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Eine Gaststätte wird ein Jahr lang durch eine Familie geführt. Es gibt Streit und der Koch(Angehöriger geht). Betrieb kann jedoch nicht schnell genug Ersatz bekommen da er erst im Ausland beantragt werden muss.(ausländische Küche).
Nun die Frage gibt es
A.)
die Möglichkeit die Frist zu verkürzen um jemand als Koch aus dem Ausland zu holen?
oder
B.)
Was müsste der Betrieb veranlassen zur Schließung?Wie weit wäre die Haftung? Kann bei einer Gmbh auch Insolvenz beantragt werden?Was wäre alles zu berücksichtigen?
MFG
Joe _________________ Unwissenheit schütz vor Strafe nicht!
A.)
die Möglichkeit die Frist zu verkürzen um jemand als Koch aus dem Ausland zu holen?
oder
Welche Frist? Bei einem Franzosen oder Italiener geht das recht flott, bei einem Chinesen oder Amerikaner wird es schwieriger.
joe69 hat folgendes geschrieben::
B.)
Was müsste der Betrieb veranlassen zur Schließung?Wie weit wäre die Haftung? Kann bei einer Gmbh auch Insolvenz beantragt werden?Was wäre alles zu berücksichtigen?
Ja, täglich gehen sehr viele GmbH in Insolvenz. Was "alles" zu berücksichtigen wäre, fragt man am besten einen Anwalt.
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