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Gewährleistung bei Auktionen

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 31.10.04, 16:33    Titel: Gewährleistung bei Auktionen Antworten mit Zitat

Hallo

Ich habe bei Internetauktionshaus [Name geändert] meine Digitalkamera verkauft und der Käufer hat sie am selben Tag noch abgeholt,Der Käufer hat die Kamera auf Kratzer,Funktion des Displays geprüft,
auch selber Fotos gemacht aber er hat sich die Fotos nicht auf dem bereitstehenden Computer angeschaut.Er hat bezahlt und die Kamera mitgenommen und zuhause
festgestellt,daß die Kamera einen Pixelfehler hat(das heist ein Bildpunkt ist defekt und zeigt nur eine Farbe an z.B. gelb obwohl er
bei einer Nachtaufnahme eigentlich schwarz sein müßte).Der Käufer hat mir den Mangel per E-Mail mitgeteilt und darauf habe ich mir meine Bilder nochmal angeschaut und
festgestellt das die Kamera wirklich einen defekt hat.Allerdings muß man die Bilder vergrößern und sehr genau hinschauen .Wahrscheinlich habe ich aus dem Grund den
Fehler nie bemerkt.Und weil es noch nicht kompliziert genug ist kommt noch dazu das noch Gewährleistung des Händlers besteht.In den Auktionstext habe ich übrigens
geschrieben:"Kamera ist OK,übernehme aber keine Gewähr,da noch Garantie drauf ist.".Mein Anwalt hat mir übrigens geraten den Käufer aufzufordern mir die Kamera zu
schicken damit ich sie auf Gewährleistung einschicke.

Was mich jetzt interressiert,bin ich wirklich ein Betrüger und muß die Kamera zurücknehmen oder reparieren?
(ich habe 1 Jahr mit der Kamera fotografiert und diesen Fehler nicht bemerkt-sonst hätte ich sie eingeschickt)

Da ich morgen nocheinmal zu meinem Anwalt muß und er wissen will wofür ich mich entscheide wäre ich dankbar für jeden Tip,Link oder andere Information die mir meine
Entscheidung leichter macht.

mit vielen lieben Grüßen
kallheinzchen
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 01.11.04, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hier sollte man ggfs. zunächst prüfen, ob es sich bei einem Pixelfehler überhaupt um einen Sachmangel i.S.d. BGB handelt. Sind (bauartbedingte) Pixelfehler in geringer Anzahl nämlich üblich, könnte man aus deren Vorliegen auch keinen Mangel konstruieren (ähnlich wie es kein "Mangel" ist, wenn es Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung und Ausdruck bei einem Farbdrucker gibt).
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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