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Ruhestörung?

 
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MaxistXXL
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.10.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 22.10.05, 17:35    Titel: Ruhestörung? Antworten mit Zitat

Hiho.
Ich habe vor einiger Zeit mit Kumpels nen Spieleabend gemacht. Unter meiner Wohnung wohnt ein Mensch, der ziemlich hellhörig ist. Naja wir waren ihm zu laut, und nach einiger Zeit an die Decke klopfen hat jmd an die Tür geklopft. Wir dachten das ist der Nachbar, es war aber der Wachdienst, welcher sich NICHT vorgestellt hat. Aufgrund negativer Erfahrungen liesen wir die Tür geschlossen, sind dann aber leiser geworden. Der Wachschutz kam einige Zeit später mit Polizei zurück, welche nicht viel beanstanden konnte, aber trotzdem eine Anzeige gegen uns aufgenommen hat. Diese soll uns 170€ kosten. Wir haben Einspruch dagegen eingelegt (weil sich der Wachschutz falsch verhalten hat [er hat sich nicht vorgestellt]), und jetzt soll das ganze vors Gericht gehen, wenn wir den EInspruch nicht zurückziehen. Könntet ihr uns da mal helfen wie wir weitermachen sollen?

OT:
Wusste nicht welche Rubrik, verschiebt, wenn nötig!
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DanielB
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 23.10.05, 03:45    Titel: Antworten mit Zitat

Entweder sich dazu entschließen vor Gericht zu gehen oder darauf verzichten und den Einspruch zurückziehen. Ist 170 Euro eigentlich die Summe mehrerer Bußgeldbescheide oder ein einzelner, gabe es schon einmal einen? Ist das eigentlich das erste Mal, dass am Abend oder überhaupt die Polizei wegen Lärm vorbeigekommen ist? Dann erscheint mir das eher ungewöhnlich das gleich ein Bußgeld verhängt wird.
Ansonsten gilt: Wenn die Sache vor Gericht geht, muß die Anklage beweisen dass unzulässiger Lärm wirklich vorlag. Die Polizei hat das ja offenbar nicht selbst gehört, bleiben der Wachschutz und der Mieter und letzterer hat eine äußerst subjektive Wahrnehmung. Insofern könnte es durchaus auch möglich sein, dass hier noch ein Freispruch oder wenigstens ein niedrigeres Bußgeld herauskommen kann.
Zitat:
OWiG § 117 Unzulässiger Lärm
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.


Eine Frage, die sich hier stellt, ist zum Beispiel, ob die Störung so erheblich war, dass trotz Ende der Belästigung des Nachbarn nach dem Vorbeikommen des Wachschutzes, wenn es denn so gewesen sein soll (vielleicht war es auch danach noch zu laut?) der Vorgang an sich noch eine erhebliche Belästigung darstellt.
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Klein-Fritzchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 23.10.05, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wir haben Einspruch dagegen eingelegt (weil sich der Wachschutz falsch verhalten hat [er hat sich nicht vorgestellt]),

Und was hat das mit der Lärmbelästigung zu tun ?
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Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
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MaxistXXL
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.10.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 23.10.05, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

naja, gehört zum Tathergang, der zur Lärmbelästigung geführt hat
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 23.10.05, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

Warum führt das Verhalten anderer zur Ruhestörung Ihrerseits?
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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MaxistXXL
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.10.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 23.10.05, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ruhestörung unsererseits (wir waren zu laut, nur mit gerede und lachen), dann Wachschutz, ignoranz unsererseits Winken und dann kam der mit Polizei wieder!
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 23.10.05, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe irgendwie das Problem nicht.
Meinen Sie, nur weil sich der "Wachschutz" nicht als solcher vorgestellt hat, müsse Ihr verhalten ungestraft bleiben?
_________________
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MaxistXXL
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.10.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 23.10.05, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

ja, denn wenn er scih vorgestellt hätte, hätten wir geöffnet, hätte er wohl nicht die Polizei holen müssen, hätten wir keine Anzeige bekommen.
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 23.10.05, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hätte, wäre, wenn...
Tolle Vorstellung vom Rechtssystem.

"Wäre der Passant dazwischen gegangen, hätte ich das Auto gar nicht demolieren können. Ich bin unschuldig!"

Sie waren laut, obwohl Sie es nicht hätten sein dürfen. Damit ist die Owi-Anzeige gerechtfertigt.
Für den "Wachschutz" besteht keine rechtliche Verpflichtung sich zu erkennen zu geben. Er ist ja kein staatliches Organ(ich nehme an, es handelt sich um eine private Firma) und hat somit rechtlich gesehen keine Sonderstellung. Er hätte auch gleich die Polizei rufen können, ohne Ihnen vorher einen Besuch abzustatten.
_________________
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Klein-Fritzchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 25.10.05, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

Offenbar wollte der Wachschutz nichts anderes, als die Sache gütlich mit Ihnen regeln.
Ihr Pech !
_________________
Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
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Tygrr
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 30.10.05, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Was Sie tun können?
Aus der Sache lernen und das nächste mal ruhig sein.

@DanielB

Dem Mieter kann man vieleicht vorwerfen subjetiv zu sein, aber dem Wachschutz kaum.
Die sollen schliesslich nur feststellen ob es laut ist und was dagegen tun.
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Tygrr
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 30.10.05, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Was Sie tun können?
Aus der Sache lernen und das nächste mal ruhig sein.

@DanielB

Dem Mieter kann man vieleicht vorwerfen subjetiv zu sein, aber dem Wachschutz kaum.
Die sollen schliesslich nur feststellen ob es laut ist und was dagegen tun.
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MaxistXXL
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.10.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 30.10.05, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, danke!
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