Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kreditkündigung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kreditkündigung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
unwissend hoch 3
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.10.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 19.10.05, 19:28    Titel: Kreditkündigung Antworten mit Zitat

Ein Kredit mit 1 Jahr Laufzeit, 17% Zinsen (zahlbar nach Ablauf = 1 Jahr) und 2 % Gebühren (auch am Ende zahlbar) wird geschlossen.
Übrigens: Sicherheiten wurden nicht hinterlegt.
Nach 2 Monaten sieht man ein besseres Angebot.

Kann man "kündigen" und schnell zurückzahlen (nehmen wir an man könnte)?

Danke im Voraus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 19.10.05, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt auf die Detailsumstände an. Nach dem Dargestellten: Eher nein.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 19.10.05, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kündigung wird unter diesen Umständen auf jeden Fall darauf hinauslaufen, dass man Schadenersatz leisten muss, da man damit Vertragsbruch begehen würde.

[Kredit mit 1 Jahr Laufzeit, 17% Zinsen (zahlbar nach Ablauf = 1 Jahr) und 2 % Gebühren (auch am Ende zahlbar) wird geschlossen] -> Jegliches Handeln nach 14Tagen (Rücktritt) bringt Konsequenzen in Form von Schadenersatz mit sich.
Nach oben
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 20.10.05, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich würde den beiden Vorposter gerne halb widersprechen. In der Tat ist die Darstellung des Sachverhalts eher dünn. Dennoch sehe ich keine Gründe, die dagegen sprechen, ein Kündigungsrecht gemäß BGB § 489 anzunehmen.

Die Bedingungen des zweiten Spiegelstrichs

- wenn das Darlehen einem Verbraucher gewährt
- und nicht durch ein Grund- oder Schiffspfandrecht gesichert ist

sollten erfüllt sein.

Allerdings (und von daher haben die Vorposter materiell sicher recht) hilft dies nicht wirklich, da das Recht zu kündigen erst nach Ablauf von sechs Monaten nach dem vollständigen Empfang möglich ist und dann noch eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten ist.

Zumindest für die letzten 3 Monate kommt man also aus dem Vertrag raus.

qc hat natürlich recht: Bei einer Detailprüfung (zu der die Infos fehlen), können noch viele Anhaltspunkte hoch kommen:

Man sollte prüfen, welche Kündigungsrechte der Vertrag selbst beeinhaltet.
Weiterhin sollte man prüfen, ob die Fristen für das Widerrufsrecht nach §355 BGB abgelaufen sind.
19 % Gesamtkosten klingen eher nach Kredithai als nach Bank. Ich würde den Vertrag überprüfen, ob hier die Mindestangaben nach (ehem.) Verbraucherkreditgesetz angegeben sind
19 % Gesamtkosten könnten eventuell einen ersten Hinweis auf Wucher darstellen, da mehr als 50 % über dem marktüblichen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
unwissend hoch 3
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.10.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 20.10.05, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Es wurde angesprochen, dass Details des Vertrages fehlen um mehr sagen zu können, dieses ist deshalb der Fall, weil es sich um eine Studienaufgabe handelt, der kein Vertrag zu Grunde liegt, wo Details verzeichnet sind.
Ich vertehe die Aufgabe so, dass man Bedingungen nennen sollte wann man kündigen dürfte und wann nicht, OHNE dass man diesbezüglich den Vertrag berücksichtigt.
Also mehr so: der § blabla erlaubt es, wenn ..... und laut § blablabla ist es unmöglich, es sei den .... .
Trotzdem bringen mich die Antworten schon mal weiter und wenn jmd. so nett ist mehr zu sagen - danke.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.