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Verfasst am: 04.10.05, 10:50 Titel: Schiedsgericht nach Hundebiss
Hallo Zusammen,
ich führe ehrenamtlich Hunde für ein Tierheim aus, in dessen Besitz die Tiere sich auch befinden. Einer dieser Hunde hat angeleint ein vierjähriges Kind gebissen, das mit dem Fahrrad in ihn reingefahren ist.
Die Mutter hat Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstattet, das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt und die Mutter auf den Privatklageweg verwiesen, den sie auch wahrnimmt.
Ich habe mir die Erklärung des Begriffs 'Schiedsgericht' durchgelesen und leider nicht wirklich verstanden. Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand erklären könnte, was genau vor einen Schiedsgericht passiert.
Vergiss es doch einfach.
Es gibt Leute, die sind der Ansicht, Hunde dürfen nicht beißen. Der Gesetzgeber teilt diese Ansicht nicht: wenn ein Hund angegriffen wird und zurück beißt, gilt er nicht als bissig - und der Hundeführer muss meines Wissens auch nicht haften, weil der Gebissene den Vorfall selbst herbeigeführt hat. Man kann ja auch die Stadt nicht verklagen, wenn man mit besoffenem Kopp gegen einen Laternenpfahl haut, den sie da aufgestellt hat.
Das Kind hat den Vorfall selbst herbeigeführt. Das Kind ist nicht haftbar, haftbar ist die Aufsichtsperson, also die Mutter.
Schickt ihr die Tierarztrechnung für den Hund.
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