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2 x durch Magisterprüfung gefallen!Klage?Ausweg?

 
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mango
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.10.05, 14:20    Titel: 2 x durch Magisterprüfung gefallen!Klage?Ausweg? Antworten mit Zitat

Ich bin 2 mal durch die schriftliche Magisterprüfung gefallen. Gibt es eine Möglichkeit, gegen diese Entscheidung zu klagen?
Ich finde es nicht gerecht, dass eine Klausur am Ende darüber entscheidet, ob ich den Titel Magister bekomme oder nicht. Mein 2. Hauptfach habe ich bestanden. Was kann ich tun? Oder habe ich jetzt umsonst studiert und kann mein Leben als ungelernte Kraft verbringen und Putzfrau werden? Traurig Danke
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 20.10.05, 14:27    Titel: Re: 2 x durch Magisterprüfung gefallen!Klage?Ausweg? Antworten mit Zitat

mango hat folgendes geschrieben::
Was kann ich tun?

Auf den Hosenboden setzen und lernen!?
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 20.10.05, 14:33    Titel: Re: 2 x durch Magisterprüfung gefallen!Klage?Ausweg? Antworten mit Zitat

mango hat folgendes geschrieben::

Ich bin 2 mal durch die schriftliche Magisterprüfung gefallen. Gibt es eine Möglichkeit, gegen diese Entscheidung zu klagen?

Sie können es gerichtlich überprüfen lassen. Ob mit Erfolg, hängt von den Detailumständen ab. Nach dem Geschilderten ergibt sich m.E. keinerlei Ansatz für die Rechtswidrigkeit.
mango hat folgendes geschrieben::

Ich finde es nicht gerecht, dass eine Klausur am Ende darüber entscheidet, ob ich den Titel Magister bekomme oder nicht.

Es gibt auch Leute, die finden, das Verbot der Pädophilie sei "nicht gerecht". Man sollte das Wort nicht verwenden, wenn man in Wirklichkeit meint "Es dient nicht meinen egoistischen Motiven".

Um staatlich anerkannte/geschützte Titel zu erlangen, muss man vorgeschriebene Leistungen erbringen. Schafft mans: Titel/Zulassung; Schafft man´s nicht: Kein Titel/e Zulassung. Solche Titel stehen für eine gewisse Leistung auf die später andere Menschen vertrauen und sich darauf verlassen.

mango hat folgendes geschrieben::

Was kann ich tun?

Sofern das Ganze rechtlich einwandfrei ist, müssen sie sich halt etwas anderes suchen. Ob es rechtlich einwandfrei ist, müssten Sie überprüfen lassen.

mango hat folgendes geschrieben::

Oder habe ich jetzt umsonst studiert und kann mein Leben als ungelernte Kraft verbringen und Putzfrau werden? Traurig Danke

Beim Studium kommt es nicht aufs Bemühen an, sondern auf Leistung. Wieso sollte man Ihnen einen Abschluss geben, wenn Sie nicht einmal das Nötigste zum Bestehen beherrschen? Da werden Sie sich - vorbehaltlich der Rechtmäßigkeit der Prüfung - etwas Neues suchen müssen.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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mastercut
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Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 20.10.05, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wäre es mit der FH?
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mango
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.10.05, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die klaren Antworten. Die sind zwar nicht besonders ermutigend aber wenigstens deutlich und ich weiss, woran ich bin. Aber ich könnte doch verlangen, dass die Klausur noch von einem dritten Prüfer gelesen wird, der dann ebenfalls entscheiden soll, ob sie bestanden ist. Denn so etwas ist ja immer sehr subjektiv, vor allem wenn es um Literatur geht...das ist ja nicht Mathematik...wo es ein klares Ergebnis gibt.
Sollte ich mir in diesem Fall einen Anwalt suchen?
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questionable content
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 20.10.05, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

mango hat folgendes geschrieben::

Danke für die klaren Antworten. Die sind zwar nicht besonders ermutigend aber wenigstens deutlich und ich weiss, woran ich bin. Aber ich könnte doch verlangen, dass die Klausur noch von einem dritten Prüfer gelesen wird,


In der Regel nein. Es sei denn (1) die Prüfungsordnung sähe es vor und wäre verletzt oder (2) es wäre anzunehmen, dass der Prüfer keine neutrale Bewertung getroffen hat. Das ist nicht das, gleiche, wie einfach eine Prüfung, deren Ergebnis man anders sieht oder das ein anderer Prüfer anders sehen würde. Es muss im Endeffekt feststehen, dass unsachliche Erwägungen das Ergebnis beeinflusst haben.

mango hat folgendes geschrieben::

Denn so etwas ist ja immer sehr subjektiv, vor allem wenn es um Literatur geht...das ist ja nicht Mathematik...wo es ein klares Ergebnis gibt.

Subjektiver als bei Naturwissenschaften. Weit weniger subjektiv, als viele Prüflinge sich vormachen, möchte ich vermuten. Aber ja, Willkür lässt sich bei Geisteswisenschaften und Kunst besser verbergen. Nur hilft Ihnen das keinen Deut, wenn es wirklich vorliegen würde, sondern Sie wären mit Naturwissenschaften besser dran.
mango hat folgendes geschrieben::

Sollte ich mir in diesem Fall einen Anwalt suchen?

Das ist eine reine Kosten-Nutzen-Analyse, die Sie selbst treffen müssen. Aus Ihrer Sicht ist es wie Glücksspiel, bei dem die Gewinnchancen völlig unklar sind -evtl. findet ein Experte was, evtl. kann er mit Verhandlungstricks was rausschlagen....oder halt nicht. Und Sie haben dann die Kosten.
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DanielB
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 23.10.05, 02:47    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
mango hat folgendes geschrieben::

Danke für die klaren Antworten. Die sind zwar nicht besonders ermutigend aber wenigstens deutlich und ich weiss, woran ich bin. Aber ich könnte doch verlangen, dass die Klausur noch von einem dritten Prüfer gelesen wird,


In der Regel nein. Es sei denn (1) die Prüfungsordnung sähe es vor und wäre verletzt oder (2) es wäre anzunehmen, dass der Prüfer keine neutrale Bewertung getroffen hat. Das ist nicht das, gleiche, wie einfach eine Prüfung, deren Ergebnis man anders sieht oder das ein anderer Prüfer anders sehen würde. Es muss im Endeffekt feststehen, dass unsachliche Erwägungen das Ergebnis beeinflusst haben.

Man kann gegen das Ergebnis natürlich Widerspruch einlegen, der zur Folge hat, dass sich (jedenfalls ist das in Hamburg so) der Prüfungsausschuss noch einmal mit dieser Prüfung zu beschäftigen hat, aber ob der Erfolgsaussichten hat, ist eine andere Frage. Ansonsten: War das jeweils bei demselben Prüfer oder waren es unterschiedliche?

Ansonsten: Hat man nicht drei Prüfungsmöglichkeiten? Schreibt die Prüfungsordnung vor, dass hier eine Klausur stattfinden muss oder kann gerade bei einer zweiten Wiederholungsprüfung etwa der Prüfungsausschuss auf Antrag des Studierenden eine abweichende Prüfungsform festlegen?
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