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Person A kauft ein Auto u ist auch als Halterin eingetragen fährt aber nicht weil kein Führerschein, gefahren wird das Auto von Person B, Person C sollte das Auto als 2. Wagen über seine Versicherung versichern, das geht aber wohl angeblich nicht weil Person B u C nicht verwandt sind. Ist das so richtig muss man verwandt sein u ein Auto als 2. Wagen versichern zu lassen??? Danke schonmal für eure Hilfe
Ob die Versicherungsgesellschaft dieser VN-/Haltertrennung zustimmt oder nicht, liegt allein in ihrem Ermessen.
Gesetzlichen Vorschriften zufolge hat der Halter des Fahrzeugs für eine Versicherung zu sorgen. Alles, was darüber hinausgeht, ist Verhandlungssache mit der jeweiligen Versicherung. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
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