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Verfasst am: 05.10.05, 19:27 Titel: Frage zur Berufsausbildungsbeihilfe
Personen:
Person A: Azubi im ersten Lehrjahr zum Motorradmechaniker
Person B: Bruder, Arbeitslos, Wohnungsinhaber
Fall:
Person A hat im September eine Ausbildung begonnen. Pers A möchte nun bei der
Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Pers A benötigt aber für
diesen Antrag (BAB) einen Mietvertrag. Pers A wohnt bei Pers B ohne das der
Vermieter davon weiss. Pers A wohnt jetzt seit ca 4 Jahren bei Pers B.
Fragen:
> kann Pers A bei der Agentur für Arbeit mit einem Untermietvertrag zwischen Pers A
und B beim AA einreichen? (Hintergrund: Auf dem Antrag muss auch der Vermieter
seine Unterschrift leisten, kann dies dann auch Pers B aufgrund des
Untermietvertrages leisten?) Inwieweit wird der Vermieter von der Agentur für Arbeit
informiert oder geprüft?
> hat Pers A nach der langen Wohnzeit bleiberecht gegenüber dem Vermieter?
Unkosten sind nicht enstanden, es wurden jährlich die Nebekosten der Miete z.T.
zurückgezahlt worden an Pers B.
Grundsätzlich kann man m.E.schon einen Untermietvertrag schließen, kommt aber drauf an was im Mietvertrag des Bruders steht.
Bei BAB wird sowieso nicht die tatsächliche Miete übernommen, sondern eine Unterkunftspauschale bezahlt, deswegen kann ich mir nicht vorstellen das die AfA deshalb probleme macht
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