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Wir haben vor 16 Tagen einen Kaufvertrag für ein Auto (privat) unterschrieben. Mein Mann hat am Donnerstag das Auto abgeholt und da das Auto noch nicht umgemeldet war, haben wir es über´s Wochenende stehen lassen. Gestern will mein Mann das Auto zum tanken fahren, das ich es ummelden kann und da merkt er, die Kupplung ist kaputt. Das hat der Verkäufer uns aber nicht gesagt. Mein Mann hat den Verkäufer angerufen und ihn gebeten, das Auto zurückzunehmen und wir bekommen unser Geld wieder. Er möchte es aber nicht, weil die Kupplung bei ihm "angeblich" nicht kaputt war. Im Kaufvertrag stand auch nicht drin: "Gekauft wie gesehen!" und es wurde keine Probefahrt gemacht. Was können wir jetzt machen??
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 02.11.04, 19:48 Titel:
Wenn im Kaufvertrag die Gewährleistung nicht ausgeschlossen war, muß der VK für bereits bei Übergabe vorliegende Mängel haften, sofern der K nachweisen kann, daß sie schon bei Übergabe vorlagen.
Ansonsten haftet er nur für arglistig verschwiegene Mängel oder nicht eingehaltene ausdrückliche Zusagen.
Zu prüfen wäre also, ob man nachweisen kann, daß der Mangel schon bei Übergabe vorlag, was dann Aufgabe eines Sachverständigen wäre. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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