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private Recherchen durch Polizeibeamte

 
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bassmju
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.09.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 10:37    Titel: private Recherchen durch Polizeibeamte Antworten mit Zitat

Hallo,

Ein Mitarbeiter meines Unternehmens (ich bin dort Geschäftsführer) beauftragte seinen Cousin, der Polizeibediensteter ist, Recherchen zu Gewerbeanmeldungen etc. bzgl. meiner Person durchzuführen. Dabei wurden die Daten meiner getrennt lebenden Ehefrau und meiner jetzigen Partnerin per Mail direkt an den Cousin in die Polizeidienststelle gesandt. Der Polizeibedienstete führte darauf private Ermittlungen bei Gewerbeämtern und über das Internet durch. Es kam zwar nichts dabei heraus, jedoch ist es nach meiner Meinung ein Verstoß gegen den Datenschutz, zumal die beiden Frauen mit meinem Unternehmen nichts zu tun haben.
Darf ein Polizeibeamter derartige private Recherchen durchführen und dazu den Polizeiapparat benutzen? Ich muss als Steuerzahler für solche Auskünfte einen Beitrag beim entsprechenden Amt entrichten.

Für mich ist dies völlig unverständlich. Kann ich dazu evtl. Literatur finden?

Vielen Dank schon jetzt für die Antworten.
_________________
LG
Micha
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FM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es (Wohnort Leipzig) um sächsische Behörden geht, kann man sich wenden an:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Telefon: 0351/493-5401
Fax: 0351/493-5490
Internet: http://www.datenschutz.sachsen.de
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bassmju
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.09.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 11:02    Titel: Danke Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort. Die zuständige Polizei für den geschilderten Fall ist in Konstanz, gibt es dort auch eine solche Adresse?

Wenn möglich, würden mich auch einige Meinungen zu diesem Sachverhalt hier im Forum interessieren, da ich mit meinem Rechtsempfinden etwas durcheinander gekommen bin.

Also schon einmal vielen Dank und nochmals danke für die Adresse!!!
_________________
LG
Micha
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skayritera
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

FM hat folgendes geschrieben::
Wenn es (Wohnort Leipzig) um sächsische Behörden geht, kann man sich wenden an:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Telefon: 0351/493-5401
Fax: 0351/493-5490
Internet: http://www.datenschutz.sachsen.de


Das Angaben von Adressen ist nicht erlaubt! Siehe Hier:
Hier klicken
_________________
Mfg Skayritera Winken
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, gibt es auch für BW:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz
Baden-Württemberg
Peter Zimmermann
Urbanstr. 32
70182 Stuttgart
Telefon 0711/61 55 41 - 0
http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
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questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 11:44    Titel: Re: Danke Antworten mit Zitat

bassmju hat folgendes geschrieben::
Danke für die schnelle Antwort. Die zuständige Polizei für den geschilderten Fall ist in Konstanz, gibt es dort auch eine solche Adresse?

Wenn möglich, würden mich auch einige Meinungen zu diesem Sachverhalt hier im Forum interessieren, da ich mit meinem Rechtsempfinden etwas durcheinander gekommen bin.

Also schon einmal vielen Dank und nochmals danke für die Adresse!!!


Als Hilfestellung um Ihr Rechtsgefühl zu ordnen einmal folgende Fragen:

Handelte s sich bei den weitergegebenen Daten um solche, die allgemein bekannt sind durch den gegenseitigen Umgang? (Wie die Frau des Chefs heißt, wissen viele AN, z.B. weil er esmal erwähnt hat).

Hat es sich irgenwie augewirkt, dass der Betreffende Polizist ist (Private Mail auch am Arbeitsplatz empfangen, dürfen sehr viele AN).

Erscheinen Ihnen die privat eingeholten Informationen irgendwierechtswidrig erlangt (Datenschutz bedeutet nicht, dass keinerlei Inforamtionen weitergegeben werden dürfen - diverse Informationen werden in Dt. auch gezielt einer Öffentlichkeit zugänglich gemacht aus bestimmten sachlichen Erwägungen).
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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bassmju
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.09.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 11:52    Titel: danke nochmal Antworten mit Zitat

ich habe den Link von skayritera aufgerufen und konnte dort nicht die entsprechenden Angaben finden. Ich denke dass die allgem. Adresse ok war und hoffe keine Schwierigkeiten verursacht zu haben.

In jedem Fall bedanke ich mich für die Info.
_________________
LG
Micha
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bekanntgabe der Anschrift eines Landesbeauftragten für Datenschutz ist sicherlich nicht datenschutzrechtlich verboten Smilie
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bassmju
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.09.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 21.09.05, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

nun noch schnell zum Text von questionable content.

Es wurden Name,Vorname, Strasse, PLZ und Ort und der "Familienstand" durchgegeben. Der Zweck war, "Material" gegen mich zu sammeln, da ich die Korrektur und Abstellung einiger Unstimmigkeiten im Unternehmen gefordert hatte. Der Polizeibeamte teilte in seiner Antwort mit, dass er die Enttäuschung seiner Auftraggeber wegen des fehlenden Ergebnisses verstehen würde und nun über die getrennt lebende Ehefrau, die Partnerin und den Geschäftsführer selbst eine Internetrecherche veranlassen würde. Soweit ungefähr der Sachverhalt.

Mein Anliegen ist es, evtl. entsprechende Literatur zu finden, oder Kontakt zum Datenschutzbeauftragten oder einem Anwalt aufzunehmen, falls es Sinn macht, also keine Rechtsauskunft.

Ich bin neu und möchte vorsichtig sein und Keinen in Schwierigkeiten bringen, der hilfsbereit ist und eine Info gibt, wie ich es auch aus meinem Entwikcler-Forum kenne. Ich hoffe nun mit meiner Frage nichts Derartiges ausgelöst zu haben.
_________________
LG
Micha
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cyf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 143

BeitragVerfasst am: 24.09.05, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

bassmju hat folgendes geschrieben::
Es wurden Name,Vorname, Strasse, PLZ und Ort und der "Familienstand" durchgegeben. Der Zweck war, "Material" gegen mich zu sammeln, da ich die Korrektur und Abstellung einiger Unstimmigkeiten im Unternehmen gefordert hatte. Der Polizeibeamte teilte in seiner Antwort mit, dass er die Enttäuschung seiner Auftraggeber wegen des fehlenden Ergebnisses verstehen würde und nun über die getrennt lebende Ehefrau, die Partnerin und den Geschäftsführer selbst eine Internetrecherche veranlassen würde. Soweit ungefähr der Sachverhalt.
Wenn bei den Recherchen des Polizeibeamten auf ihm zugängliche Datenbestände von Polizei, Justiz und Verwaltung zugegriffen wurde, obwohl keine dienstliche Zugriffsberechtigung vorlag, dann wäre dies strafbar.

Scha en Sie mal hier rein, da sieht es ähnlich aus.
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=40218
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 24.09.05, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn er dienstliche Datenbestände nutzen wollte, bräuchte er kaum auf eine "Internetrecherche" zurückzugreifen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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cyf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 143

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 01:39    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Wenn er dienstliche Datenbestände nutzen wollte, bräuchte er kaum auf eine "Internetrecherche" zurückzugreifen.
Oooch, die dienstliche Anfrage der Polizei beim Gewerbeamt löst so manche Zunge, welche sonst am Gaumen klebt.

Ich hab ja nicht behauptet, dass das so gewesen ist. Ich behaupte nicht mal, dass das häufig vorkommt, es soll jedoch schon vorgekommen sein... Lachen



MfG
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bassmju
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.09.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Der Polizeibeamte hat bereits auf die Datenbestände der Polizei zugegriffen und dies auch seinem Cousin (meinem Vertriebsmitarbeiter) mitgeteilt. Dies bereits in einem anderen, vorangegangenen Fall.

Wenn der Cousin eine Info für sein geschäftliches Vorwärtskommen benötigt, dann wird der Beamte aktiv und erteilt die gewünschte Auskunft.

Mittlerweile wurde eine Dienstausichtsbeschwerde abgesandt und es gab auch schon eine Antwort. Das Verfahren wurde mit folgender Begründung eingestellt: Im Februar musste der Polizeibeamte angeblich im Auftrag meines Vertriebsmitarbeiters ermitteln, da mein Vertriebsmitarbeiter der Meinung war, ich würde keine Umsätze für das Unternehmen erzeugen und hätte evtl. noch ein anderes Unternehmen angemeldet. Nun ist es aber so, dass nicht der Geschäftsführer die Umsätze erzeugen muss, die der Vertriebsmitarbeiter nicht bringt, denn der hat im genannten Zeitraum überhaupt keine Umsätze für das Unternehmen erbracht. Ich frage mich, seit wann Mitarbeiter Erkundungen über die Umsätze des Chefs bei der Polizei einholen können.

Die Maßnahme vom Februar wurde als weitergehende Ermittlung für eine Strafanzeige des Vertriebsmitarbeiters vom April gewertet. Ich kann nicht verstehen, wie man im Februar weiterführende Ermittlungen für eine Anzeige vom April des gleichen Jahres führt.


Ich bin fest davon überzeugt, dass es Absprachen gibt und somit ist mein Vertrauen in die Instrumente des Staates sehr stark beeinträchtigt.
_________________
LG
Micha
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Roland Späth
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 20:47    Titel: Nicht neu ,aber einfach eine Schweinerei Antworten mit Zitat

Polizeibeamte dürfen Ermittlungsergebnisse grundsätzlich nicht an Privatpersonen weitergeben, Empfänger wäre allenfalls die Staatsanwaltschaft. So keine relevanten Erkenntnisse vorliegen, dürfen auch keine weitergehenden Ermittlungen bei nicht assoziierten Personen geführt werden.
Handelt es sich um fiskalische Relevanzen, so ist das zuständige FA einzuschalten, Polizeibeamten handeln dann nur noch in beigeordneter Funktion, quasi als Sackträger. Wegen des Steuergeheimnisses dürfen derlei Daten von keinem Amt an Polizeibeamte weitergegeben werden, allenfalls auf richterl. Anordnung.

Es hilft zwar nicht viel, aber ich würde dennoch Strafanzeige erstatten, gegen die zu erwartende Nichtfolgegabe Einspruch beim Generalstaatsanwalt und nach dessen Zurückweisung den Weg der Klageerzwingung mit einem Anwat beschreiten. Das kostet aber erst mal Geld, Erfolgsaussichten sind abhängig von den nachweisbaren Fakten.
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