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recht.de :: Thema anzeigen - Wann genau ist das 1. Studium/Ausbildung eigentlich beendet?
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Wann genau ist das 1. Studium/Ausbildung eigentlich beendet?

 
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bonnsch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.10.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 10:15    Titel: Wann genau ist das 1. Studium/Ausbildung eigentlich beendet? Antworten mit Zitat

.... wenn man fertig ist. Ok, soweit so gut.

Beispiel Rechtswissenschaften.

Es gibt das 1. Staatsexamen welches die universitäre Ausbildung abschliesst.
An den meisten Unis schliesst man heute mit "Dipl. Jurist" ab.

Dann gibt es aber noch das 2. Staatsexamen. Das erfolgreiche Ablegen des 2. Examens ist Voraussetzung um als Anwalt, Richter oder Staatsanwalt tätig werden zu können.

Interessant wird die Frage, wann denn nun das Studium, bzw. die erste Ausbildung als beendet gilt. Und zwar im Zusammenhang mit z.B.

- Unterhaltspflichten von den Eltern (ggf. unter Anrechnung der Ausbildungsbeihilfe im
Referendariat)
- beitragsfreie Mitversicherungen in den elterlichen Familienversicherungen
- Kindergeld ( spielt es hier eine Rolle?)

Ich habe zwar gerade keine einschlägigen Gesetze zur Hand, aber das urprüngliche Studium Rechtswissenschaften (also nach JAG 93) soll doch die Voraussetzungen schaffen, den Beruf des Richters oder Staatsanwaltes zu ergreifen (auch wenn das natürlich in der Praxis für alle unmöglich ist).
Insofern ist das Studium, bzw. die Ausbildung doch erst mit dem 2. Examen abgeschlossen. Auch wenn das Referendariat ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis darstellt, gehört es meiner Meinung nach doch noch zur 1. Ausbildung.

Bin an Eurer Meinung interessiert.
Ähnliches Problem(Frage) dürften u.a. Lehramtstudentenhaben.

Danke und Gruß,

bonnsch
_________________
...hm, ob das jetzt klug war?...
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