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Verfasst am: 12.10.05, 13:45 Titel: Bekomme keine Infos von meinem Anwalt
Hallo alle zusammen!
Folgendes Problem, ich habe für meine Scheidung einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragt.
Ausser Vorschußzahlungen habe ich aber seit Wochen nichts schriftliches von ihm erhalten. Ich kenne den Stand der Dinge nicht was einzelne Aktenzeichen betrifft, Schriftverkehr mit dem Gericht und gegnerischem Anwalt ist mir gänzlich unbekannt. Wenn ich Kopien vom Schriftverkehr anfordere heißt es immer, es könnte schonmal passieren, dass einer Sekretärin was durch geht, oder keine Panik, bis zur Scheidung ist ja noch was. Der Termin ist am 04.11. und ich habe keinen blassen Schimmer, ob meine Dinge die ich beizutragen habe mittlerweile mal dem Gericht mitgeteilt worden sind.
Mittlerweile kommt es mir so vor, als ob ich ihm nur lästig bin.
Dies ist bereits der 2.Anwalt, einen Wechsel kann ich mir nicht mehr leisten.
Ist es denn so verkehrt, wenn ich für fast 3.000,00 Euro Vorschußzahlungen auch mal wissen möchte, was er dafür getan hat?
Telefoniere mittlerweile täglich hinterher, bisher ohne Ergebnis. Möchte ja auch keinen Zoff anfangen, brauche ihn ja leider noch!
Weiß jemand, ob er dazu verpflichtet ist, mir Kopie vom Schriftverkehr auszuhändigen?
Vielleicht könnten Sie bei Ihrem RA Akteneinsicht nehmen und sich möglicherweise Kopien machen? Die Kosten der Kopien müssen Sie natürlich bezahlen. Was sollte dem entgegenstehen? Die Vorzimmerdame könnte ja bei der Akteneinsicht dabei sein.....
Verfasst am: 12.10.05, 23:25 Titel: Re: Bekomme keine Infos von meinem Anwalt
invasion hat folgendes geschrieben::
...
Selbstverständlich haben Se einen Anspruch auf Kopien des Schriftverkehrs. Ein guter Anwalt lässt dem Mandanten auch einen Entwurf zukommen, bevor er einen Schriftsatz an das Gericht oder die Gegenseite schickt.
Telefonieren Sie mit der Sekretärin und bitten um Anfertigung von Kopien, die Sie persönlich abholen wollen.
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 13.10.05, 12:30 Titel:
Wie 'Servicer' schon geschrieben hat, ein guter Anwalt würde sich anders verhalten!
Wenn Sie Vorschuß von 3 TEuro geleistet haben, geht es ja wohl auch um entsprechende Werte.
Aber selbst wenn es um einen Streitwert von 500 Euro ginge, sollte sich dieser RA als Dienstleister Ihres Vertrauens verstehen und zeigen, daß das in ihn gesetzte Vertrauen gerechtfertigt war.
Dazu hat er scheinbar keine Motivation. Naja, vielleicht liegt es ja am 'RVG-Syndrom'?
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