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Bankbürgschaft bei unseriösen Händlern hinterlegt

 
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gg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 26.10.05, 21:44    Titel: Bankbürgschaft bei unseriösen Händlern hinterlegt Antworten mit Zitat

Sachverhalt:

in Verbindung mit einem Pkw-Kauf über das Internet (IMS-Makler) hat jemand zu Beginn des Jahres 2005 eine Bankbürgschaft hinterlegt. (verfällt 2 Wochen nach Lieferung des Pkw's) Der Pkw wurde jedoch nie geliefert. Die Bürgschaftsurkunde wurde bis heute nicht zurück geschickt. Telefonieren und mailen ist sinnlos. Die Firma reagiert nicht. Mittlerweile gibt es hunderte von geprellten Kunden.

Die Bank sagt, dass sie das Geld zahlen muss, wenn es eingefordert wird.

Gibt es eine Möglichkeit diese Einforderung aufzuhalten?
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korbinian
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 26.10.05, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

für welche Forderung hat sich die Bankverbürgt Frage

die Bürgschaft ist akzessorisch also von der Forderungabhängig. Wenn keine Forderung mehr besteht darf der Bürgschaftsbetrag nicht angefordert werden. Die Bank sollte das bei Inanspruchnahme prüfen.

Wenn keine Forderung mehr besteht - evtl. aus Kaufvertrag - kann Klage auf Rückgabe der Bürgschaftsurkunde angedroht werden.

Wenn das nicht hilft zum Anwalt, die Bürgschaftskosten ( Provision ) läuft ja weiter

Finger weg bei Geschäften wo vorher gezahlt oder etwas geleistet ( Bürgschaft )
werden muss. Ausrufezeichen Schlimmer ist nur noch die Garantie, die hängt nicht einmal mehr vom Grundgeschäft ab.
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