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Verfasst am: 20.10.04, 22:23 Titel: Kündigung von hasuratversicherung
Hallo,
mein Freund ist zu mir gezogen und hat seine Wohnung aufgegeben - daher wollte er seine Hausratversicherung kündigen, da die Wohnung ja bereits durch meine Versicherung abgedeckt ist.
Allerdings nimmt seine Versicherung (Allianz) die Kündigung nicht an - wie ist da der Rechtstand?
Verfasst am: 01.11.04, 09:46 Titel: Re: Kündigung von hasuratversicherung
hallo gast,
da besteht ein grundsätzliches verständnisproblem. die hausratversicherung versichert nicht die wohnung, sondern den hausrat, der sich in der wohnung befindet. das verwechseln die meisten leute und denken mit einem umzug können sie automatisch ihre hausratversicherung kündigen. ein umzug berechtigt aber nicht automatisch zur kündigung, es sei denn es wird gleichzeitig der komplette hausrat aufgelöst (z.bsp. bei umzug ins uasland oder so).
in eurem fall solltet ihr schauen, welche versicherung länger besteht, deine oder die deines freundes. wie der gast vor mir schon geschrieben hat, besitzt die ältere versciherung bestandsschutz. ihr müsstet ggf. nur den wert des hausrates anpassen, da ja nun die sachen deines freundes mit in der wohnung sind, da kanns schnell zu unterversicherung kommen.
schreibt der allianz, daß bei euch nun 2 versicherungen und teilt denen die versicherung und die nummer deiner versciherung mit, dann setzen sich die versicherungen untereinander in verbindung und die jüngere von beiden wird dann aufgelöst.
gruss
newbie
[quote="Anonymous"]Hallo,
mein Freund ist zu mir gezogen und hat seine Wohnung aufgegeben - daher wollte er seine Hausratversicherung kündigen, da die Wohnung ja bereits durch meine Versicherung abgedeckt ist.
Allerdings nimmt seine Versicherung (Allianz) die Kündigung nicht an - wie ist da der Rechtstand?
Verfasst am: 10.12.04, 13:56 Titel: Re: Kündigung von hasuratversicherung
hallo newbie,
Sie scheinen sich im Bereich Hausratversicherung gut auszukennen.
Auch ich habe da eine Frage:
Die Ehepartner wurden geschieden.
Nun will der eine Exehepartner die Hausratversicherung kündigen. Die Versicherung schreibt zurück, dies sei ohne Unterschrift des anderen Exehepartners nicht möglich.
Was, wenn aber die Anschrift des Ex garnicht bekannt ist und somit keine Möglichkeit besteht, diesen über die ggf. nötige Unterschrift zur Kündigung zu bewegen ???
naja, aufgrund häufiger umzüge in meinem bisherigen leben, sammelt man so seine erfahrungen mit versichrungen
aufgrund der antwort nehme ich an, daß sowohl sie als auch ex- mann gemeinsam versicherungsnehmer waren ?
wenn das der fall ist, ist die antwort der versicherung meines erachtens rein vertraglich korrekt, denn änderungen zu den verträgen müssen durch die willenserklärungen der jeweiligen versicherungsnehmer erklärt werden, sind es mehrere, müssen diese auch alle diese erklärung unterzeichnen.
das hilft ihnen in diesem falle natürlich nicht wirklich weiter, da ja bei ihnen gerade das problem ist, daß sie den zweiten versicherungsnehmer nicht ausfindig machen können
also ich fürchte da hilft nur das problem der versicherung zu schildern und auf kulanz zu hoffen oder einmal eine verbraucherberatung aufzusuchen, vielelicht wissen die da weiter.
die antwort eines versicherungsexperten hier die optimale lösung.
schade, daß ich ihnen nicht weiterhelfen konnte.
viele grüße trotzdem und frohe weihnachstfeiertage
Moment mal, also eine Hausrat ist wegen Umzug kündbar!
Das habe ich nun schon bei zwei verschiedenen Umzügen in den letzten 10 Jahren und bei zwei verschiedenen Versicherungen praktiziert, zuletzt vor einem Monat.
Also bitte Vorsicht mit der Aussage "geht nicht"!
Tja, wo dann die Unterschrift der 2. Vertragspartei herbekommen?!?
Das wird schwierig, rein rechtlich fällt mir nur ein, dass die zwingend nötig ist.
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