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da stand eines tages die polizei vor der tür und sollte einen ehestreit schlichten morgens um 2uhr .das ehepaar hat tief und fest geschlafen und waren verdutzt das da auf eimal die polizei vor der tür stand. der anrufer konnte ermitelt werden von der einsatzzentrale .
da stand eines tages die polizei vor der tür und sollte einen ehestreit schlichten morgens um 2uhr .das ehepaar hat tief und fest geschlafen und waren verdutzt das da auf eimal die polizei vor der tür stand. der anrufer konnte ermitelt werden von der einsatzzentrale .
Es kann ja sein, dass da mal eine Verwechslung vorgelegen hat. Einmal würde ich mich wecken lassen. Geschieht das in der Folgezeit ein weiteresmal, würde ich Absicht unterstellen. Dann geht es bei "Falscher Verdächtigung" los und hört bei "Körperverletzung" für mich auf. Und als Nebenkläger bin ich auch berechtigt Akteneinsicht für meinen Rechtsanwalt zu bekommen.
Allerdings lässt sich die Polizei auch nicht gern in solche Situationen lavieren. Ging der Anruf per Notruf 110 ein, bleibt da auch der "Missbrauch von Notrufen" zur Auswahl. Das leiten die von sich aus ein.
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