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Allgemeines Abitur? Widerspruch gegegn Prüfung?

 
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dali.s
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Anmeldungsdatum: 04.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.10.05, 10:08    Titel: Allgemeines Abitur? Widerspruch gegegn Prüfung? Antworten mit Zitat

Person A hat fachgebundenes Abitur in Bayern.
Person A möchte Allgemeines Abitur haben. Person A hat als externer Prüfling zweimal am Lateinabitur teilgenommen, jedoch ohne Erfolg. Hat Person A bundesweit noch irgendeine Möglichkeit das Allgemeine Abitur zu erlangen? (Frage 1)

Person A wurde nach der ersten Prüfung im Jahr 2004 mündlich mitgeteilt, das die Prüfung nicht bestanden ist. Reicht eine mündliche Aussage oder muss Person A diese Mitteilung schriftlich bekommen? (Frage 2)
Wenn Person A diese Mitteilung schriftlich bekommen sollte, diese aber seid über einem Jahr nicht bekommen hat, was folgt daraus? (Frage 3)

Person A hat im Jahr 2005 ein zweites mal versucht als externer die Lateinprüfung abzulegen wieder ohne Erfolg, jetzt möchte Person A einen Widerspruch einlegen. Folgende Ereignisse drängen Person A einen Widerspruch einzulegen.
1. Person A wollte mit Person B (Latein Fachkraft) in persönlichen Kontakt treten um für die Prüfung vorbereitet zu sein. Person B teilte telefonisch mit, das ein persönlicher Kontakt aus Zeitmangel für die nächsten Wochen (bis zum Tag der Prüfung) nicht möglich ist, obwohl der Prüfungstermin erst in 2 Monaten war. Person A teilte daraufhin Person B mit, das Allgemeine Fragen in Hinblick der Prüfung bestehen und deshalb gerne persönlich mit Person B sprechen möchte. Person B teilte mit, das ein Kontakt nur per Mail möglich sei.
2. Person A begab sich am Tag der schriftlichen Prüfung zu dem Raum, welcher schriftlich Person A mitgeteilt wurde. Die Prüfung sollte um 9:00 beginnen. Person A wartete bis 9:20 und ging in das Sekretariat. Dort wurde Person A (sorry) blöd angemacht wieso er so lange warte. Die Prüfung sei in einem anderen Zimmer, Person A wurde das aber davor nicht mitgeteilt.
3. Person A war der einzige Prüfling. Die Aufsicht bestand aus zwei bis drei Personen, allerdings kam immer wieder eine neue Aufsicht in das Zimmer um eine andere Aufsicht abzulösen. So fand ein reger Wandel der Aufsichten statt ca. alle 20 Minuten, zudem herrschte eine laute Kommunikation zwischen den Aufsichten, so wurden zwei Aufsichten von einer dritten ermahnt Ruhe zu wahren.
4. Mitten in der Prüfung wurde auf einem handgeschriebenem Blatt Person A mitgeteilt wann die mündliche Prüfung sei. Person A teilte mit, das an diesem Tag zu dieser Uhrzeit Person A schon eine andere Prüfung hat. Daraufhin wurde Person A per Post der Termin der mündlichen Prüfung mitgeteilt. Drei Tage vor der Prüfung bekam Person A per Post den Termin mit, wobei 2 Tage Sonn- und Feiertage waren. Ist dieser Termin fristgerecht bzw. gibt es eine Frist wann ein Termin bekannt gegeben werden muss? (Frage 4)
5. Person A nahm an der mündlichen Prüfung teil, nach der Prüfung ging Person A aus dem Zimmer (ist so üblich) damit sich Personen C (die Prüfer) beraten können. Person A wartete 50 Minuten vor dem Zimmer, dann öffnete sich die Tür und Person A wurde von den Personen C gefragt was er da mache? Person A sagte das er warte und fragte ob er hätte warten sollen? Diese Frage wurde von den Personen C bejaht, Person A sollte warten. Personen C teilten Person A mit, das die Entscheidung schwergefallen sei und deshalb Person A so lange warten musste und das Person A im mündlichen dieselbe Note wie im schriftlichen bekommt nämlich eine sechs plus.
6. Person A versteht nicht was es so lange zu Überlegen gibt und wieso die Entscheidung schwergefallen sei, wenn Person A wirklich so schlecht sein sollte.
Sind Punkte 1 bis 6 eine Grundlage bzw. Basis für einen Widerspruch? (Frage 5)

Vielen Dank für Eure Hilfe, brauche Rat.
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