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Verfasst am: 26.10.05, 18:53 Titel: Leinen- und Maulkorbzwang nach angeblichem Biss
Hallo liebe Leser,
ich beginne langsam an unserem Rechtstaat zu zweifeln. Nun zum Ereignis: angeblich hat mein Hund im Sommer eine Frau gebissen. Ich sage angeblich, da meiner Meinung nach höchstens ein winziger Kratzer enstand. Nun gut, die Klage gegen mich wegen Körperverletzung wurde von der Staatanwaltschaft gegen Zahlung einer geringen Summe fallengelassen.
Aber jetzt kommt es: Die Gemeinde verhängte nun einen Leinenzwang, gegen den ich Weiderspruch einlegte und es nun ans Regierungspräsidium ging. Durch die lange Wartezeiten dauert dies nun noch. Jetzt verhängte aber die Gemeinde noch zusätzlich schnell einen Maulkorbzwang. SStützen tut sie ihre Argumente immer auf angebliche Vorfälle. Diese muss Sie jedoch von Betroffenen haben und diese sind nachweislich fasch und nichtig. Nur bekomme ich keine Gelegenheit dies zu beweisen bis vors Regierungspräsidium, und das dauert....
In Köln wird in solchen Zweifelsfällen der Hund beim Veterinäramt zur Begutachtung vorgeführt. Das macht diverse Verhaltenstests und danach kann man recht gut entscheiden, was mit dem Hund los ist.
Wenn ein Hund als gefährlicher Hund Leinen- und Maulkorbzwang bekommt, muss er keineswegs gebissen haben. Es genügt bereits "gefahrdrohendes Anspringen", jedenfalls nach dem NRW-Hundegesetz.
Andererseits ist im Einzelfall zu entscheiden, ob es quasi 'legitim' ist, wenn der Hund bös wird, wenn ihm einer auf Schwanz oder Pfoten tritt. Meiner zwickt den Delinquenten dann in die Hacken oder auch schon mal in die nackte Wade - allerdings so, dass das Opfer zwar einen Schrecken bekommt, jedoch noch nicht mal ne Schramme. Das zählt nicht, selbst dann nicht, wenn es versehentlich mal zu einer Schramme käme.
Es hat also keinen Sinn zu sagen, dein Hund habe ja gar nicht gebissen. Entscheidend ist, bei welchem Anlass hat sein Zahnapparat Kontakte zur Menschenhaut gehabt. Den müsstest du erst mal Sicht schildern.
Du kannst beantragen deinen Hund beim Wesentest vorzuführen. Allerdings solltest du vorher kräftig üben und eine gute Hundeschule besuchen, denn der ist nicht ohne.
Im Prinzip muss der Hund die Begleithundeprüfung bestehen.
Das dumme ist aber, dass die Anforderungen in jeder Stadt anders sind.
Wende dich an den örtlichen Tierschutzverein, die können dir genau sagen, was der Hund können muss.
Na ja, so streng sind bei uns die Gebräuche nicht. Ich erinnere mich an den Bericht über eine etwas füllige Bullterrierhündin, die nach der Hälfte des Wesenstests den Gehorsam total verweigerte und sich, unbeeindruckt von klappenden Schirmen, torkelnden Scheinbetrunkenen und lärmenden Menschen erst mal schlafen legte. Die kriegte natürlich ihren Unbedenklichkeitsschein mit Bravour.
Aber man sollte sich davon nicht täuschen lassen. Ich halte sehr viel von unseren Veterinären. Die gucken sich Halter und Hund mit kundigem Blick ne Zeit lang an, und dann können die ziemlich genau sagen, was für ein Gespann sie da vor sich haben.
Hundeschule ist natürlich bei Defiziten das einzig vernünftige, was man machen kann.
Allerdings hat andy b nicht geschrieben, ob er zu den Vorfällen angehört wurde. Bei uns ist das Vorschrift, steht in den Verwaltungsrichtlinien (allerdings kann so ein Verfahren auch dauern). Also, wie bei allem, erst mal Sachverhalt klären. Warum wurde der Hund sickig? Dann kann man weiter sehen.
Bis das geklärt ist, sollte er sich auf jeden Fall an den Maulkorbzwang halten.
Dabei bitte nicht die Mode beachten!
Irgendwie scheint es in letzter Zeit modern dem Hund so eine Stofftüte als Maulkorb anzuziehen. Das ist aber meiner Meinung nach Tierquälerei. Die Drahtkörbe sehen zwar gefährlicher aus, sind aber für den Hund angenehmer. Denn mit Korb kann der Hund hecheln und trinken, mit Tüte nicht.
Bei uns zum Glück nicht mehr. Das kam zu Anfang der ersten Hundeverordnung auf, aber alles, was mit Hunden zu tun hatte, hat umgehend darauf hingewiesen, dass die Stofftüten Quälerei sind und nix taugen. Zudem verschmutzen die leicht und werden dann infektiös für den Hund. Ich glaub, ich hab seit zwei Jahren nicht mehr so ein Ding gesehen.
Wenn auch Leinenpflicht besteht und der Hund nicht gerade ein wilder Beißer ist (kommt bei Tierheimhunden schon mal vor), ist bei uns auch ein Halti erlaubt. Das stört am wenigsten. Verlangt natürlich einen Halter, der seinen Hund zuverlässig von beißträchtigen Situationen in seiner unmittelbaren Umgebung fern hält.
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