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Aufenthaltsrecht für Scheidungskinder

 
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holmnixe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.11.2004
Beiträge: 11
Wohnort: Wanderup

BeitragVerfasst am: 02.11.04, 17:54    Titel: Aufenthaltsrecht für Scheidungskinder Antworten mit Zitat

So ich versuche es nochmal.
Wie verhält sich es wenn, eine Mutter die schon seit 4 Jahren getrennt und seit fast einem Jahr in Scheidung lebt, mit den beiden Kindern in ein anderes Bundesland zieht???!!!
Der leibliche Vater würde dann über 500 km entfernt wohnen.
Grund des Umzuges ist der neue Lebensgefährte, der dort seinen Job hat und den nicht aufgeben kann, wegen der schlechten Arbeitsmarktlage .
Kann der Vater der Kinder, der zur Zeit noch das Sorgerecht mit hat, Der Exfrau einen strich durch die rechnung machen????

Vielleicht kann sich ja jemand dazu äussern!!!!
Lieben gruß die Nixe
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Hollie Lang
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.10.2004
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 02.11.04, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

einen Umzug der Mutter kann der vater nicht verhindern, sie kann natürlich gehen, wohin sie will. Den Umzug der Kinder kann er nur verhindern, wenn er bereit und in der Lage ist, die Kinder in seinen haushalt aufzunehmen und zu betreuen und dies für die Kinder die bessere Lösung als der Umzug ist.
_________________
H.L.
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