Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rechtsschutzversicherung Leistungspflicht?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rechtsschutzversicherung Leistungspflicht?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Hamb1983
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 21:01    Titel: Rechtsschutzversicherung Leistungspflicht? Antworten mit Zitat

Angenommen Person A ist angestellt bei Firma B. Außerdem macht er noch den Ersatzdienst (Katastrophenschutz) bei Hilfsorganisatoin XYZ.

Person A möchte zum Januar den Ersatzdienst verlassen ohne dafür zum Bund zugehen. Dies ist möglich. (Soll hier aber nicht besprochen werden) Er muss sich nur an einen Rechtsanwalt wenden.

Würde eine Rechtschutzversicherung leisten, wenn er Sie jetzt abschließt und erst im Februar beansprucht. Es gibt ja eine Wartezeit von 3 Monaten.

Fakt ist: Die Hilfsorganisation weiß definitiv noch nichts von dem geplanten Ausstieg von Person A.

Ich habe in Erinnerung, dass die Gesellschaft leisten muss, da der eigentliche Schaden ja noch nicht passiert ist.

Weiß dies jemand definitiv bevor man sich eine RS-Versicherung holt die dann nicht leistet.

Welchen Baustein der Versicherung trifft das eigentlich? Privat oder Beruf?

Vielen Dank
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 08.10.05, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann keine brennenden Häuser gegen Feuer versichern!

Es ist davon auszugehen, daß die Rechtsschutzversicherung als Schadens- bzw. Streitbegründendes Ereignis das Datum der Verpflichtung zum Katastrophenschutz ansehen wird. Sie müssten die Versicherung also bereits zum Zeitpunkt der Verpflichtung zum Katastrophenschutz gehabt haben und die Wartezeit hätte zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufen sein müssen. Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur bei einem zwischenzeitlichen Wechsel des Rechtsschutzversicherers, wenn die Versicherungen zeitlich nahtlos ineinander übergegangen sind, also eine Vorversicherung bei einer anderen Versicherungsgesellschaft bestanden hätte.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hamb1983
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 09.10.05, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Überlegung war aber, dass eine RS-Versicherung doch aber auch bei einem Arbeitsvertrag noch später leisten würde?

Angenommen ich habe einen normalen Arbeitsvertrag im Jahre 2000 bei Arbeitgeber XY abgeschlossen. 2003 hole ich mir dann eine RS-Versicherung. Und 2005 ist der Streitfall, dann wäre das doch auch ein normaler Fall für die RS-Versicherung.

Oder sind meine Gedanken komplett falsch? Ich dachte immer nach dem Motto "Das Kind darf noch nicht in den Brunnen gefallen sein" Geschockt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 09.10.05, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hamb1983 hat folgendes geschrieben::
Meine Überlegung war aber, dass eine RS-Versicherung doch aber auch bei einem Arbeitsvertrag noch später leisten würde?

Angenommen ich habe einen normalen Arbeitsvertrag im Jahre 2000 bei Arbeitgeber XY abgeschlossen. 2003 hole ich mir dann eine RS-Versicherung. Und 2005 ist der Streitfall, dann wäre das doch auch ein normaler Fall für die RS-Versicherung.

Das hängt auch von dem konkreten Inhalt des Rechtsstreites ab! Welchen Grund hat der Rechtsstreit? Ist der Grund Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag aus dem Jahr 2000 (z. B. Ansprüche auf Gehaltszahlungen oder Urlaub) oder ein Grund, der erst nach 2003+Wartezeit eingetreten ist? Beispiel: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz im Jahr 2005, die eine fristlose Kündigung nach sich zieht. Hier wäre die Streitursache um die Kündigung der Zeitpunkt der sexuellen Belästigung und nicht der Arbeitsvertrag aus 2000.

Sie planen Ihren Rechtsstreit offensichtlich bereits, so funktioniert das Spiel aber nicht. Genau für genau solche Fälle sind Rechtsschutzversicherungen eben nicht da: "Ich werde mich nächstes Jahr streiten, wer bezahlt mir das?"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.