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im Juni 2002 verstarb meine Mutter.
Wir sind zusammen 4 Geschwister.
Im August 2003 erfuhren wir, dass unsere Mutter 2001 als Darlehensnehmer einen Darlehensvertrag für eine Schwester abschloss.
Mein Vater steht im Vertrag als Mitdarlehensnehmer mit drin und meine Schwester als Nutzerin des Fahrzeug, die sich verpflichtete, das Fahrzeug regelmäßig zu warten (TÜV/AU) und pfleglich/werterhaltend zu behandeln und auch nur selbst damit fahren durfte.
Die Raten wurden vor und auch nach dem Tode meiner Mutter nicht oder nur selten gezahlt.
Jetzt will natürlich die Bank das restliche Geld.
Das Fahrzeug wurde mittlerweile eingezogen und befand sich laut Käufer in einem "erbärmlichen" Zustand (TÜV 4 Monate Abgelaufen, Beulen, die vermutlich selbst reingetreten wurden, der Freund meiner Schwester fur das Auto auch, etc.).
Hätten wir früher davon gewußt, wäre sicherlich der Verkaufswert höher ausgefallen.
Meine Frage wäre jetzt die, ob, bzw. wieviel ich davon bezahlen muss.
Dass alles "Gesamtschuldnerisch" ist, ist mir bekannt, aber was ist mit dem Mitdarlehensnehmer (Vater): muss der zur Hälfe dafür geradestehen?
Kann ich meine Schwester damit belangen, dass sie das Fahrzeug entgegen der Nutzungsgenehmigung nicht pfleglich behandelte und uns über 1 Jahr nicht über den Vertrag informierte (Mitteilungspflicht)?
Sorry für den langen Text, aber es lässt sich nicht kürzer fassen.
Ich möchte mich bei euch schon einmal im Voraus für eure Hilfe bedanken.
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