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Bürgschaftsrecht

 
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Pelekas
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.10.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 22.10.05, 21:05    Titel: Bürgschaftsrecht Antworten mit Zitat

Hallo,
A hat im Alter von 20 Jahre eine Bürgschaft Unterschrieben, für B der ein
Altbauhaus damit Finanzieren wollte und mit Frau, Kind und Eltern dort einzuziehen

Frage
1) Wie kann eine Bank zwei Jungen Menschen die gerade im Arbeitsleben stehen ohne Besondere Ausbildung und ohne Eigenkapital ein Kredit von 150.000.- € geben.
2) Nach 10 Jahren ist der B angeblich zahlungsunfähig obwohl B und seine Frau beide Berufstätig sind ( ca.2900 Netto Einkommen).Nach Anforderungen der Bank das Geld zurück zu zahlen steht das Haus jetzt zur Versteigerung frei. B, Frau, Kind und Eltern sind schon ausgezogen. Wert des Hauses 95.000. -€ Vorderrungen der Bank 120.000. -€ Kann A ohne Grosseren finanziellen Schaden da raus zu kommen. Welche Pflichten und Rechte hat er?


Die Versteigerung findet Anfang November statt. Bin über jede Antwort dankbar


Gruß
Pelekas
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sophos000
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 22.10.05, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Die Forderungen der Bak betragen 120.000 €. Der Hauswert liegt bei 90.000 €.

Man kann davon ausgehen, dass das Haus weit unter Wert versteigert wird.

Ich schätze mal, es wird für 65.000-70.000 € versteigert. Der wahre Wert wird bei Zwangsversteigerungen nie erreicht.

Die Schuldner werden vermutlich auf 50.000-60.000 € Schulden sitzen bleiben. Da A gebürgt hat, wird er die KOsten tragen müssen.

Eine Bürgschaft kann aber sittenwidrig sein. Und das ist meines Erachtens der einzige "Strohhalm" des A.

Aber eine Sittenwidrigkeit liegt nicht schon dann wer, wenn zwischen den parteien eine starke emotionake Bindung vorliegt. Dazu müssen noch weitere Elemente hinzukommen, wie z.B. wenn die Entscheidungsfreiehit des Bprgen stark eingeschrönkt wird usw.

Ein Anwalt ihrer Vertrauens wird sie hierbei bestens beraten können.
_________________
Ich gebe keine Rechtsberatung. Alles was ich sage spiegelt nur meine eigene Meinung wieder. Wenn sie konkrete Rechtsberatung wünschen, gehen sie zum Anwalt ihrer Vertrauens.
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Pelekas
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.10.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 22.10.05, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sophos,

vielen Dank für Ihre Antwort. 60.000 - 70.000€ Restschuld werden
A in den finanzielen Ruin treiben, Er sebst hat keine Schulden, ist auch in
ein festes Arbeitsverhältnis, aber seine Zukuftspläne Heiraten, Familie ect.
kann er erstmal vergessen.
Welchen persönlichen Rat kann ihm der "Weise" geben?

Für die Bürgschaft wurde er, von B, masiv bedrängt und belogen, damit es zur
Unterschrift kommt. Aber von B ist wie gesagt nicht zu holen.
Ist die Bank wegen Sittenwidriges Handeln nicht Haftbar?

nochmals vielen Dank
Pelekas
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sophos000
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 22.10.05, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte haben sie Verständnis dafür, dass ich dazu nicht weiter eingehen kann.

Sie sagen es selbst: 70.000 € Schulden würden A in den Ruin treiben. Eine Gang zum Anwalt ist dringend geboten. Und dazu rate ich ihnen auch.

Aber etwas Allgemeines zur Sittenwidrigkeit: Ob eine Bürgschaft sittenwidrig ist, hängt von mehren Umständen ab. Der grundsätzlich gilt. Jeder kann Verträge schließen mit wem er will. Die Folgen muss jeder selbst einschätzen. Die Gerichte sind da sehr zurückhaltend, wenn es um die Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft geht.

Also schnell einen Anwalt aufsuchen und alles klären.
_________________
Ich gebe keine Rechtsberatung. Alles was ich sage spiegelt nur meine eigene Meinung wieder. Wenn sie konkrete Rechtsberatung wünschen, gehen sie zum Anwalt ihrer Vertrauens.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 24.10.05, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Pelekas hat folgendes geschrieben::
60.000 - 70.000€ Restschuld werden A in den finanzielen Ruin treiben, Er sebst hat keine Schulden, ist auch in ein festes Arbeitsverhältnis.

60.000,- bis 70.000,- € sind für einen 20-jährigen mit einem festen Arbeitsverhältnis keine Summe, die er nicht abbezahlen könnte.
Merke: Wer bürgt, wird gewürgt ...
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 24.10.05, 15:27    Titel: Re: Bürgschaftsrecht Antworten mit Zitat

Pelekas hat folgendes geschrieben::

A hat im Alter von 20 Jahre eine Bürgschaft Unterschrieben, für B der ein
Altbauhaus damit Finanzieren wollte und mit Frau, Kind und Eltern dort einzuziehen

Frage
1) Wie kann eine Bank zwei Jungen Menschen die gerade im Arbeitsleben stehen ohne Besondere Ausbildung und ohne Eigenkapital ein Kredit von 150.000.- € geben.

Gegenfrage: Ist es nicht großmütig von einer Bank, zwei jungen Menschen, die ins Arbeitsleben eingetreten sind und sich nun eine Existenz aufbauen wollen, so viel Vertrauen entgegen zu bringen und ihnen das zu ermöglichen?

Vor allem wenn B´s Familie absehbar mal 2500 € + Netto verdient erscheint das nicht gerade unbezahlbar.

Pelekas hat folgendes geschrieben::

2) Nach 10 Jahren ist der B angeblich zahlungsunfähig obwohl B und seine Frau beide Berufstätig sind ( ca.2900 Netto Einkommen).Nach Anforderungen der Bank das Geld zurück zu zahlen steht das Haus jetzt zur Versteigerung frei. B, Frau, Kind und Eltern sind schon ausgezogen. Wert des Hauses 95.000. -€ Vorderrungen der Bank 120.000. -€ Kann A ohne Grosseren finanziellen Schaden da raus zu kommen. .

Möglicherweise - das ergibt sich ggf. aus einer umfassenden Prüfung aller Einzelfalllumstände.
Pelekas hat folgendes geschrieben::

Welche Pflichten und Rechte hat er?
Die Versteigerung findet Anfang November statt.


Nach dem Geschildeten: Der Bank den übrig bleibenden Rest zu zahlen. Wer bürgt, handlet auf eigenes Risiko. Was bedeutet "Bürgen" denn bitte sonst außer "Wenns schief geht, zahle ich!"
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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