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Verfasst am: 28.09.05, 10:14 Titel: anerkennung erstes staatsexamen bereich kunst
hallo erstmal,
hoffe ich hab den fall so allgemein wie möglich gehalten und die etikette nicht verletzt.
person a hat sich im rahmen des lehrereinstellungsverfahren in nrw ordnungsgemäß um eine anstellung in den vorbereiteten dienst als lehrer, im einfachlehramt kunst beworben.
von person b wurde person a versichert das die anerkennung des meisterschülerbriefes der kunstakademie düsseldorf als erstes staatsexamen problemlos erfolgen würde.
fünf wochen später erhält person a ein schreiben des zuständigen amtes, dass für die einzelfallprüfung diverse unterlagen und nachweise erforderlich wären; unter anderem
eine bescheinigung des prüfungsamtes etc.
da dies beim abschluss des regelstudiums und der anerkennung meisterschüler nicht möglich ist wird eine ablehnung folgen.
1.) ist person a jetzt ein einzelfall welche zufällig auf nachweise überprüft wird?
2.) werden jetzt alle meisterschüler überprüft
3.)wird das abgeschlossene kunststudium mit der auszeichnung meisterschüler
in nrw generell nicht mehr als erstes staatsexamen anerkannt?
4.)könnte person a gegen eine ablehnung rechtlich vorgehen und eine anerkennung
erwirken?
würde mich freuen wenn jemand zu diesem thema was beitragen kann.
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