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Nach Scheidung, wann kann ich wieder heiraten.

 
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Michael34
Gast





BeitragVerfasst am: 31.10.04, 18:00    Titel: Nach Scheidung, wann kann ich wieder heiraten. Antworten mit Zitat

Hallo,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Meine Ehe wurde am 6.Oktober geschieden. Mein Anwalt hat mir jetzt eine Art Scheidungsurteil/Bericht vom Gericht zugeschickt.
Nächstes Jahr im Mai möchte ich meine Freundin mit der ich bereits 3 Jahre zusammenlebe heiraten. Ende November müssen wir zum Standesamt die Eheschließung anmelden mit allen Unterlagen. Ist dies möglich? Ich habe gestern gehört, dass das entgültige Scheidungsurteil erst nach 4 Monaten kommt.


Vielen DAnk

Michael
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Gast






BeitragVerfasst am: 31.10.04, 18:49    Titel: Re: Nach Scheidung, wann kann ich wieder heiraten. Antworten mit Zitat

Michael34 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

vielleicht kann jemand weiterhelfen.
Eine Ehe wurde am 6.Oktober geschieden. Der Anwalt hat jetzt eine Art Scheidungsurteil/Bericht vom Gericht zugeschickt.
Nächstes Jahr im Mai möchte der Mann seine Freundin mit der er bereits 3 Jahre zusammenlebt heiraten. Ende November müssen sie zum Standesamt die Eheschließung anmelden mit allen Unterlagen. Ist dies möglich? Ich habe gestern gehört, dass das entgültige Scheidungsurteil erst nach 4 Monaten kommt.


Vielen DAnk

Michael
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pumuckel
Gast





BeitragVerfasst am: 01.11.04, 03:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Sobald das Scheidungsurteil da ist, bzw. bei deiner Meldestelle eingetragen ist das du geschieden bist, kannst du schon wieder heiraten.
Man kann sich innerhalb einer Woche zur Hochzeit anmelden, vorausgesetzt alle Papiere sind da und es sind Termine frei, auch heiraten.
Ein Aufgebot muß nicht mehr gemacht werden aus Gründen des Datenschutz.

Viel Glück

Pumuckel
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Hollie Lang
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.10.2004
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 01.11.04, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

es kommt auf die Rechtskraft des Urteils an. Die Mitteilung darüber bekommen Sie nach Ablauf der Berufungsfrist, das ist 1 Monat nach zustellung des Urteils an den letzten Beteiligten. Den Termin beim Standesamt anmelden können Sie aber sicher schon mit einer einfachen Urteilsabschrift ohne Rechtskraftvermerk!
_________________
H.L.
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