Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 10.10.05, 16:21 Titel: Studiengebühren wieder zurück verlangen?
Hallo,
B hat zum WS 2004/05 ein Master Studeingang angefangen und einmalig Studiengebühren gezahlt. Das Semester, (WS 2005/06) das sein Studium jetzt angefangen hat, musste nichts mehr bezahlen.
-Ist das nicht eine ungerechte Sache ?
-oder kann mann sich auf den Standpunkt stellen, dass B die damaligen vertraglichen Bedingungen akzeptiert hat und jetzt nicht mehr anfechten kann?
Was waren das für Gebühren, wieso werden die jetzt nicht mehr erhoben? Sollten sie zu Unrecht erhoben werden, so kann es sein, dass sie nur dann zurückgefordert werden können, wenn sie nur unter Vorbehalt gezahlt wurden, zum Teil entscheiden Gerichte aber auch anders, so mußte Baden-Würtemberg seine Rückmeldegebühren nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes an alle Betroffenen zurückzahlen.
Das dürfte bei einem Beschluss im Eilverfahren, wie er nach deiner Beschreibung hier vorliegen könnte, wie etwa die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen die Metropolregionsgebühr in Hamburg, nicht der Fall sein.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.