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Kündigung seitens der Versicherung

 
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Shaila36
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.10.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 22.10.05, 13:55    Titel: Kündigung seitens der Versicherung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich benötige mal eine Information zum o. g. Thema.

Vorab einige Fakten:
Versicherungstyp: Hundehalterhaftpflicht seit 04.12.2004 - EUR 81,69/Jahr
Deckungssummen: 5 Mio pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Die Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2,00-fache dieser Summe/n.
Mietschäden sind bis zur Höhe der Sachschadens-Deckungssumme mitversichert.
Rechtsschutversicherung besteht zustätzlich und der Betrag wurde vor 3 Wochen erhöht (allgemeine Erhöhung)

Versicherungsfälle im 1. Versicherungsjahr:
8.12.2004: EUR 54,00 für Tierarzt
30.6.2005: EUR 50,00 für Tierarzt
Schadenmeldung im September 2005: Evtl. werden Ansprüche wegen abgenutzter Gemeinschaftstreppe im 6-Parteienhaus geltend gemacht. Höhe und ob überhaupt ein Anspruch der evtl. Kläger besteht, ist offen.

Folge:
Kündigungsanmeldung seitens der Versicherung, wg. erhöhter Schadenquote.

Vorschlag der Versicherungsagentur:
Kündigung seitens Versichertem und Neuantrag bei anderer Versicherung. Kleinstschäden bis EUR 100 muss Versicherter selber übernehmen. Mietschutz scheint nicht Inhalt zu sein. Sonst gleiche Bedingungen.

Wie sollte der Versicherte vorgehen, bzw. was kann er machen? Die evtl. auftretenden Kosten für Gemeinschaftstreppe sollen versichert sein, im Falle eines Anspruchs der "Geschädigten"

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!!!

Gruß,
Shaila
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 24.10.05, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Was hat denn der Hund angestellt, dass die Treppe abgenutzt ist?

Und was hat er beim Tierarzt beschädigt?
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 24.10.05, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Das Verhalten der Versicherungsgesellschaft ist zumindest insofern fair, als daß diese Ihre beabsichtigte Kündigung ankündigt und dem Versicherungsnehmer eine Eigenkündigung ermöglicht. Dadurch kann der Versicherungsnehmer bei einem entsprechenden Versicherungsantrag bei einer anderen Versicherungsgesellschaft angeben, daß er selbst die Vorversicherung gekündigt hat. Muß der Versicherungsnehmer hier angeben, daß die Versicherungsgesellschaft die Vorversicherung gekündigt hat, kann das nämlich zu erheblichen Schwierigkeiten führen, überhaupt eine neue Police zu bekommen.
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Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 26.10.05, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

ihuehn hat folgendes geschrieben::
Und was hat er beim Tierarzt beschädigt?
Lachen Lachen Lachen
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Shaila36
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.10.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 05.11.05, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für eure Antworten.

Zitat:
Was hat denn der Hund angestellt, dass die Treppe abgenutzt ist?


Der Hund soll einige Kratzer hinterlassen haben... (tatsächlich ist die Treppe glatt und der Hund ist gerutscht. Ddadurch sind die Kratzer entstanden) Abgenutzt war die Treppe schon vorher...

Beim Tierarzt hat sie nichts angestellt.... es gab 2 Vorfälle mit anderen Hunden und der andere Hund musste zum TA. Daher die Kosten.

@nebelhoernchen
ja, so sollte es auch gedacht sein Smilie

Die Versicherung wird vom V-Nehmer gekündigt und eine neue ist schon fast abgeschlossen.

Vielen Dank für eure Antworten!
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