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Uhrheberrecht bei selbstentwickeltem Spiel

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 30.10.04, 00:12    Titel: Uhrheberrecht bei selbstentwickeltem Spiel Antworten mit Zitat

hallo

ich habe ein brettspiel entwickelt, das ich demnächst in kleiner auflage selbst vertreiben möchte.
meine frage ist nun, was muss/sollte ich tun, damit mir nicht hinz und kunz die idee klauen,
oder ich das spiel nächstes jahr womöglich mit dem logo von xy im regal bei (Wortsperre: Firmenname) sehe? (sofern es (Wortsperre: Firmenname) nächstes jahr überhaupt noch gibt Lachen )
muss ich -simple gesagt- mit einem prototyp einfach nur zum notar?
und was genau muss ich schützen lassen? reicht der name, muss es das ganze spiel sein?
oder muss ich das ganze vielleicht sogar patentieren lassen? und was kostet dann das ganze?
und gibt es einen unterschied, ob ich das spiel nun selbst vertreibe, oder es einem verlag anbiete?


der jens
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Günter
Gast





BeitragVerfasst am: 30.10.04, 11:20    Titel: Re: Uhrheberrecht bei selbstentwickeltem Spiel Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
hallo

ich habe ein brettspiel entwickelt, das ich demnächst in kleiner auflage selbst vertreiben möchte.
meine frage ist nun, was muss/sollte ich tun, damit mir nicht hinz und kunz die idee klauen,
oder ich das spiel nächstes jahr womöglich mit dem logo von xy im regal bei (Wortsperre: Firmenname) sehe? (sofern es (Wortsperre: Firmenname) nächstes jahr überhaupt noch gibt Lachen )
muss ich -simple gesagt- mit einem prototyp einfach nur zum notar?


Hallo, ob Buch oder Spiel, rein juristisch macht das keinen Unterschied. Das Urheberrecht hast du, wenn du Urheber bist. Das Werk muss jedoch eine ausreichende Schöpfungshöhe haben. Ein Mensch-ärgere-dich-nicht , das gegen den Uhrzeigersinn gespielt wird und ansonsten gleich ist, erfüllt diese Voraussetzung nicht.

Wichtig ist die niedergeschriebene Spielanleitung.

Folgende Problempunkte sehe ich beim Schutz von Spielen:
1. der Nachweis des Zeitpunktes, an dem das Werk geschaffen wurde (gilt für alle Werke)
Es gibt da einige Spielearchive, bei denen man ein Spiel gegen einen relativ geringen Beitrag hinterlegen kann:

Deutsches Spiele-Archiv e.V.
http://www.uni-marburg.de/spiele-archiv/
Barfüßerstr. 2a
35037 Marburg
Tel. (06421) 62728
Fax (06421) 65637.

Bayrisches Spiele-Archiv Haar e.V.
Brunnerstr.2a
85540 Haar
Tel.: 089-467746
FAX: 089-469637

Das macht vor allem dann Sinn, solange das Spiel nicht veröffentlicht ist. Durch eine Veröffentlichung dokumentiert man ja, dass man zu dem Zeitpunkt Urheber ist.

Ich spare mir das Geld und begnüge mich mit dem Schutz, der durch die teilnahme an Wettbewerben und veröffentlichungen auf Autorentreffen entsteht.

2. Schöpfungshöhe: wann hat ein Spiel die nötige Schöpfungshöhe. Oftmals reichen relative geringfüge Regeländerungen aus, damit ein anderes Spiel entsteht. Wie unterschiedlich muss das neue Spiel sein? was ist, wenn das Spiel sich in seinem Charakter von seinem 'Vorbild' unterscheidet, aber dennoch tragende Elemente identisch sind. Das ist nicht abschließend geklärt und gilt unabhängig davon, ob ein Spiel veröffentlicht ist oder nicht und ob irgendwelche Schutzmaßnahmen getroffen wurden.

3. Im Ausland gilt z.T. anderes Recht. In den USA kann man sich m.W. einzelne Spielmechanismen schützen lassen.

Anonymous hat folgendes geschrieben::

und was genau muss ich schützen lassen? reicht der name, muss es das ganze spiel sein?
Am wichtigsten ist IMHO die Anleitung. Sie sollte auch eine Aufzählung des Materials enthalten.
Anonymous hat folgendes geschrieben::

oder muss ich das ganze vielleicht sogar patentieren lassen?
Patente sind für technische Erfindungen, nicht für urheberechtlich relevante Werke.
Anonymous hat folgendes geschrieben::


und was kostet dann das ganze?
und gibt es einen unterschied, ob ich das spiel nun selbst vertreibe, oder es einem verlag anbiete?
der jens


In der konkreten Veröffentlichungsphase kannst du den Titel schützen lassen, damit dir kein anderer zufällig zuvor kommt und du die Auflage womöglich einstampfen musst. Machen wir aber normalerweise nicht.

Generell ist die Gefahr gering (zumindest hier in Deutschland), dass jemand böswillig abkupfert. Der Imageschaden wäre zu groß. Das Autorenhonorar ist relativ gering (ca ein Drittel von dem, was Buchautoren bekommen). Die Verlage sind zumeist bestrebt, mit guten Autoren gut zusammenzuarbeiten.

Gruß, Günter (Spieleautor und Eigenverleger)
--
http://www.bambusspiele.de/
http://www.spieleautoreneite.de/
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Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 30.10.04, 13:21    Titel: Re: Uhrheberrecht bei selbstentwickeltem Spiel Antworten mit Zitat

Günter hat folgendes geschrieben::

Hallo, ob Buch oder Spiel, rein juristisch macht das keinen Unterschied.

Nach welchem Paragraphen sind Spiele geschützt? Der Inhalt eines Buches ist i. d. R. nach § 1 u. 2 UrhG unter Literatur geschützt.

Das UrhG schützt sowieso keine Ideen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 30.10.04, 16:59    Titel: Re: Uhrheberrecht bei selbstentwickeltem Spiel Antworten mit Zitat

Pünktchen hat folgendes geschrieben::
Günter hat folgendes geschrieben::

Hallo, ob Buch oder Spiel, rein juristisch macht das keinen Unterschied.

Nach welchem Paragraphen sind Spiele geschützt? Der Inhalt eines Buches ist i. d. R. nach § 1 u. 2 UrhG unter Literatur geschützt.

Ebenfalls nach § 1. u. 2 UrhG. Es wird dort übrigens keine spezielle Zuordnung (wie z.B. Literatur= Sprachwerk) vorgenommen, sondern Literatur, Wissenschaft und Kunst werden gemeinsam genannt und darunter werden Beispiele genannt ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Pünktchen hat folgendes geschrieben::

Das UrhG schützt sowieso keine Ideen.


Ein Spiel ist ja auch etwas anderes als eine Idee. Ebenso wie bei einem Buch ist nicht die Idee sondern das vollendete Werk geschützt.

Es ist eine Kunst, ein Spiel zu erfinden. Die Arbeitsweise ähnelt allerdings eher der eines Autoren als der eines klassischen Erfinders. Ein Spiel ist ein Medium, wie ein Film, Buch oder Theaterstück. Da das Wesentliche in der Spielanleitung definiert wird, wird das Spiel wohl am ehesten der Literatur zugeordnet, wenn solch eine konkrete Zuordnung überhaupt erforderlich ist.

Gruß, Günter
--
http://www.bambusspiele.de/
http://www.spieleautorenseite.de/
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Gast






BeitragVerfasst am: 31.10.04, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

danke günni

sehr informativ deine seite. hätt nicht gedacht das es so eine szene gibt
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