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Verfasst am: 03.10.05, 13:54 Titel: Arbeiten im Ausland (Italien) - gemeldet in Deutschland
Hallo,
Ich bin leider extrem unwissend in Sachen Versteuern und Arbeitsrecht im allgemeinem, wuerde mich daher sehr freuen wenn jemand mir etwas weiterhilft.
Ich befinde mich seit ueber einem Jahr in Italien. Ich absolvierte ein intereuropaeisches Austauschprojekt gefoerdert durch den Berliner Senat im Sinne einer Weiterbildungsmassnahme fuer Arbeitssuchende mit abgeschlossener Berufsausbildung.
Das Projekt, welches hauptsaechlich aus einem Praktikum innerhalb eines italienischen Betriebes bestand ist nun beendet. Meine Praktikumsstelle (eine Grafikagentur) hat mich danach uebernommen und so bin ich seit nunmehr 3 Monaten und fuer weitere 2 Monate in Italien. Meine Arbeitsstelle verguetet mich auf Honorarbasis projektbezogen (30% fuehrt mein Arbeitgeber ab / ca. 1000 Euro netto im Monat).
Desweiteren habe ich derweil einige weitere kleine Auftraege als freier Mitarbeiter ausgefuehrt. Ich habe mich in Deutschland weder arbeitssuchend noch selbstaendig gemeldet. Ich bin mir auch nichteinmal im Klaren was fuer einen Status ich dementsprechend eigen habe. Mir erscheint meine hiesige Taetigkeit, wenn ich das richtig sehe, als Selbstaendiger. Ich bin in Deutschland gemeldet. habe hier nur einen sog. "codice fiscale" - eine Art allgemeine Identifizierungsnummer. Um hier eine Steuererklaerung machen zu koennen, benoetigt man meines Erachtens eine sog. "partito d'IVA" - eine Steuernummer (?).
Ich habe auch noch nie eine Steuererklaerung abgegeben (wuerde ich in diesem Fall dann etwas zurueckbezahlt bekommen) und ich weiss nun nicht ob es sich in diesem Fall lohnt eine gegen Ende des Jahres zu machen. Dann werde ich wieder in Deutschland sein. Was gilt es dann zu tun? Und kann ich hier Rechnungen/Belege austellen/austellen lassen und wenn ja, wie muessen diese dann aussehen, was beeinhalten?
Wenn in Italien ordentlich gemeldet, sicher auch dort steuerpflichtig. Überhaupt gelten für dich als freier Mitarbeiter dann die italienischen Gesetze. Frag deinen AG, welchen Status du genau hast, d.h. ob selbständig oder doch angestellt.
Bei Einkünften in Italien UND Deutschland in einem Jahr ist das Doppelbesteuerungsabkommen relevant.
Die Steuernummer müsstest du im jeweiligen Land mit der ersten Steuererklärung bekommen (ging mir so nach dem Umzug aus Ö nach D).
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