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Veröffentlichung einer Marke

 
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hschult
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.10.2004
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 30.10.04, 22:09    Titel: Veröffentlichung einer Marke Antworten mit Zitat

Guten Abend -

folgender Sachverhalt:

eine Marke wurde im Januar 2003 angemeldet und darauf veröffentlicht.

Dieselbe Marke wird im Mai 2004 mit erweiterten Klassen angemeldet und wird bis heute NICHT veröffentlicht. Der zuständige Patent-Mensch für die Anmeldung Mai/04 behauptet, die Marke gehört inzwischen zum Sprachgebrauch.

Die Konkurrenz dagegen hat diese Marke auch (07/04) angemeldet und erhält am 19.10. die Veröffentlichung.

Was läuft da ab?

Die Marke heißt übrigens "feelness"

Viele Grüße
H. Schult, München
Geschockt
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 31.10.04, 03:26    Titel: Re: Veröffentlichung einer Marke Antworten mit Zitat

> Dieselbe Marke wird im Mai 2004 mit erweiterten Klassen angemeldet und wird bis heute NICHT veröffentlicht. Der zuständige Patent-Mensch für die Anmeldung Mai/04 behauptet, die Marke gehört inzwischen zum Sprachgebrauch.

> Die Konkurrenz dagegen hat diese Marke auch (07/04) angemeldet und erhält am 19.10. die Veröffentlichung.

Das kann in Abhängigkeit von den Klassen durchaus normal sein.
Wenn die Marke in den unter #1 angegebenen Klassen bereits "zum Sprachgebrauch gehört", bei den von der Konkurrenz in #2 angegebenen Klassen hingegen nicht, wäre das eine mögliche Erklärung.

Abgesehen davon war mir der Begriff "feelness" noch nicht bekannt. Cool
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Hermann-Josef Omsels
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.10.2004
Beiträge: 43
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.11.04, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist eine Erklärung. Eine andere ist, das der Patent-Mensch im einen Fall ein anderer ist als im anderen Fall. Das sind auch nur Menschen und ob der eine oder andere Recht hat, kann ja durch den Gang durch die Instanzen (BPatG, BGH) überprüft werden.
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