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Bankvollmacht

 
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Superali
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 07:52    Titel: Bankvollmacht Antworten mit Zitat

Hallo,

mich würde das Thema Bankvollmacht interessieren.
Ich gebe mal ein allgemeinen Fall vor.

Person A ist seit vielen Jahren bei der Bank Kunde. Als A dann ins Alter kommt, gibt A
Person B eine Vollmacht für die Bank um Geld zum Einkaufen abzuholen. Person A und B sind nicht verwand.

Nach 2,5 Jahren ist das Konto leer und es fehlt größere Summe. Sagen wir mal die Summe ist so groß das A davon zwei Häuser hätte kaufen können!
Die Bank stellt nun fest, das Konto ist leer und sperrt das Konto ohne Person A davon zu informieren. (Als langjähriger Kunde!)

Wie sieht es bei solch einem Beispiel aus?
Wer haftet in solch einem Fall?
Person B ? Weil Vollmacht missbraucht?
Die Bank? Weil sie den Missbrauch geduldet hat? (im Ø wurden mehr als 10000€ / Monat abgeholt!) In diesem Beispiel hätte Person A ja auch schon längst verstorben sein können! Und Persona A im hohen Alter benötigt nicht jeden Monat mehr als 10000€. Das müßte auch eine Bank wissen.

Für allgemeine Information zu diesem Thema bin ich sehr dankbar!
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

aus gutem Grund bestehen Banken darauf, dass Vollmachten auf den Formularen der Bank erteilt werden. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Vollmacht umfassend ist und keine Prüfpflichten der Bank entstehen.

Würde im fiktiven Beispielsfall auf dem Vollmachtsformular stehen "Geld zum Einkaufen", so müsste die Bank überprüfen, wass der Bevollmächtigte mit dem Geld macht. Eine Neuanlage als Spareinlage wäre nicht erlaubt, der Kauf eines Sportwagens für 100.000 € doch?!?

Dies kann und will die Bank nicht leisten. Von daher: Keine Haftung der Bank.

Ob sich ein Anspruch gegen B ergibt, ist aus dem posting nicht zu erkennen. Allein aus der Tatsache, dass B Handlungen namens A vornimmt, kann kein Anspruch abgeleitet werden.

Zwischen den Zeilen klingt an, dass der Bevollmächtigte Gelder von A für sich selbst "abgezweigt" hat. Dies ist nicht erlaubt und führt zu einem Rückforderungsanspruch (und evtl. auch zu strafrechtlichen Konsequenzen).
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Superali
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen Dank für diese Info!
Gut aufgepasst, es stimmt das B in die eigene Tasche gewirtschaftet hat. Da Person A in einem bezahltem Haus lebt und somit keine 12000€ / Monat verbrauchen kann.
Die Bank stellt sich als Engel da, hat angeblich immer wieder darauf hingewiesen...
Person B ist wirklich kriminell nicht nur dieses Konto, sonder auch einen Immobilien Fond wurde gekündigt mit Auszahlung aufs eigene Konto ! Um die Sache abzurunden wurde dann
noch (versucht) das Haus zu überschreiben. Es scheint als ob das ganze mit Vollmachten vollzogen wurde. Person A bestreitet diese Vollmachten ausgestellt zu haben.
Jeden Tag ergeben sich neue Erkenntnisse, leider sind da keine Guten bei.
ICh schalte nun die Kripo ein und suche einen guten Rechtsanwalt der sich diesem Fall an nimmt.

Vielen Dank nochmals
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Gast






BeitragVerfasst am: 30.09.05, 05:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Superali,

ich nehme mal an, dass Du bisher nichts davon gewusst hast, sonst hättest Du die Kripo schon längst eingeschalten oder? Die Bank ist ja im Besitz der Auszüge und Unterschriften, also kann sich der Bevollmächtigter auf etwas gefasst machen...

mfg
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Malte Haas
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.09.2005
Beiträge: 212
Wohnort: bei Opa inne Werkstatt

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Superali,
besteht zwischen A und B eine Art von Abhängigkeit? Ist schon mal nachgedacht worden ob Person A noch geschäftsfähig war? Gerade ältere (gesunde) Menschen sind in Bezug auf Geldausgeben meistens eher zurückhaltend.
Gruß Malte
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hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.10.05, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

@Karsten:

wenn die Bank erkennen musste, dass ein Bevollmächtigter Riesen-Summen in seine eigene Tasche wirtschaftet, kann sie sich nicht von der Verantwortung freisprechen - Vordruck hin oder her. Die aktuelle Rechtsprechung hängt die Anforderungen an die Sorgfalt der Banken immer höher, z.B. bei Disparität von Scheckeinreichungen - bei unberechtigten Verfügungen von Bevollmächtigten ist es ähnlich. Bei normalen Verfügungen kann die Bank das nicht prüfen und zahlt befreiend an denBevollmächtigten aus. Wenn der allerdings über Summen verfügen will, die jenseits von "gut und böse" sind, müssten eigentlich dort Alarmglocken angehen und man müsste beim Kontoinhaber nachfragen.

Gruss Hans-Jürgen
***
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

@hjb: Verfügungen, die "jenseits von gut und böse" sind, würden der Bank auch auffallen. Es sind in den Banken Systeme zur Erkennung von Geldwäsche installiert, die bei ungewöhnlichen Verfügungen (gerade von Bevollmächtigten) Alarm schlagen, da diese Hinweise auf Geldwäsche sein können.

Nur: Gerade die Verfügungen, die im geschilderten Fall eine Rolle spielen, sind schwer als mißbräuchlich zu identifizieren. Wenn wirklich regelmäßig jeden Monat 10.000 € verfügt werden, ist das eben gerade eher ein Hinweis auf eine entsprechende Lebensführung, als auf einen Mißbrauch. Anders sähe es sicher aus, wenn jeden Monat nur geringe Beträge verfügt werden und auf einmal eine große Summe.
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Superali
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Anmeldungsdatum: 28.09.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, ich habe davon keine Ahnung gehabt. Auf meine Fragen wurde immer alles für gut empfunden. Auch bei meinen Besuchen konnte ich nix feststellen. Bis auf die Tatsache das
ich gesehen habe das Person B das Geld sich selbständig aus dem Schrank genommen hat.
Als ich Person A daraufhin zur Rede gestellt habe wurde ich beruhigt, hat alles seine Ordnung. Auch die Bankvollmacht stritt Person A immer ab.

Ja, es gab eine Abhängigkeit zwischen A und B. Person B hat A im Alltag geholfen.
Sowohl beim Einkaufen, als auch im Haus und bei Botengängen.

Person B hat auch stets dafür gesorgt, das dies Vorgehen nicht auffliegt, in dem immer genügent Geld noch auf dem Konto blieb. Bis auf einmal das Finanzamt eine größere Summe
haben wollte, dadurch ist das ganze aufgeflogen.

Die Bank verspricht stets Person A daraufhingewiesen zu haben... und stellt sich als Engel hin...

Danke für die Infos
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