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Regress für Versicherungsopfer

 
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Siggi
Gast





BeitragVerfasst am: 28.10.04, 14:24    Titel: Regress für Versicherungsopfer Antworten mit Zitat

Ich habe hier mal eine ganz allgemeine frage zum Thema Lebensversicherungen und BU Versicherungen. Es scheint ja nicht gerade selten zu passieren dass bei Leistungsantrag der Versicherungsnehmer (oder dessen Erben) Jahrelange Prozesse führen muss bevor er an sein Geld kommt. Das WWW ist voll von Betroffenen, man liest immer wieder darüber, auch im Fernsehen kamen schon quer durch alle Sender immer wieder Berichte über Menschen die von ihren Versicherungsgesellschaften total verarscht werden. Es gibt von einigen wenigen Versicherungen ja Prozessguoten, aber mein Eindruck ist dass generell bei hohen Schadenssummen in den meisten Fällen nicht bezahlt wird, also die Gerichte bemüht werden. Für so manchen ist ja mangels Kohle dann, obwohl im Recht, schon hier Schluss.
Hat einer den jahrelangen, zermürbenden Kampf durch die Instanzen dann trotzdem aufnehmen können dürfte es ja eigentlich nur normal sein, dass bei Obsiegen des Versicherungsnehmers dann die ausstehende Leistung mit Zinsen an den Versicherungsnehmer ausbezahlt wird. Das sind ja keine Peanuts, denn da geht es in der Regel durch das Jahrelange Prozessieren schon was die Rentennachzahlung angeht bei BU Fällen meist um Beträge weit über 100.000.- EURO.
Nur, und jetzt zu den Fragen.
1. Muss der Versicherungsnehmer diese Zinsen explizit einfordern?
2. Tut er das nicht, kriegt er dann keine Zinsen?
3. Wer legt die Höhe der Zinsen fest.

5 % wären ja zum Beispiel ganz nett, berücksichtigt man jedoch dass die Verzugszinsen auf überzogene Dispokredite beim Versicherungsnehmer in der Zeit des Rechtsstreits z. b. bei über 12% liegen können hat er ja trotzdem ohne Verschulden einen Verlust der nicht ausgeglichen wird. (Falls er das ganze bis zu diesem Punkt überhaupt überlebt hat)
Diese Streitfälle führen ja in vielen Fällen in den jahrelangen Prozessphasen dazu dass der Versicherungsnehmer pleite geht, die eidesstattliche Versicherung abgeben muss, Haus, Hof und Vermögen verliert, physisch und dann auch noch meist psychisch noch kränker wird, Sozialhilfe beantragen muss. Auch viele Partnerschaften zerbrechen durch die brutalen physischen, psychischen und finanziellen Belastungen in dieser Zeit. Mit viel Glück überlebt das Versicherungsopfer das ganze und das war dann schon alles?
Im Endeffekt ist dann niemand da den man für jahrelangen Terror in Regress nehmen kann?
Man liest doch immer wieder, dass wegen erfundener Pressemeldungen irgendwelche prominente Leute Schmerzensgeldforderungen durchgesetzt haben. Wie sieht die gleiche Situation was materiellen Ausgleich und Schmerzensgeldforderungen angeht denn bei einem Versicherungsopfer aus. Gibt es da bei 100% obsiegen keine Chancen auf wenigstens ein bisschen Gerechtigkeit in Form eines materiellen Ausgleichs? Den unwiderruflich zerstörten Lebensabschnitt kann den Betroffenen ja sowieso keiner mehr zurückbringen.

mfg Siggi
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.10.04, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

also,
sollte man lieber erst gar keine bu abschliessen, weil man eh kein geld, bzw. wenn, dann nur nach jahrelangen prozessen bekommt???
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Siggi
Gast





BeitragVerfasst am: 29.10.04, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, die BU ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Aber solange der Gesetzgeber den Versicherungen hier keinen Riegel vorschiebt ist es eben so wie es jetzt ist. Wer sich hier Informiert stolpert über Storys dass es gelinde gesagt der Sau graust. Bei einem Vorwurf der arglistigen Täuschung kann der Versicherer praktisch bis zum Ende der Laufzeit anfechten. Natürlich wird dieses Mittel dadurch auch gerne benutzt.
Hat man keine BU kann man sie aber auch nicht versuchen einzuklagen. Auf jeden Fall muss man vor der BU im Augenblick leider zwingend eine Rechtsschutzversicherung abschliessen.
Ein Unfall oder eine Krankheit die einen der Arbeitskraft beraubt kann einen von Heute auf Morgen ereilen. Bei nicht selbstverschuldeten Unfällen muss ja oft eine Versicherung des Unfallverursachers einspringen, aber viele Versicherungen verarschen auch hier die Opfer nach Strich und Faden und treiben sie durch Jahrzehntelange Prozesse.
Naturgemäss hat ein gesunder Mensch evtl. Schwierigkeiten sich das vorzustellen, ist aber leider so. Vor allem die jüngeren Jahrgänge. Aber es dürfte wohl niemand sonderlich viel Vergnügen bereiten sein Leben mit einer schweren Erkrankung auf Sozialhilfeniveau zu fristen. Und da ist man dann ganz schnell.
Nur mal zur Information, das sind im Augenblich ca. 300.- EURO. Und davon sind noch die Stromkosten zu bezahlen. Leben muss man, so allein, von Amts wegen auf 45 qm. Für jede weitere Person weitere 15 qm

mfg Siggi
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goldaktie
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Anmeldungsdatum: 08.10.2004
Beiträge: 172
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 29.10.04, 17:57    Titel: BU/BUZ ist wichtig Antworten mit Zitat

BU bzw. BUZ ist schon wichtig. Wenn Deine Arbeitskraft wegfällt, bleiben manche Verpflichtungen ja trotzdem bestehen. Die gröbste Not kann durch eine BUZ abgefangen werden.

Der springende Punkt ist, daß man die Risiko- und hier vor allem die Gesundheitsfragen sehr umfassend und genau beantworten muß. Alles, was man explizit mit angegeben hat, kann später nicht mehr beanstandet werden wenn der Vertrag ohne Einschränkung policiert wird.

Außerdem würde ich nicht zum billigsten Versicherer gehen, sondern zu einem der sehr serviceorientiert ist. Schau Dir am besten mal die Beschwerdestatistiken des Versicherungsombudsmannes an. Von den Prozeßhanseln solltest Du auf jeden Fall die Finger lassen. Da ist das Risiko einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung auf jeden Fall zu groß.

Das Gerede von der notwendigen Rechtsschutzversicherung halte ich für Müll. Du solltest lieber riskieren wegen "heikler" Gesundheitsfragen nicht genommen zu werden oder einen Zuschlag zu riskieren als zu schwindeln und dann im Fall des Falles dumm auszusehen.
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Betroffener
Gast





BeitragVerfasst am: 29.10.04, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

....Das Gerede von der notwendigen Rechtsschutzversicherung halte ich für Müll. Du solltest lieber riskieren wegen "heikler" Gesundheitsfragen nicht genommen zu werden oder einen Zuschlag zu riskieren als zu schwindeln und dann im Fall des Falles dumm auszusehen......

Schwachsinn. So redet nur jemand der sich mit der Problematik noch nicht auseinandergesetzt hat. Eine Absolute Frechheit allerdings ist es, zu unterstellen, wer in einen Prozess mit seiner Versicherung gerät wäre ein Betrüger und demzufolge selbst schuld.
Es gibt keinerlei Möglichkeit bei Leistungsantragstellung zu verhindern, dass der Versicherer den Vertrag anficht. Wer das behauptet, der lügt.
Schon die Behauptung des Versicherers ein Versicherungsnehmer hätte von einer Erkrankung gewusst (ohne dass eine Diagnose oder ein Verdacht auf diese Erkrankung vorlag) reicht aus um den Vertrag anzufechten. Dazu könnte ich problemlos Beispiele geben wie sowas passiert.
Was sich wohl auch keiner vorstellen kann wie folgt. Ein jeder denkt nur an Erkrankungen vor Abschluss der Versicherung, aber es ist sogar möglich dass die Versicherung einen Vertrag mit Unterlagen anficht, die erst Jahre NACH Policierung des Vertrages zustande kamen.
So mancher würde sich wundern was Ärzte alles zu Papier bringen, ohne dass man davon auch nur im Ansatz eine Ahnung hat. Wer z. b. glaubt, bei Ärzten gebe es in den Patientenkarteien keine fehlerhaften Einträge, irrt sich auch gewaltig. Und das gibt dann den Stoff aus dem die Versicherungen im Leistungsfall schöpfen. Dann kommt noch dazu dass sich fast alles im Sinn verdrehen lässt und auch für wilde Spekulationen sind sich Anwälte (und Gerichte) nicht zu schade.
Und schwupp.....ist man in einem Prozess um die Rente der im Prinzip eigentlich einen relativ simplen Sachverhalt beinhaltete, aber durch Juristen, und damit meine ich sowohl Rechtsanwälte als auch Richter, so verdreht und entfremdet wurde dass man es auch niemandem mehr mit wenigen Sätzen vermitteln kann.
Und je höher die BU Absicherung, desto grösser die Wahrscheinlichkeit dass über die Gerichte reguliert wird. Und den möchte ich sehen, der dann schwerkrank und ohne Einkommen noch 15-20.000 EURO für einen langjährigen Rechtsstreit aus der Tasche zieht.
Mit den Prozessquoten (so man darauf vertraut) lässt sich natürlich bestenfalls die augenblickliche Lage darstellen. Wie die langfristig in z. b. 10 Jahren aussieht ist damit natürlich auch nicht gesagt.

mfg Betroffener
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