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Verfasst am: 18.10.05, 13:24 Titel: Löschung aus Vereinsregister
Hallo!
Ich habe hier leider einen Verein "an der Backe kleben", der folgendes vorhat:
Löschung aus dem Vereinsregister (sprich kein e. V. mehr), aber dennoch eine weitere Existenz.
Ist so etwas möglich und wenn ja, wie muss die Beantragung der Löschung erfolgen? Habe leider nichts passendes in der Literatur oder im Netz gefunden.
Ausserdem wurde anscheinend der "neue" Vorstand, der seit zwei Jahren aktiv ist, nicht ans Register gemeldet. Können wir auch beide Meldungen gleichzeitig abgeben?
Hallo,
der Verzicht auf eines Vereines auf seine Rechtsfähigkeit ist grundsätzlich möglich, nach dem Verzicht besteht der Verein als nicht-rechtsfähiger Verein weiter.
Notwendig dazu ist ein Beschluss der Mitgliederversamlung mit einer für Satzungsänderungen erforderlichen Mehrheit, denn der Verzicht stellt quasi eine Satzungsänderung dar, da die Satzung eines eingetragenen Vereines die Bestimmung enthalten muss, dass der Verein eingetragen werden soll oder ist.
Nach erfolgtem Beschluss ist eine entsprechende Anmeldung an das Vereinsregister zu richten (durch den Vorstand vertretungsberechtigter Zahl und mit notariell beglaubigten Unterschriften). Das Registergericht streicht daraufhin den Verein aus dem Vereinsregister.
Es wird gelegentlich die Ansicht vertreten, dass auch bei einem freiwilligen Verzicht auf die Rechtsfähigkeit eine Liquidation des Vereinsvermögens stattfinden muss, und nicht nur bei einem unfreiwilligen Entzug der Rechtsfähigkeit.
Zum Thema Vorstandsanmeldung:
Da nur der rechtmäßig amtierende Vorstand den Verzichtsbeschluss anmelden kann, muss zunächst dieser Vorstand angemeldet werden. Beides (Vorstandsanmeldung und die Anmeldung des Verzichtsbeschlusses) kann gleichzeitig mit nur einem Schreiben angemeldet werden. Nicht möglich (und auch sinnlos) ist es selbstverständlich, zunächst den Verzichtsbeschluss und dann die Änderung des Vorstandes anzumelden.
Es wird gelegentlich die Ansicht vertreten, dass auch bei einem freiwilligen Verzicht auf die Rechtsfähigkeit eine Liquidation des Vereinsvermögens stattfinden muss, und nicht nur bei einem unfreiwilligen Entzug der Rechtsfähigkeit.
Moin JS,
erst einmal: Schön, dich wieder zu lesen. Habe schon leichte Befürchtungen gehabt...
Hast du zufällig ein Beispiel / eine Entscheidung parat, wonach bei einem Entzug der Rechtsfähigkeit eine Liquidation gefordert wird? In meinem Berufsforum haben wir diese Frage auch schon diskutiert (§ 21 BGB und ich). Am Gericht meines Wohnortes ist die Rechtsfähigkeit eines e.V. wegen Mitgliederzahl unter 3 auf meinen Antrag hin entzogen worden. Um eine Liquidation hat sich das Gericht nicht geschert, da mit Streichung aus dem Register sich das Gericht für das Gebilde nicht mehr zuständig sah. BTW: Es gab allerdings auch nix mehr zu liquidieren, aber das wusste das Gericht nicht. _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
Hallo,
@13
keine Bange - ich war eine Woche auf Zwangsurlaub bei den Schwiegereltern, natürlich ohne Internetzugang
Ein Beispiel für einen solchen Fall kann ich leider nicht liefern, auch keine Entscheidung. Ich hatte lediglich ein wenig gegooglet und bin auf einige Quellen gestoßen, in denen von einer Liquidation auch im Falle des Verzichtes auf die Rechtsfähigkeit die Rede war. Das war aber alles nichts definitives, deshalb habe ich mich auch so vorsichtig ausgedrückt.
Dass sich das Registergericht nicht um die Liquidation kümmert, kann ich verstehen. Das ist wohl eher eine Angelegenheit, die im Interesse des Finanzamtes liegt.
Dass sich das Gericht keine zusätzliche Arbeit macht, kann ich nachvollziehen . Die Mitteilung an das FA zusammen mit dem entsprechenden Auszug aus dem VR hat jedoch auch keine weitere Reaktion ausgelöst. Der Verein ist aus der Liste der gemeinnützigen Vereine gestrichen worden und das war´s. Ich gehe mal davon aus, dass die meinem "Wir haben nix"geglaubt haben... _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
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