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Verfasst am: 14.10.05, 11:57 Titel: wie groß sind die chancen?
hallo!
habe mir gestern eine watsche abgeholt vom landessozialgericht. ich durfte nicht mal alle anträge stellen und keinen begründen. das, nachdem meine anwältin nur mist gemacht hat und mir einfach der aufwand zu viel war, eine weitere niete zu ziehen.
sorry, aber so langsam geht einem wirklich der hut hoch. ich habe nur schlechte erfahrungen mit anwälten gemacht.
obwohl der richter ganz zum schluß noch einsah, daß er was wesentliches übersehen hat bei der 3-minuten-besprechung im hinterzimmer, und er seinen irttum nur mit "jetzt habe ich das urteil schon ausgesprochen" kommentierte und mit dem verweis auf die revisionsinstanz sowie das bundesverfassungsgericht, möchte ich gerne wissen, wie hoch die chancen grundsätzlich sind bei einer eindeutigen und nachweisbaren grundrechtsverletzung durch die vorinstanz.
ich hab mal was gelesen, daß nicht mal 3% aller klagen angenommen werden. das kann ja wohl nicht sein, oder doch? _________________ nichts rechtes ohne unrecht!
Verstehe ich das richtig? Sie sind einfach ohne Anwältin ins Gericht und durften deshalb keine Anträge stellen?
Und weclhe juristische Qualifikation besitzen Sie, um beurteilen zu können, ob Ihre Anwältin nur "Mist macht"?
"Bei einer eindeutigen und nachweisbaren grundrechtsverletzung durch die vorinstanz" sind die Erfolgsaussichten immer gut.
Da die meisten Klagen vor dem Verfassungsgericht aber die obigen Eigenschaften nicht besitzen, haben die meisten auch keinen Erfolg.
Ob diese Erfolgsaussichten bei Ihnen gegeben sind, kann man so nicht beurteilen. Auf Ihr eigenes Urteil würde ich mich dabei nicht allzu sehr verlassen.....
ich habe einfach rumgefragt, auch über hotlines, und daß ein anwalt nicht mal erklären kann, daß eine klage keinen erfolg haben wird, weil sie vom sozialgericht abgewiesen worden ist, ist ja wirklich ein dicker mistake.
wie kann jemand schon nachweisen, daß der richter zunächst darum gebeten hat, anträge zu stellen, dann mittendrin der gegenseite das wort zur stellungnahme erteilte mit dem hinweis, danach könne ich weiter machen, und dann mit den anderen richtern im hinterzimmer verschwindet und danach ohne weiteres ein urteil verkündet mit der feststellung, ich könne mich ja bei der darübergeordneten instanz beklagen, wenn ich jetzt mein recht nicht bekommen habe ...?
ich denke doch, daß die verweigerung des rechtlichen gehörs eine zweifelsfreie grundrechtsverletzung ist, oder nicht?
zudem hat ich einen der mitwirkenden richter nach einer anhörung davor als befangen abgelehnt, weil er mir angedroht hatte, wenn ich weitermache, könnte mir das gericht die kosten wegen mutwilligkeit aufbrummen.
interessanterweise wurde mir erst zu beginn der verhandlung, obwohl ich etliche wochen davor die ablehnung beantragte hatte, eröffnet, daß mein antrag abgelehnt worden sei. ich nach einer begründung wissen wollte, verwies man mich auf eine schriftliche, die ich noch erhalten werde ...
alles doch ein bißchen viel merkwürdig, nicht? _________________ nichts rechtes ohne unrecht!
Wissen Sie wielange ein geübter Mechaniker braucht, um zu dem Urteil zu kommen, dass das eindeutig ein Vergaserproblem ist?
Er kann sich natürlich irren. Aber ich würde darüber nachdenken, bevor ich in eine teurige Revision gehe. _________________ Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung.
ein rechtsproblem mit einem defekten auto zu vergleichen, tut weh. wenn ein anwalt das passende gesetz zu einer rechtsverletzung nicht findet, soll er gefälligst was anderes tun, z. b. vergaser verkaufen.
und wenn gerichte leuten das rechtliche gehör verweigern, ist das vergleichbar damit, daß einer in eine werkstatt fährt, sein auto aber draußen läßt, und der kraftfahrzeugmechaniker durch einen blick aus dem fenster sagt, da muß das getriebe raus. _________________ nichts rechtes ohne unrecht!
Sie können tatsächlich vor dem BVerfG Verfassungsbeschwerde erheben, wenn Sie in ihrem Recht des Art. 103 Abs. 1 GG verletzt wurden. Vgl. §13 Nr. 8a BVerfGG, Art. 93 Nr. 4a GG.
Beachten Sie, dass Sie bis zu 2.600 Euro "in Missbrauchsfällen" bezahlen müssen.
Aus ihrer Beschreibung kann ich aber eine Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG erstmal nicht erkennen. Dieser bedeutet nämlich nicht, dass Sie vor Gericht solange schwafeln können, wie Sie wollen.
Und wenn Sie nichtmal rausbekommen haben, was ich im ersten Absatz geschrieben haben (habe ich durch ca. 5 Minuten "Recherche" geschafft), dann möchte ich nicht wissen, wie haarsträubend Sie vor dem Landessozialgericht argumentiert haben.
Sollte ich Sie zu Unrecht im Verdacht haben, einen Hang zum Querulantentum zu haben, können Sie mich gerne korrigieren. Oder Sie sagen mal was zur Sache, um die es eigentlich geht... _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
Und wenn Sie nichtmal rausbekommen haben, was ich im ersten Absatz geschrieben haben (habe ich durch ca. 5 Minuten "Recherche" geschafft), dann möchte ich nicht wissen, wie haarsträubend Sie vor dem Landessozialgericht argumentiert haben.
Sollte ich Sie zu Unrecht im Verdacht haben, einen Hang zum Querulantentum zu haben, können Sie mich gerne korrigieren. Oder Sie sagen mal was zur Sache, um die es eigentlich geht...
tut mir leid, aber wie können sie feststellen, daß ich das, wozu sie hier 5 minuten gebraucht haben, nicht selbst herausbekommen hätte? das beantwortet meine frage nicht, die ich gestellt habe! ich habe nach den chancen gefragt! wenn sie mich aufgrund einer falschverstandenen frage als querulantin verdächtigen, scheinen sie genau einer von denen zu sein, die bürgern das rechtliche gehör verweigern. damit sind sie für mich für alles weitere ad akta. _________________ nichts rechtes ohne unrecht!
Es beantwortet Ihre Frage insofern, als ich festgestellt habe, dass eine Verfassungsbeschwerde theoretisch erfolgreich sein könnte, wenn Sie tatsächlich in Ihrem Recht des Art. 103 Abs. 1 GG verletzt wurden. Ansonsten haben Sie nicht dargestellt, durch welche Tatsachen Ihre Verfassungsbeschwerde erfolgreich sein sollte, außer dass Sie von einem Richter in Ihren Ausführungen unterbrochen worden sind. _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
daß im rechtssystem etwas theoretisch möglich ist laut gesetz, bringt leuten, die irgendein rechtsproblem haben nichts. deshalb ist auch die aussage, die chancen, theoretisch mit einer klage vor dem bundesverfassungsgericht gehört zu werden, nur was für juristen wert, die mit jeder rechtstätigkeit dazu was verdienen.
wenn ich zu meiner frage die information liefere, der richter hat mich nicht mal angehört, bevor er entscheiden kann, ob die frage als rechtsrelevant protokolliert wird, erübrigt sich die frage, ob mir tatsächlich das rechtliche gehör verweigert worden ist. wer mündliche äußerungen vor gericht abblockt, muß schon voraussehen, was kommt, und was kommt können nur juristen voraussehen, die im voraus planen, wie sie entscheiden werden.
übel, übel! _________________ nichts rechtes ohne unrecht!
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
Verfasst am: 19.10.05, 20:46 Titel:
lawina hat folgendes geschrieben::
daß im rechtssystem etwas theoretisch möglich ist laut gesetz, bringt leuten, die irgendein rechtsproblem haben nichts.
Nicht? Ohne die Gesetze und unser Rechtssystem haetten diese Leute natuerlich kein Rechtsproblem.
Allerdings haetten sie auch kaum Moeglichkeiten, ihre Interessen durchzusetzen, es sei denn, sie sind groesser und staerker als der Gegener oder haben einen grossen Bruder.
Zitat:
deshalb ist auch die aussage, die chancen, theoretisch mit einer klage vor dem bundesverfassungsgericht gehört zu werden, nur was für juristen wert, die mit jeder rechtstätigkeit dazu was verdienen.
Ach, du meinst also wirklich, dass fuer einen Nicht-Juristen, der eine Verfassungsklage anstrebt, voellig uninteressant sei, ob er ueberhaupt eine Chance hat oder sein Geld auf jeden Fall zum Fenster rausschmeisst?
Warum hast du denn dann in deinem Ausgangsposting nach genau diesen Chancen gefragt?
Zitat:
wenn ich zu meiner frage die information liefere, der richter hat mich nicht mal angehört, bevor er entscheiden kann, ob die frage als rechtsrelevant protokolliert wird, erübrigt sich die frage, ob mir tatsächlich das rechtliche gehör verweigert worden ist.
Nein, nicht wirklich. Aber wenn du vor Gericht versucht hast, aehnlich qualifiziert zu argumentieren, wundert mich nicht, dass du nicht gehoert wurdest.
Zitat:
wer mündliche äußerungen vor gericht abblockt, muß schon voraussehen, was kommt, und was kommt können nur juristen voraussehen, die im voraus planen, wie sie entscheiden werden.
Kannst du mal erklaeren, was du damit meinst?
Zitat:
übel, übel!
Stimmt, das fasst dein Wissen treffend zusammen.
Du hast sicherlich mittlerweile mitbekommen, weshalb deine Frage nach Chancen vor dem Bundesverfassungsgericht fuer Erheiterung gesorgt haben, oder? Wenn nicht, solltest du dir einen Anwalt leisten.
daß im rechtssystem etwas theoretisch möglich ist laut gesetz, bringt leuten, die irgendein rechtsproblem haben nichts.
Nicht? Ohne die Gesetze und unser Rechtssystem haetten diese Leute natuerlich kein Rechtsproblem.
Allerdings haetten sie auch kaum Moeglichkeiten, ihre Interessen durchzusetzen, es sei denn, sie sind groesser und staerker als der Gegener oder haben einen grossen Bruder.
Zitat:
deshalb ist auch die aussage, die chancen, theoretisch mit einer klage vor dem bundesverfassungsgericht gehört zu werden, nur was für juristen wert, die mit jeder rechtstätigkeit dazu was verdienen.
Ach, du meinst also wirklich, dass fuer einen Nicht-Juristen, der eine Verfassungsklage anstrebt, voellig uninteressant sei, ob er ueberhaupt eine Chance hat oder sein Geld auf jeden Fall zum Fenster rausschmeisst?
Warum hast du denn dann in deinem Ausgangsposting nach genau diesen Chancen gefragt?
Zitat:
wenn ich zu meiner frage die information liefere, der richter hat mich nicht mal angehört, bevor er entscheiden kann, ob die frage als rechtsrelevant protokolliert wird, erübrigt sich die frage, ob mir tatsächlich das rechtliche gehör verweigert worden ist.
Nein, nicht wirklich. Aber wenn du vor Gericht versucht hast, aehnlich qualifiziert zu argumentieren, wundert mich nicht, dass du nicht gehoert wurdest.
Zitat:
wer mündliche äußerungen vor gericht abblockt, muß schon voraussehen, was kommt, und was kommt können nur juristen voraussehen, die im voraus planen, wie sie entscheiden werden.
Kannst du mal erklaeren, was du damit meinst?
Zitat:
übel, übel!
Stimmt, das fasst dein Wissen treffend zusammen.
Du hast sicherlich mittlerweile mitbekommen, weshalb deine Frage nach Chancen vor dem Bundesverfassungsgericht fuer Erheiterung gesorgt haben, oder? Wenn nicht, solltest du dir einen Anwalt leisten.
dummerchen, davon, daß es gesetze gibt, sind rechtverletzungen noch nicht aus der welt geschafft. es kommt darauf an, wie sie in der praxis funktionieren. dummerchen.
dummerchen, welches geld schmeißt ein nichtjurist raus, wenn er eine verfassungsklage einreicht? die chancen, theoretisch mit einer klage vor dem bundesverfassungsgericht gehört zu werden, sind deshalb nur was für juristen wert, die mit jeder rechtstätigkeit was verdienen, weil die chancen so gering sind, daß die klage angenommen wird, dummerchen.
dummerchen, ich habe nach den chancen gefragt, weil angeblich weniger als 3 % aller klagen vom bundesverfassungsgericht angenommen werden. das bietet ja roulette mehr chancen, wenn man auf volles risiko geht und nur auf eine zahl setzt! folglich muß es etwas geben, was die chancen erhöhen oder reduzieren kann. ich fürchte, daß juristen nicht wissen, was das sein könnte, stimmts dummerchen?
dummerchen, wenn jemand nicht zuhört, kann er doch gar nicht wissen, was einer sagen will. folglich kann er doch nicht wissen, ob es was rechtliches ist, was er hören muß. ist das so schwer zu begreifen, dummerchen?
dummerchen, wie soll ich denn mitbekommen haben, daß meine Frage nach Chancen vor dem bundesverfassungsgericht für erheiterung gesorgt hat? vielleicht kann mir mal jemand anderes erklären, was dummerchen für ein problem hat, und was genau er so lustig findet? _________________ nichts rechtes ohne unrecht!
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
Verfasst am: 20.10.05, 23:39 Titel:
lawina hat folgendes geschrieben::
dummerchen, davon, daß es gesetze gibt, sind rechtverletzungen noch nicht aus der welt geschafft. es kommt darauf an, wie sie in der praxis funktionieren. dummerchen.
Natuerlich nicht, dass habe ich nie behauptet. Es ist doch eher das Gegenteil: Gesetze fixieren das Rechtssystem in einer schriflichen Form. Ohne diese Gesetze waere es schwierig, die Rechte des einzelnen zu bestimmen. Gesetze sind daher sozusagen eine Grundlage fuer Rechtsverletztungen.
Zitat:
dummerchen, welches geld schmeißt ein nichtjurist raus, wenn er eine verfassungsklage einreicht? die chancen, theoretisch mit einer klage vor dem bundesverfassungsgericht gehört zu werden, sind deshalb nur was für juristen wert, die mit jeder rechtstätigkeit was verdienen, weil die chancen so gering sind, daß die klage angenommen wird, dummerchen.
Das die Chancen so gering sind, liegt allerdings nicht an den Juristen oder Richtern, sondern an den Menschen, die Antraege an das Bundesverfassungsgericht stellen, z.B. die Revision eines Urteils eines LSG vor dem Bundesverfassungsgericht anstreben. Die Richter am BVerfG haben dann nur eine Entscheidungsmoeglichkeit.
Zitat:
dummerchen, ich habe nach den chancen gefragt, weil angeblich weniger als 3 % aller klagen vom bundesverfassungsgericht angenommen werden. das bietet ja roulette mehr chancen, wenn man auf volles risiko geht und nur auf eine zahl setzt! folglich muß es etwas geben, was die chancen erhöhen oder reduzieren kann. ich fürchte, daß juristen nicht wissen, was das sein könnte, stimmts dummerchen?
Da solltest du mal Juristen fragen, aber die Ausgabe scheinst du zu scheuen wie der Teufel das Weihwasser.
Ich kann mir aber vorstellen, dass es die Chancen ungemein erhoeht, wenn der Antrag sich mit einer Grundrechtsverletzung durch die oeffentliche Gewalt befasst.
Zitat:
dummerchen, wenn jemand nicht zuhört, kann er doch gar nicht wissen, was einer sagen will. folglich kann er doch nicht wissen, ob es was rechtliches ist, was er hören muß. ist das so schwer zu begreifen, dummerchen?
Manchmal reichen einige wenige Worte, um zu wissen, dass man den Rest nicht mehr hoeren muss. Wer zum Beispiel am Sozialgericht Schadensersatz verlangt, braucht diesen Antrag nicht bis zu Ende formulieren. Der Richter weiss bereits im Ansatz, dass das nichts war.
Zitat:
dummerchen, wie soll ich denn mitbekommen haben, daß meine Frage nach Chancen vor dem bundesverfassungsgericht für erheiterung gesorgt hat?
Schon mal etwas von Smilies und Ironie gehoert? Beides ist in vorangegangenen Postings zu finden...
Zitat:
vielleicht kann mir mal jemand anderes erklären, was dummerchen für ein problem hat, und was genau er so lustig findet?
Ich habe kein Problem, mich amuesieren deine Postings bestens.
Dein Thread zum Thema Volksgerichtshof, oops, sorry - "letztinstanzliches Buergergericht" wird sicher wieder auleben, wenn du dich vom Bundesverfassungsgericht ungerecht behandelt fuehlst, weil du nicht die Wunschantwort erhalten hast.
die Ausgangsfrage betraf ja die "Chancen". Ja, wie soll man das sagen? Die offizielle Statistik sagt, dass etwa 1 bis 3 % der Vb.en beim BVerfG jährlich mit einer Stattgabe enden, also "Erfolg haben". Tendenz allerdings sinkend. Aber darum geht es ja nicht. Wenn die Vb. zulässig und begründet ist, also der Bürger wirklich in seinen Grundrechten verletzt ist (und die Verfahrensvorschriften vor dem BVerfG beachtet), dann ist die Chance Erfolg zu haben, natürlich (fast) hundert Prozent. Wenn die Vb. hingegen unzulässig oder unbegründet ist, dann ist die Chance eben null. Der Durchschnittswert von 1 bis 3 % heißt also, dass 97 bis 99 % aller Vb. unzulässig und/oder unbegründet sind, also in Wirklichkeit keine Grundrechtsverletzung vorliegt.
@lawina: Wenn Sie Vb. gegen das Berufungsurteil erheben, wird diese Vb. mit Sicherheit nicht angenommen werden (Chance auf Erfolg also null), denn sie wäre unzulässig. Zuerst muss nach § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG der Rechtsweg erschöpft sein. Sie müssen also noch zum Bundessozialgericht, entweder mit einer Revision, wenn das LSG diese zugelassen hat, oder mit einer Nichtzulassungsbeschwerde nach §§ 160 f. SGG. Und sie dürfen ihren Rechtsbehelf zum BSG nicht "verbaseln", denn wenn er als unzulässig verworfen wird, dann haben Sie den Rechtsweg nicht ordnungsgemäß erschöpft, dann ist die anschließende Vb. ebenfalls unzulässig.
Viele Grüße, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
Dos’es lange Abhandlung über den Instanzenweg zeigt eindeutig die Notwendigkeit der Schaffung eines ‘Letztinstanzlichen Bürgergerichts’.
Es geht doch nicht an, dass die Juristen, auf Kosten des Steuerzahlers, die Rechte von irgendwelchen Querulanten nach dem GG verteidigen wollen.
Ihr Vorschlag wurde nicht nur diese geldgierigen Anwälte in die Schranken weisen, sondern auch die überlangen Prozessdauern verkürzten: Kurzer Prozess und gut ist’s. _________________ Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung.
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