn damit werden eben zwei Mails verschickt. Daß die eine angekommen ist, ist kein Beweis dafür, daß auch die andere angekommen ist (ist analog zu zwei Briefen, deswegen gibt es bei Briefen ja extra das Einschreiben/Rückschein).
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schadens- u. Produkthaftungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.