Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Studiengebühren wieder zurück verlangen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Studiengebühren wieder zurück verlangen?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
cas
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 16:21    Titel: Studiengebühren wieder zurück verlangen? Antworten mit Zitat

Hallo,
B hat zum WS 2004/05 ein Master Studeingang angefangen und einmalig Studiengebühren gezahlt. Weinen Das Semester, (WS 2005/06) das sein Studium jetzt angefangen hat, musste nichts mehr bezahlen. Geschockt
-Ist das nicht eine ungerechte Sache ?
Geschockt -oder kann mann sich auf den Standpunkt stellen, dass B die damaligen vertraglichen Bedingungen akzeptiert hat und jetzt nicht mehr anfechten kann? Idee Ausrufezeichen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 23.10.05, 02:50    Titel: Antworten mit Zitat

Was waren das für Gebühren, wieso werden die jetzt nicht mehr erhoben? Sollten sie zu Unrecht erhoben werden, so kann es sein, dass sie nur dann zurückgefordert werden können, wenn sie nur unter Vorbehalt gezahlt wurden, zum Teil entscheiden Gerichte aber auch anders, so mußte Baden-Würtemberg seine Rückmeldegebühren nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes an alle Betroffenen zurückzahlen.

Das dürfte bei einem Beschluss im Eilverfahren, wie er nach deiner Beschreibung hier vorliegen könnte, wie etwa die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen die Metropolregionsgebühr in Hamburg, nicht der Fall sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.