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Hund jagd meine Katzen auf unserem Grund, kotet und markiert

 
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Maria_B
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 11.10.05, 23:26    Titel: Hund jagd meine Katzen auf unserem Grund, kotet und markiert Antworten mit Zitat

Hallo liebes Rechtsteam.
Ich bin gerade ein wenig geschockt, denn vor 10 Minuten hatte ich großen Streit mit meinem Nachbarn, der einen Rottweiler-Schäfer-Mischling besitzt. Vorab gesagt: Ich habe nichts gegen Hunde, wir haben selbst einen Golden Retriever.
Ich habe folgendes Problem: Seit unser Nachbar einen Hund aus dem Tierheim geholt hat, ist unser Vorgarten (nicht eingezäunt, mit Rasen und Weg) bepinkelt und Haufen dort - was besonders gut im Winter zu sehen war - bis direkt vor unsere Haustüre. Die Entfernung von Straße bis zur Haustüre sind ca. 5 Meter Einfahrt. Ich habe den Hund auch schon selbst dabei beobachtet und daraufhin den Nachbar höflich gebeten, den Hund doch bitte anzuleinen bzw. zu verhindern, dass er unser Grundstück betritt - ich muss dazusagen, wir haben eine kleine Tochter mit 18 Monaten - und die steckt sich ALLES in den Mund - was ich ihm auch als eine Begründung nannte. Unser eigener Hund ist darauf abgerichtet, seine Notdurft nicht im Garten zu verrichten sondern hat seinen Löseplatz auf dem angrenzenden Acker.
Jetzt haben wir seit ca. 3 Monaten 2 Katzen und der Nachbarshund jagd, denn ich habe kürzlich beobachtet, dass der Hund unangeleint über unsere Rabatte und den frisch angesetzten Rasen schoss und kläffend die Katzen auf den Baum jagde. Der Hundebesitzer unternahm keine Anstalten, den Hund zurückzurufen oder zu stoppen. Er sah hin und ging seelenruhig einfach weiter. So wie ich die Situation sehe, hätte er seinen Hund auch garnicht unter Kontrolle gehabt.
Vorhin kam ich nach Hause und die gleiche Situation: Hund im Höllentempo über die Rabatte - über den Rasen - der Katze hinterher. Ich bat ihn wieder, dies zu unterbinden, da ich Sorge habe, dass wenn dieser Hund schon Katzen hetzt, womöglich meine Tochter anfällt, wenn Sie evtl. mit Katze auf dem Arm in der Einfahrt steht.
Und er explodierte wie eine Rakete. Ich solle doch gefälligst meine Scheisskatzen einsperren und wenn mir etwas nicht passe, mein Grundstück gefälligst einzäunen. Es ginge mich einen Scheissdreck an, wo sein Hund laufe und er würde seinen Hund nicht anleinen.
Habe ich irgendwelche Möglichkeiten, zu verlangen, dass er seinen Hund anleint? Es geht ja nicht hauptsächlich um die Katzen - obwohl das dauernde Jagen auf UNSEREM Grundstück ja auch nicht sein muss und schon an Tierquälerei grenzt. Zuerst einmal habe ich wirklich Angst um mein Kind, denn ich nehme nicht an, dass dieser Hund beim Jagen Rücksicht auf ein Kind im Vorgarten nähme... schon garnicht, wenn sie eine Katze mit sich herumschleppt und er sich dann womöglich an beiden festbeisst...
Wer kommt für den evtl. im Garten entstandenen Schaden auf?
Ich hoffe wirklich, dass Sie mir helfen können, denn ich bin schon ziemlich geschockt und aufgelöst...
Im Voraus schon jetzt herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.

Maria
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.10.05, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Frage 1: in welchem Bundesland wohnst du?

Normalerweise liegen Vorgärten an öffentlichen Wegen und Straßen, wo für große Hunde in der Regel sowieso Leinenzwang herrscht. Der wird zwar nicht immer beachtet (von mir z.B. auch nicht), aber das setzt voraus, dass der Hund sich auch benimmt, z.B. nicht über Blumenrabatte und frischen Rasen hetzt, keine Haufen hinterlegt und vor allem nichts jagt, was dem Eigentümer des Vorgartens gehört.

Das Markieren hingegen gehört bei Rüden zum naturerzwungenen Verhalten. Ist wegen der geringen Menge abgesetzten Urins auch keine unzumutbare Belästigung. Das kann man m.E. nicht abstellen. Wenn allerdings ein Hund an der Leine ist, kann er nicht an deine Haustür pinkeln.

Außerdem hat ein Vorgarten in der Regel ein Mäuerchen oder eine Minihecke, die für einen wohlerzogenen Hund als Signal "betreten verboten" vollkommen ausreicht. Genau so, wie ein wohlerzogener Hund nur in Kraut und Gebüsch kackt. Hundehaufen in deinem Vorgarten sind also klares Zeichen für einen schlecht erzogenen Hund, und so was gehört in der Öffentlichkeit nun mal an die Leine. Basta.

Ich würde dem Nachbarn also in aller Seelenruhe sagen, passen Sie mal auf, gem. Paragraf sowieso unseres Hundegesetzes / unserer Hundeverordnung (oder unserer kommunalen Straßen-, Park- oder Grünflächenordnung) muss Ihr Hund auf dem Bürgersteig an die Leine, entweder Sie machen das in Zukunft oder ich melde das dem Ordnungsamt, dann sagen die Ihnen eben, was Sache ist. Kann Sie dann aber was kosten.

Und schon ist der Fall erledigt.

Wenn er stur bleibt, können Ordnungsämter bei wiederholten Anzeigen auch sehr stur und unangenehm werden.
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